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Das Energieeffizienzlabel oder auch Heizungslabel zeigt Verbrauchern auf einen Blick, wie energiesparend ihre Heizung ist. Inzwischen ist die Kennzeichnung für besonders alte Heizungen sowie für Neugeräte sogar Pflicht. Erfahren Sie nachfolgend mehr über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Klassifizierung und wie Sie energieeffizient heizen.
Das Heizungslabel wurde von der Europäischen Kommission eingeführt und gibt Auskunft über die Energieeffizienz von Heizungsanlagen. Seit dem 1. Januar 2017 müssen alle Heizkessel mit einem Energieeffizienzlabel ausgezeichnet werden, die neu in den Handel kommen oder älter als 15 Jahre sind und mit festen Brennstoffen befeuert werden. Zu den festen Brennstoffen gehören Scheitholz, Holzpellets, Hackschnitzel und Kohle. Gleiches gilt bereits seit September 2015 für Öl- und Gasheizungen. Das Label soll Verbraucher dazu animieren, alte Heizungen auszutauschen und so Energie zu sparen. Für alle Heizmethoden gilt, je besser die Energieeffizienzklasse, desto mehr Energie können Sie sparen.
Das Heizungslabel zeigt auf einen Blick, welche Energieeffizienzklasse die betreffende Anlage besitzt. Dabei steht A++ für ein sehr effizient arbeitendes Gerät, während G die schlechteste und ineffizienteste Klasse darstellt. Im September 2019 wird die Bewertungsskala von A+++ bis D angehoben und die Klasse E verschwindet.
Für die Energieeffizienzklasse A+ muss die Heizung entweder in Kombination mit einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Technik (KWK) oder mit erneuerbaren Energiequellen (z.B. Holzpellets) betrieben werden. Konventionelle Heizanlagen (z.B. Öl- oder Gasheizungen) werden in die Effizienzklassen G bis A eingeteilt.
Die Energiekennzeichnungspflicht für Heizgeräte ist abschließend in der EU-Verordnung Nr. 811/2013 geregelt. Seit dem 1. Januar 2017 müssen die zuständigen Bezirksschornsteinfeger alle Anlagen, die in dieser Verordnung genannt werden, kontrollieren. Geräte, die der Pflicht zur Kennzeichnung unterliegen und noch kein Label tragen, müssen demnach durch die Schornsteinfeger nachträglich etikettiert werden.
Während die Kennzeichnung durch Energielabel bislang vor allem bei Elektrogeräten üblich war, sollen auch Käufer neuer Heizungsanlagen die Energieeffizienz besser vergleichen können. Die Skala reicht noch bis Ende September 2019 von A++ bis G, wobei die Kategorie A wie gewohnt die höchste Effizienz kennzeichnet.
Sie können einfach selbst überprüfen, ob ihre Heizung energieeffizient arbeitet, indem sie folgende Schritte beachten:
Zudem können die Lautstärke der Anlage und die Wärmenennleistung in Kilowatt abgelesen werden. Die Lautstärke spielt vor allem bei Wärmepumpen eine Rolle, da das Ansaugen der Luft sehr geräuschvoll ist. Bei der Wärmenennleistung handelt es sich um die maximale Wärmemenge, die in einem gewissen Zeitraum von der Heizung abgegeben wird.
Falls Sie Ihre Heizung mit Biomasse wie etwa Rapsöl oder Biogas betreiben, muss Ihre Anlage vorerst nicht mit einem Energielabel versehen werden. Die EU bereitet hier derzeit eigene Richtlinien vor. Auch wenn Sie feste Brennstoffe nutzen oder Ihren Heizkessel ausschließlich für die Warmwasserbereitung benötigen, müssen Sie Ihre Geräte nicht verpflichtend mit dem Label ausstatten.
Die auf dem Heizungslabel angegebene Nennleistung ist lediglich als Richtwert zu verstehen. Ihren konkreten Energieverbrauch und die jährlichen Heizkosten können Sie dem Etikett nicht entnehmen. Was Ihre Heizung genau verbraucht, hängt von individuellen Faktoren ab wie etwa:
Somit gibt das Energielabel für Heizungen zwar einen Richtwert, aber das eigene Heizverhalten sowie Zustand und Größe des Wohngebäudes spielen ebenfalls eine Rolle beim Verbrauch. Nähere Auskunft gibt auch der Energieausweis des Gebäudes. Daher lohnt es sich auch bei einer besonders sparsamen Heizung, energiesparend zu heizen und einen Wärmestrom-Vergleich zu machen.