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Stromkunden müssen seit 01. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen. Seit dem Jahr 2000 war die EEG-Umlage Bestandteil des Strompreises und diente der Finanzierung neuer Ökostrom-Anlagen. Die Stromanbieter müssen die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben, dadurch werden sie um insgesamt 5,1 Millionen Euro entlastet.
Mit der EEG-Umlage wurde seit dem Jahr 2000 der Ausbau der erneuerbaren Energien gefördert. Stromproduzenten erhielten für jede Kilowattstunde Ökostrom, die sie ins Netz einspeisten, eine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber. Die Netzbetreiber verkauften den eingespeisten Ökostrom wiederum an der Strombörse. Die Differenz zwischen den niedrigen Börsenpreisen und der Einspeisevergütung wurde dann auf die Stromkunden umgelegt. Im ersten Halbjahr 2022 betrug die EEG-Umlage 3,72 Cent pro kWh, bereits Anfang 2022 war sie mit Hilfe von Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt gesenkt worden. Am 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage ganz abgeschafft.
Im ersten Halbjahr 2022 machte die EEG-Umlage mit 3,72 Cent pro kWh rund 11 Prozent des gesamten Strompreises aus. Der Strompreis setzt sich insgesamt aus vier Bestandteilen zusammen: Staatliche Abgaben, Steuern, Netzentgelte sowie Energiebeschaffung und Vertrieb. Auf die drei erstgenannten hat der Versorger keinerlei Einfluss. Die Steuern sowie die Abgaben und Umlagen muss der Stromanbieter fix für jede verbrauchte Kilowattstunde abführen. Durch die jährliche Erhöhung der EEG-Umlage bis ins Jahr 2020 trug sie zu stetigen Strompreiserhöhungen bei. Die Abschaffung der Umlage ab Juli 2022 soll für eine Entlastung der Stromkunden sorgen.
Die Abschaffung der Umlage ist Teil eines breiten Maßnahmenpakets, mit dem die Bundesregierung Privathaushalte von den stark gestiegenen Energiepreisen entlasten will. Im Koalitionsvertrag war der Wegfall der EEG-Umlage ursprünglich erst ab Januar 2023 vorgesehen. Nach Angaben der Bundesregierung entstehen durch die Reduzierung der Umlage auf null Cent pro Kilowattstunde Kosten von rund 6,6 Milliarden Euro. Diese Einnahmeausfälle sollen ab Juli aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" (EKF) des Bundes finanziert werden.
Die Strompreissenkung, die durch den Wegfall der EEG-Umlage ensteht, muss von den Stromanbietern an die Verbraucher weitergegeben werden. Sie sind ab 1. Juli 2022 dazu gesetzlich verpflichtet. Damit soll sichergestellt werden, dass Privathaushalte von der Abschaffung profitieren. Nach Berechnungen der Bundesregierung könnte eine vierköpfige Familie so im Vergleich zu 2021 bis zu 300 Euro im Jahr sparen. Durch die weiterhin steigenden Strompreise könnte die Ersparnis jedoch geringer ausfallen.
Die Strompreise befinden sich seit 2021 auf Rekordniveau, daran kann die Abschaffung der EEG-Umlage nicht viel ändern. Da auch die Preise an der Strombörse zuletzt deutlich gestiegen sind, verpufft die Entlastung der Verbraucher. Am einfachsten lassen sich hohe Stromkosten durch den Wechsel zu einem günstigen Stromanbieter senken.
Mit der Abschaffung der EEG-Umlage entfällt auch die Zahlung der verminderten Umlage auf den Eigenverbrauch für Photovoltaik-Anlagen. So könnte die Eigenversorgung mit Solarstrom langfristig gesehen attraktiver werden. Auch Geschäftsmodelle wie z.B. Mieterstrom, Bürgerenergie oder Speicherprojekte werden wirtschaftlich rentabler und der bürokratische Aufwand wird erleichtert.
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