Eindeutige Adresszuordnung beim Anbieterwechsel – Missverständnisse vermeiden & sicher wechseln.
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Aktuelles zur Strom- und Gaspreisbremse
Für Kunden der Grundversorgung ist der Wegfall der Preisbremse spürbarer als für Verbraucher, die bei alternativen Anbietern sind. Aktuell liegen beim Strom in der Grundversorgung noch 57 % der Tarife über der Preisbremse, beim Gas sind es 75 %. Bei alternativen Anbietern hingegen liegen bereits 97 % der Stromtarife und 98 % der Gastarife unterhalb der Preisbremse.
⌀ Stromkosten bei 5.000 kWh / Jahr | |
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2023 inkl. Preisbremse | 1.921 € |
2024 (ohne Preisbremse) | 1.897 € |
2024 in der Grundversorgung | 2.259 € |
⌀ Gaskosten bei 20.000 kWh / Jahr | |
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2023 inkl. Preisbremse | 2.386 € |
2024 inkl. Mehrwertsteuererhöhung (ohne Preisbremse) | 2.620 € |
2024 in der Grundversorgung | 3.156 € |
Wann Sie Ihren Anbieter wechseln können, kommt auf Ihre aktuelle Vertragssituation an.
Ja, Energiesparen lohnt sich dennoch, da die Strom- bzw. Gaspreisbremse nur jeweils für 80 % Ihres geschätzten Jahresverbrauchs gilt. Auch mit dem Preisdeckel von 40 ct pro kWh bzw. 12 ct pro kWh müssen Sie mit höheren Energiekosten rechnen – verglichen mit dem Vorkrisenniveau. Bei Gas wurde ein zusätzlicher Sparanreiz geschaffen: Heizen Sie 2023 besonders sparsam und bleiben deutlich unter dem Vorjahresverbrauch, werden Sie zusätzlich belohnt. Für die eingesparte Gasmenge erhalten Sie eine Rückzahlung auf Basis des höheren Kilowattstundenpreises.
Tipps zum Energie sparen zeigen wir Ihnen hier.
Ja, die Preisbremse gilt auch für Fernwärme. Der Preis wird dabei auf 9,5 ct/ kWh für 80% des Vorjahresverbrauchs gedeckelt.
Ja, die Preisbremse gilt auch für Verbraucher, die mit Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas heizen. Hierzu muss die Rechnung bei einer staatlichen Stelle eingereicht werden. Voraussetzung, dass die Bremse greift: Die Rechnung für 2022 muss doppelt so hoch sein wie für 2021. Der Staat übernimmt dann 80 % der Mehrkosten, sofern diese bei mind. 100 € liegen. Es werden maximal 2.000 € ausgezahlt.
Zwischen Januar 2023 und Dezember 2023 zahlen Sie für 80 % Ihres Vorjahresverbrauchs 40 Cent pro kWh Strom und 12 Cent pro kWh Gas. Für jede Kilowattstunde, die Sie mehr verbrauchen, zahlen Sie jeweils den vollen vertraglich vereinbarten Arbeitspreis Ihres Anbieters. Wenn Sie weniger Strom bzw. Gas verbrauchen, können Sie für die geringere Energiemenge den vollen Preis Ihres Anbieters einsparen.
Eindeutige Adresszuordnung beim Anbieterwechsel – Missverständnisse vermeiden & sicher wechseln.
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