Eindeutige Adresszuordnung beim Anbieterwechsel – Missverständnisse vermeiden & sicher wechseln.
Hallo, ich bin Sophie, Ihre digitale Energie-Expertin. Sie können mich jederzeit erreichen.
Ihr Energieanbieter meldet Insolvenz an und stellt die Energielieferung ein? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, was eine Insolvenz Ihres Anbieters für Sie als Kunde bedeutet, und wie sie danach Ihren Gasanbieter oder Stromanbieter wechseln.
Wenn ein Energieanbieter Insolvenz anmeldet und die Belieferung einstellt, bedeutet das für Sie als Verbraucher Folgendes:
In Bezug auf Zahlungen an den ehemaligen Energieanbieter sollten Sie drei Dinge beachten:
Wird nach Widerruf der Einzugsermächtigung weiterhin Geld von Ihrem Konto abgebucht, können Sie diese von Ihrer Bank bis zu 12 Monate nach der Belastung zurückfordern. Ob es rechtens ist, Abschlagszahlungen einzubehalten oder rückbuchen zu lassen, kann pauschal nicht beantwortet werden. Nach der Umstellung müssen Sie Ihre Strom- oder Gasrechnung beim Grundversorger begleichen.
Schicken Sie zur Sicherheit ein formloses Kündigungsschreiben an den insolventen Gas- oder Stromanbieter. Da der Anbieter die Belieferung eingestellt hat, ist diese Kündigung laut Verbraucherzentralen an keine Frist gebunden und sofort wirksam.
Um eine korrekte Abrechnung zu ermöglichen, ist es wichtig, sobald wie möglich Ihre Zählerstände abzulesen und zu dokumentieren. Wenn Sie mehrere Zähler haben und nicht sicher sind, welchen Sie ablesen müssen, informieren Sie sich über die Art Ihrer Stromzähler.
Aufgrund der Insolvenz des Anbieters können Sie sofort wechseln. Beim Wechsel sollten Sie folgende Punkte beachten:
Bei einer Insolvenz und damit verbundener Belieferungseinstellung können Sie sofort wechseln. Schicken Sie zur Sicherheit ein Kündigungsschreiben an den insolventen Anbieter.
Teilen Sie Ihren Zählerstand bitte allen beteiligten Firmen mit: Ihrem alten Anbieter, dem Netzbetreiber bzw. Grundversorger und Ihrem neuen Anbieter
Jedes Insolvenzverfahren ist anders, und somit auch die Chancen, vom Energieversorger fällige Boni ausbezahlt zu bekommen. Sie können nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Gläubiger Forderungsanmeldungen stellen.
Bitte wenden Sie sich an den CHECK24 Kundenservice. Dieser steht Ihnen telefonisch von Montag bis Sonntag zwischen 8 und 22 Uhr unter der Rufnummer 089 - 24 24 11 66 zur Verfügung. Alternativ können Sie eine E-Mail an energie@check24.de schreiben.
Gehen Sie auf Ihren neuen Versorger zu und weisen Sie darauf hin, dass Sie nun auch ab sofort beliefert werden können.
Sie sollten dem insolventen Anbieter pro forma ein Kündigungsschreiben schicken. Danach können Sie sofort zu einem neuen Anbieter wechseln.
Wenn Ihr Vertragsbeginn in der Zukunft liegt (und zeitlich nach der Insolvenz), können Sie beim Wechsel als Vorversorger Ihren derzeitigen Energieanbieter angeben und als Lieferbeginn die für Sie passende Option wählen.
Wenn Ihr Vertrag kurz vor der Insolvenz zu Stande kam, werden Sie auf die Grundversorgung umgestellt und können sofort wechseln. Beim Wechsel können Sie als Vorversorger Ihren Grundversorger angeben und als Lieferbeginn die schnellstmöglichste Option auswählen.
In den meisten Fällen dauert es über einen Monat, bis der insolvente Anbieter Verbrauchern eine korrekte Abrechnung der gelieferten Energiemengen übermittelt.
Sobald CHECK24 Indizien auf flächendeckende Probleme oder gar eine mögliche Insolvenz eines Anbieters hat, wird dieser aus dem Energievergleich entfernt.
Unser Anspruch bleibt es jedoch, Ihnen einen transparenten Vergleich mit einer möglichst vollständigen Marktabdeckung zu bieten. Darüber hinaus versuchen wir die Qualität der Anbieter durch Kundenbewertungen transparent zu machen. Bei CHECK24 können Sie den Anbieter zweimal bewerten – einmal nach dem Wechselprozess und einmal nach dem ersten Belieferungsjahr. Darauf basierend berechnen wir für jeden Anbieter eine Weiterempfehlungsquote. Sollte diese kleiner als 70 Prozent sein, bekommt der Anbieter einen roten Warnhinweis „geringe Weiterempfehlungsquote“.
Konnten wir alle Fragen zu dem Thema beantworten? CHECK24 Kunden können zusätzlich zu unserer Hotline auch unseren Rückrufservice oder E‑Mail Service in Anspruch nehmen. Klicken Sie auf den Button (und loggen Sie sich ein), um eine telefonische oder schriftliche Rückmeldung von unseren CHECK24 Energieexperten zu vereinbaren:
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