Hallo, ich bin Sophie, Ihre digitale Energie-Expertin. Sie können mich jederzeit erreichen.
Die Abschlagszahlung ist die regelmäßige Zahlung an Ihren Gas- und Stromanbieter. Üblicherweise erfolgt die Abschlagszahlung monatlich. Die Abschlagshöhe berechnet sich aus den Kosten für Ihren jährlichen Energieverbrauch geteilt durch die Anzahl der Monate. Das Berechnungsjahr wird meistens in zwölf Monate aufgeteilt.
Die monatliche Abschlagshöhe berechnet sich aus Ihrem voraussichtlichen Jahresverbrauch für Strom und Gas und den aktuellen Energiekosten. Die Energiekosten wiederum ergeben sich aus dem Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde und dem Grundpreis. Teilt man die jährlichen Energiekosten durch zwölf erhält man den monatlichen Abschlag. Beachten Sie, dass der finale Abschlag von Ihrem Anbieter festgelegt wird. Als Grundlage verwendet Ihr Energieanbieter die Verbrauchsdaten des Netzbetreibers. In der Abrechnung, die Sie von Ihrem Energieanbieter einmal pro Jahr erhalten, werden dann Ihre bereits gezahlten Abschläge mit Ihrem tatsächlichen Energieverbrauch verrechnet. Wenn die Abschlagszahlungen zu hoch angesetzt waren, erhalten Sie von Ihrem Energieanbieter entweder eine Nachzahlung oder eine Gutschrift in Ihrer nächsten Jahresverbrauchsrechnung. Waren die Abschlagszahlungen zu niedrig, müssen Sie den Differenzbetrag zu Ihren tatsächlichen Jahresenergiekosten nachzahlen.
1.500 kWh Jahresverbrauch | |
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Grundpreis | 10,47 € pro Monat (12x 10,47 € = 125,69 € pro Jahr) |
Arbeitspreis | 46,02 Ct/kWh (1.500 kWh x 46,02 Cent = 690,30 € pro Jahr) |
Jahreskosten | 125,69 € + 690,30 € = 815,99 € |
Monatlicher Abschlag | 815,99 € : 12 = 68 € (rund) |
In den meisten Fällen ist eine Anpassung des Abschlags nur beim Anbieter möglich. Im CHECK24 Energiecenter können Sie bereits bei einigen Anbietern Ihren Abschlag direkt anpassen. Melden Sie sich dafür im Energiecenter an, wählen Sie Ihren aktiven Strom- oder Gasvertrag aus und ändern Sie Ihren Abschlag auf den gewünschten Eurobetrag ab. Die neue Abschlagshöhe wird an den Anbieter weitergeleitet.
Ja, Ihr Energieanbieter kann den monatlichen Abschlag anpassen, um den voraussichtlichen Jahresverbrauch und die aktuellen Energiepreise besser abzudecken. Diese Anpassung gilt jedoch nicht als Vertragsverletzung oder Preiserhöhung und führt daher auch nicht automatisch zu einem Sonderkündigungsrecht. Wenn Sie Fragen zur Höhe des Abschlags haben oder ihn anpassen möchten, können Sie sich direkt an Ihren Anbieter wenden.
Eine Erhöhung des Abschlags allein berechtigt Sie nicht zur Kündigung, da es sich dabei nicht um eine tatsächliche Preiserhöhung oder Vertragsänderung handelt. Das Sonderkündigungsrecht greift üblicherweise nur bei einer direkten Preiserhöhung oder Vertragsänderung durch den Anbieter.
Ein Abschlagsrabatt ist ein Rabatt, der direkt mit den monatlichen Abschlägen zu gleichen Teilen verrechnet oder über das Jahr hinweg gutgeschrieben wird. Beachten Sie, dass der Abschlagsrabatt üblicherweise nur in den ersten 12 Monaten der Energiebelieferung gewährt wird. Der Abschlagsrabatt entfällt, wenn Sie Ihr Vertragsverhältnis vor Ablauf von 12 Monaten beenden oder Sie bereits in den letzten 6 Monaten von demselben Energieanbieter beliefert wurden.
Üblicherweise müssen Sie 12 Abschläge pro Jahr zahlen. Einige Anbieter teilen die Abschlagszahlungen in elf Raten pro Jahr auf.
Üblicherweise wird der Abschlag einmal pro Monat bezahlt, meistens wird er zum Monatsbeginn fällig. Wenn Sie ein Lastschriftverfahren eingerichtet haben, wird er bequem jeden Monat von Ihrem Konto abgebucht. Den Zahlungsrhythmus legt Ihr Energieanbieter fest. Einige Anbieter bieten auch einen Abschlag pro Quartal, pro Halbjahr oder Jahr an. Die monatliche Abschlagszahlung ist allgemein üblich, da sie den Vorteil hat, dass die Raten relativ günstig sind.
Wenn Ihr Anbieter ein Kundenportal anbietet, können Sie Ihren Abschlag selbst online nach unten korrigieren. Wenn Ihr Anbieter die Abschlagszahlungen ohne Begründung erhöht, haben Sie ein Widerspruchsrecht. Energieversorger müssen begründen, warum sie die Abschläge erhöhen. Ein zulässiger Grund ist zum Beispiel ein erhöhter Gas- oder Stromverbrauch.