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Strom und Gas Versorger bleiben an Preisgarantie gebunden

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Immer mehr Versorger versuchen, die hohen Beschaffungskosten für Strom und Gas auf die Verbraucher umzulegen. Das vorläufige Urteil des Düsseldorfer Landgerichts schiebt dem ein Riegel vor und bindet die Energieversorger an ihre Preisgarantien.

Preisgarantie bleibt bestehen
ExtraEnergie muss sich an vertraglich vereinbarte Preise halten.
Die Energieversorger bleiben trotz Energiekrise an ihre Preisgarantien gebunden. Das verkündete das Düsseldorfer Landgericht im Rahmen seines gestrigen Urteils. Dem Versorger ExtraEnergie ist es somit per einstweiliger Verfügung untersagt, die Mehrkosten für die Beschaffung von Gas und Strom auf seine Kunden umzulegen, wenn die Verträge eine Preisgarantie enthalten. Laut Holger Schneidewindt von der NRW-Verbraucherzentrale sind aktuell viele Versorger geneigt ins Feuer zu greifen, weil die Beschaffungspreise so hoch sind - und das, obwohl die rechtliche Lage hierbei ziemlich klar sei. Das gestrige Urteil schafft nun Klarheit: ExtraEnergie muss sich an die vertraglich vereinbarten Preise halten und darf die Preisgarantien wegen steigender Mehrkosten nicht außer Kraft setzen. Extra Energie kann gegen das rechtskräftige Urteil Widerspruch erheben.