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Energieeffizient bauen und sanieren senkt nicht nur die Energiekosten, zusätzlich können für diese Maßnahmen einige Förderungen beantragt werden. Erfahren Sie mehr über die Energieeinsparverordnung, die KfW-Förderung und die BAFA-Förderung.
Die deutsche Energiesparverordnung (EnEV) legt den zulässigen Energiebedarf von Gebäuden fest. Sie enthält gesetzliche Vorgaben zu Wärmedämmung, Heizung und andere Anlagetechniken. Beispielsweise müssen Öl- oder Gasheizungen, die vor 1978 eingebaut wurden, ausgetauscht werden. Auch Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen sowie frei zugängliche Dachgeschoße müssen verpflichtend gedämmt werden. Zum 1. November 2020 wurde sie durch das Gebäudeenergiegesetz abgelöst.
Wer gegen die Verordnung verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bauherren, die bei Neubau oder Sanierungen die Normen der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht einhalten, müssen mit hohen Bußgeldern rechnen. Laut dem Verband Privater Bauherren (VPB), können diese bis zu 50.000 hoch sein.
Das GEG wurde am 13. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Darin verankert sind die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen und der Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Das GEG ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und löst sowohl die EnEV, das EnEG als auch das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab. Umgesetzt werden in diesem der Koalitionsvertrag, die Beschlüsse des Wohngipfels 2018 sowie die für das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossene Maßnahmen für Gebäude.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Förderbank. Verbraucher können bei der KfW Kredite für energetisches Bauen und Sanieren beantragen. Die KfW bietet verschiedene Förderprogramme für Alt-und Neubauten an. Neben Komplettsanierungen können auch Einzelmaßnahmen wie energiesparende Fenster oder Dämmungen gefördert werden, die miteinander kombinierbar sind. Die KfW gewährt Kredite und Tilgungszuschüsse.
Wichtig ist, dass der Kredit vor Sanierungsbeginn beantragt werden muss. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Wer sich für KfW-Kredite interessiert, sollte zum Finanzberater seiner Bank gehen. Dieser prüft, ob eine KfW-Förderung möglich ist und leitet den Antrag anschließend an die KfW weiter. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Banken als Kooperationspartner infrage kommen.
Für Altbauten hat die KfW verschiedene Energie-Standards entwickelt: die KfW-Effizienzhäuser. Die Effizienzhäuser werden mit Zahlen gekennzeichnet, die die Prozentwerte der Energieeffizienz angeben. Ein KfW-Effizienzhaus 55 beispielsweise unterschreitet die EnEv-Vorgaben für den Primärenergiebedarf eines Neubaus um 45 Prozent. Somit stellt die KfW höhere Ansprüche an die Energieeffizienz von Häusern als die Energieeinsparverordnung. Je niedriger die Kennzahl, desto höher ist die KfW-Förderung. Die höchste Förderung erhält ein KfW-Effizienzhaus 55. Als Referenz wird ein KfW-Effizienzhaus 100 herangezogen, welches den Vorgaben der Energieeinsparverordnung entspricht.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesbehörde. Das BAFA bezuschusst unter anderem den Einbau von Biomasse-Heizungen, Solarthermie oder Wärmepumpen bei Alt- und Neubauten. Auch Energieberatungen können von dem Bundesamt gefördert werden. Die Förderanträge müssen vor Beginn der Umsetzung gestellt werden. Im Gegensatz zur KfW müssen die Förderanträge nicht über einen Bankberater abgewickelt werden, sondern können direkt beim Bundesamt beantragt werden. Während es sich bei der KfW um Kredite und Tilgungszuschüsse handelt, werden die Fördergelder der BAFA direkt ausbezahlt und müssen nicht zurückgezahlt werden. Zur BAFA-Förderung können Ergänzungskredite der KfW beantragt werden. Mit Steuerermäßigungen ist eine BAFA-Förderung allerdings nicht kombinierbar.
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