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Balkonkraftwerk anmelden

08.12.2023

Immer mehr Menschen entdecken die Vorteile von Balkonkraftwerken. Damit Sie Ihre kleine Solaranlage für den Balkon problemlos und legal in Betrieb nehmen können, führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Anmeldeprozess. Erfahren Sie, warum die Registrierung wichtig ist, welche gesetzlichen Vorschriften beachtet werden müssen und wie Sie Ihren Balkon zum kleinen Kraftwerk machen können.

Balkonkraftwerk anbringen

Kann man das Balkonkraftwerk selbst installieren?

Ja, Sie können Ihr Balkonkraftwerk selbst installieren, sofern es eine Leistung von bis zu 600 Watt hat (und alle technischen Anforderungen für den Anschluss erfüllt sind). Es erfordert lediglich grundlegende technische Fähigkeiten. Alternativ können Sie natürlich auch einen Techniker hinzuziehen, wenn Sie sich dabei eher unsicher fühlen. Ab dem 1. Januar 2024 ist es zudem gestattet, Balkonkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 800 Watt eigenständig zu installieren.

 

Kann man das Balkonkraftwerk selbst anmelden?

Auch die Anmeldung können Sie selbst übernehmen. Die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist notwendig. Für den Betrieb einer eigenen Mini-PV-Anlage müssen Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber anmelden und Ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) registrieren lassen. Beide Schritte können Sie eigenständig und ohne externe Hilfe durchführen.

Warum muss man ein Balkonkraftwerk anmelden?

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist gesetzlich erforderlich, um die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten, den eingespeisten Strom zu kontrollieren, genaue Daten für die Netzplanung zu erhalten und gesetzliche Vorschriften zu erfüllen. In einigen Regionen ermöglicht die Anmeldung auch die Teilnahme an Förderprogrammen und Anreizen.

Zusätzlich ist die Anmeldung notwendig, da ältere Ferraris-Zähler nicht für die Einspeisung von Strom ausgelegt sind. Bei Einspeisung ins öffentliche Netz würden diese Zähler rückwärts laufen, was in Deutschland verboten ist. Daher geht mit der Anmeldung beim Netzbetreiber oft auch der Austausch des Stromzählers einher.

Die Anmeldepflicht entfällt lediglich bei Insellage, das heißt, wenn die Anlage in keiner Weise mit dem öffentlichen Netz verbunden ist. Andernfalls wird es als Ordnungswidrigkeit betrachtet, eine Anlage nicht anzumelden, und die Bundesnetzagentur kann ein Bußgeld verhängen.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Nachdem Sie ihr Balkonkraftwerk selbstständig oder durch die Hilfe einer Elektrofachkraft installiert haben, müssen Sie ihre Mini-Solaranlage zunächst bei Ihrem Netzbetreiber anmelden. Dies können Sie gemäß der Netzanschlussnorm VDE-AR-N 4105 eigenständig erledigen. Falls Sie bei der Installation eine Elektrofachkraft beauftragt haben, kann diese die Anmeldung ebenfalls für Sie übernehmen. Die Anmeldung ist in beiden Fällen kostenlos. Beachten Sie bei der eigenständigen Anmeldung jedoch, dass der Stromnetzbetreiber nicht mit Ihrem Stromanbieter identisch ist.

 

Wie finde ich meinen Stromnetzbetreiber?

Sie können Ihren Netzbetreiber auf verschiedenen Wegen ermitteln:

  • Die Angabe des Netzbetreibers ist häufig auf dem Stromzähler oder der Stromrechnung zu finden. Alternativ können Sie auf Ihrer Stromrechnung nach einer 13-stelligen Nummer suchen und diese online in der Liste des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) überprüfen.
  • Kontaktieren Sie Ihren Stromanbieter telefonisch und erkundigen Sie sich dort nach dem zuständigen Netzbetreiber.
  • Nutzen Sie die Störungsauskunft, um Ihren Netzbetreiber durch eine Abfrage zu identifizieren.

 

Wo finde ich das Anmeldeformular für den Netzbetreiber?

Normalerweise bieten Netzbetreiber das erforderliche Formular auf ihren Websites an. Alternativ sind entsprechende Musterschreiben oft auch auf den Webseiten der Hersteller der Balkonkraftwerke verfügbar. Die Anmeldung bei der Netzbetreibergesellschaft sollte vor der Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks erfolgen. Bei Balkon-Solaranlagen mit einer Leistung von über 600 Watt obliegt die Registrierung beim Netzbetreiber einem Fachbetrieb.

 

Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung?

Für die Anmeldung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • Musterbrief oder Formular im vereinfachten Anmeldeverfahren
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wechselrichters
  • Konformitätserklärung nach VDE-AR-N-4105 für den Wechselrichter (NA-Schutz)

Registrierung im Marktstammdatenregister

Nachdem Sie Ihren Netzbetreiber benachrichtigt haben, erfolgt die Registrierung Ihrer Anlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR). Hierfür verwenden Sie unkompliziert den Online-Service der Bundesnetzagentur.

Registrieren Sie sich zuerst über das Service-Portal. Während des Anmeldevorgangs geben Sie folgende Informationen zu Ihrer Person und Ihrer Anlage ein:

  • Standortdaten
  • Kontaktinformationen
  • Technische Anlagendaten
  • Gegebenenfalls Unternehmensform

 

Falls es zu Änderungen an Ihrer PV-Anlage kommt, können Sie Ihren Eintrag jederzeit aktualisieren. Sofern die Anlage zu einem späteren Zeitpunkt abgebaut wird, ist es außerdem notwendig, sie aus dem Register zu entfernen.

Wichtig: Gleiche Daten angeben

Marie Gottschall, Energieexpertin

Marie Gottschall
Energieexpertin bei CHECK24
  Beim Anmelden Ihrer Solar-Balkonanlage ist es wichtig sicherzustellen, dass Sie in beiden Anmeldungen dieselben technischen Daten angeben, wie beispielsweise Leistung oder Datum der Inbetriebnahme. Die zuständigen Stellen beider Registrierungen gleichen diese Informationen später miteinander ab.

 

Was bedeutet das für Ihren Stromvertrag?

Die Installation eines Balkonkraftwerks kann Auswirkungen auf Ihren Stromvertrag haben. Hier sind einige Punkte, die Sie in Betracht ziehen sollten:

  1. Verbrauch und Abrechnung: Wenn Sie den erzeugten Strom für Ihren eigenen Verbrauch nutzen, sollten Sie prüfen, ob sich dies auf die Abrechnung Ihres Stromvertrags auswirkt.
  2. Netzanschluss: Stellen Sie sicher, dass Ihr bestehender Stromvertrag mit den Anforderungen des Netzbetreibers und den gesetzlichen Vorschriften für die Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz übereinstimmt.
  3. Vertragsanpassungen: Die meisten unserer Stromversorger akzeptieren die Integration eines Balkonkraftwerks. Es empfiehlt sich trotzdem, mit Ihrem Stromanbieter in Kontakt zu treten und abzuklären, ob Anpassungen an Ihrem aktuellen Vertrag erforderlich sind. Falls Sie noch einen neuen Stromanbieter suchen, nutzen Sie einfach unseren CHECK24 Stromvergleich, und schließen Sie einen Vertrag ab, der optimal Ihren Bedürfnissen entspricht.

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Fazit

Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist unkomplizierter, als es auf den ersten Blick erscheinen mag, und beansprucht in der Regel nur wenige Minuten Ihrer Zeit. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sowohl die Installation als auch die Anmeldung eigenständig vorzunehmen, ohne dabei weitere Kosten zu generieren oder auf die Hilfe eines Fachmanns angewiesen zu sein. Auch auf Ihren Stromvertrag hat ein Balkonkraftwerk in den meisten Fällen keinen Einfluss. Auf diese Weise steht einer reibungslosen Integration Ihrer Solaranlage auf dem Balkon nichts mehr im Wege, und Sie können problemlos und zügig von Ihrem selbst erzeugten Ökostrom profitieren.

Häufige Fragen zu Balkonkraftwerken

Was gilt für Balkonkraftwerke über 600 Watt?

Bislang gelten Balkonkraftwerke nur als Mini-PV-Anlagen, wenn die Leistung des Wechselrichters 600 Watt nicht überschreitet. Bei Überschreitung dieses Werts ist eine vereinfachte Anmeldung nicht mehr möglich. Stattdessen muss das Balkonkraftwerk als reguläre Solaranlage angemeldet werden, wobei die Selbstinstallation nicht gestattet ist. Zudem unterliegen größere Anlagen anderen steuerrechtlichen Vorgaben. Ab dem Jahr 2024 wird die Leistung der Balkonkraftwerke jedoch auf 800 Watt erhöht, um Haushalte mit einer gesteigerten Bereitschaft zur Nutzung von Solarstrom zu unterstützen und ihnen gleichzeitig den Zugang zu einem vereinfachten Anmeldeverfahren zu ermöglichen.

Dürfen sich Mieter*innen ein Balkonkraftwerk anschaffen?

Ja, Mieter*innen können grundsätzlich ein Balkonkraftwerk installieren, benötigen jedoch die Zustimmung des Vermieters. In den meisten Fällen sollte der Vermieter die Genehmigung erteilen, es sei denn, es gibt Ausnahmen wie Denkmalschutz. Die Installation darf das Gebäude nicht beschädigen oder andere Mieter beeinträchtigen. Vermieter können auch eine fachgerechte Ausführung verlangen, und bei baulichen Veränderungen ist aktuell noch eine Erlaubnis erforderlich.

Ist ein 800 Watt Balkonkraftwerk erlaubt?

Ja, auch Balkonkraftwerke über 600 Watt sind erlaubt. Diese zählen aber schon als Photovoltaik-Anlagen und sind bei der Installierung und Anmeldung mit mehr Aufwand verbunden. Während für die 600 Watt Balkonkraftwerke, welche einfach mit dem Schuko-Stecker ans Hausnetz angeschlossen werden können, kein explizites Fachwissen benötigt wird, ist für die 800 Watt Balkonkraftwerke eine Installation durch einen Fachbetrieb Pflicht. Auch die Anmeldung eines 800-Watt-Balkonkraftwerks erfordert mehr Informationen und ist daher aufwendiger. Ab 2024 werden diese Anforderungen jedoch reduziert, was den Aufwand für den Betrieb verringert.

Wie lange dauert das Anmelden eines Balkonkraftwerks?

Die Registrierung beim Netzbetreiber dauert in der Regel nur etwa 5 bis 10 Minuten. Danach erfolgt die Eintragung des Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, was etwa weitere 15 Minuten in Anspruch nimmt. Die gesamte Anmeldung sollte somit in wenigen Minuten erledigt sein.


Energieexpertin Marie Gottschall
Marie Gottschall
CHECK24 Energieexpertin
Letzte Änderung am 08.12.2023
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