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Mehrwertsteuersenkung Jetzt Stromzähler- und Gaszählerstand eintragen

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Verbraucher können auch bei Strom- und Gastarifen von der Mehrwertsteuersenkung bis zum 31. Dezember 2020 profitieren. Zur Sicherheit sollte der Gas- und Stromzähler abgelesen werden.

Stromzähler eintragen
Zählerstände können Verbraucher schnell und einfach im CHECK24 Haushaltscenter eintragen.
Verbraucher sollten jetzt tätig werden: Bis zum 31. Dezember werden auch bei Energietarifen statt 19 Prozent nur 16 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Um eine korrekte Abrechnung im Zeitraum der Mehrwertsteuersenkung sicherzustellen, empfehlen CHECK24 und Verbraucherzentralen, die aktuellen Zählerstände zu notieren. Das gilt sowohl für Gas- als auch für Stromzähler. So können Kunden am Jahresende besser nachvollziehen, wie hoch ihr Energieverbrauch im Zeitraum der Mehrwertsteuersenkung gewesen ist.

Schnell und einfach geht das Zählerstände dokumentieren im CHECK24 Haushaltscenter. Das CHECK24 Haushaltscenter hilft Kunden, alle Verträge im Überblick zu behalten und zu verwalten. Zusätzlich können Verbraucher sich über wichtige Termine wie Kündigungsfristen oder Bonusauszahlungen informieren sowie Vertragsdokumente abspeichern.


 

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