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Strom- und Gaspreisbremse enden
– die wichtigsten Fragen & Antworten

01.01.2024

Jetzt wechseln und Preisgarantie sichern

Aktuelles zur Strom- und Gaspreisbremse

  1. Die Preisbremsen wurden zum 31.12.2023 beendet. Das vorzeitige Ende (ursprüngliches Ende: März 2024) geht auf den Nachtragshaushalt der Bundesregierung zurück, welcher das Ende des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) beinhaltet.
  2. Die Strompreisbremse hat 2023 den Arbeitspreis auf 40 Cent pro kWh gedeckelt und die Gaspreisbremse auf 12 Cent pro kWh für 80 % Ihres jeweiligen Vorjahresverbrauchs.
  3. Jetzt Energieanbieter wechseln und weiterhin von günstigen Preisen mit Preisgarantie profitieren.

Wie wirkt sich das Ende der Preisbremsen auf Ihre Energiekosten aus?

Für Kunden der Grundversorgung ist der Wegfall der Preisbremse spürbarer als für Verbraucher, die bei alternativen Anbietern sind. Aktuell liegen beim Strom in der Grundversorgung noch 57 % der Tarife über der Preisbremse, beim Gas sind es 75 %. Bei alternativen Anbietern hingegen liegen bereits 97 % der Stromtarife und 98 % der Gastarife unterhalb der Preisbremse. 

 ⌀ Stromkosten bei 5.000 kWh / Jahr
2023 inkl. Preisbremse 1.921 €
2024 (ohne Preisbremse) 1.897 €
2024 in der Grundversorgung 2.259 €

 

 ⌀ Gaskosten bei 20.000 kWh / Jahr
2023 inkl. Preisbremse 2.386 €
2024 inkl. Mehrwertsteuererhöhung (ohne Preisbremse) 2.620 €
2024 in der Grundversorgung 3.156 €

Wann können Sie Ihren Energieanbieter wechseln?

Wann Sie Ihren Anbieter wechseln können, kommt auf Ihre aktuelle Vertragssituation an.

  1. Sie sind aktuell in der Grundversorgung: Wenn Sie derzeit noch in der Grundversorgung sind, lohnt sich ein Wechsel für Sie besonders. Sie profitieren von einem günstigeren Tarif mit Preisgarantie und können dank kurzer Kündigungsfrist (14 Tage) einfach wechseln. Die Kündigung erfolgt automatisch durch Ihren neuen Anbieter.
  2. Sie haben einen bestehenden Vertrag bei einem alternativen Anbieter: Wenn Sie derzeit einen bestehenden Vertrag haben, sollten Sie Ihre Vertragsunterlagen prüfen um rechtzeitig zu kündigen. Durch einen regelmäßigen Anbieterwechsel sichern Sie sich günstigere Preise und profitieren von Neukundenboni.
  3. Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preisanpassung: Haben Sie eine Preiserhöhung oder Preissenkung ihres Energieanbieters erhalten, können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen und innerhalb von 14 Tagen kündigen. Trotz Preissenkung kann sich ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter lohnen. Wichtig zu wissen: Das Ende der Preisbremse zählt nicht als Preiserhöhung.

Häufige Kundenfragen zur Strom- und Gaspreisbremse

Lohnt sich Energiesparen trotzdem?

Ja, Energiesparen lohnt sich dennoch, da die Strom- bzw. Gaspreisbremse nur jeweils für 80 % Ihres geschätzten Jahresverbrauchs gilt. Auch mit dem Preisdeckel von 40 ct pro kWh bzw. 12 ct pro kWh müssen Sie mit höheren Energiekosten rechnenverglichen mit dem Vorkrisenniveau. Bei Gas wurde ein zusätzlicher Sparanreiz geschaffen: Heizen Sie 2023 besonders sparsam und bleiben deutlich unter dem Vorjahresverbrauch, werden Sie zusätzlich belohnt. Für die eingesparte Gasmenge erhalten Sie eine Rückzahlung auf Basis des höheren Kilowattstundenpreises.

Tipps zum Energie sparen zeigen wir Ihnen hier.

Gilt die Preisbremse auch für Fernwärme?

Ja, die Preisbremse gilt auch für Fernwärme. Der Preis wird dabei auf 9,5 ct/ kWh für 80% des Vorjahresverbrauchs gedeckelt. 

Gibt es eine Preisbremse für Heizöl, Pellets und Flüssiggas?

Ja, die Preisbremse gilt auch für Verbraucher, die mit Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas heizen. Hierzu muss die Rechnung bei einer staatlichen Stelle eingereicht werden. Voraussetzung, dass die Bremse greift: Die Rechnung für 2022 muss doppelt so hoch sein wie für 2021. Der Staat übernimmt dann 80 % der Mehrkosten, sofern diese bei mind. 100 € liegen. Es werden maximal 2.000 € ausgezahlt.

Wie funktionieren die Preisbremsen?

Zwischen Januar 2023 und Dezember 2023 zahlen Sie für 80 % Ihres Vorjahresverbrauchs 40 Cent pro kWh Strom und 12 Cent pro kWh Gas. Für jede Kilowattstunde, die Sie mehr verbrauchen, zahlen Sie jeweils den vollen vertraglich vereinbarten Arbeitspreis Ihres Anbieters. Wenn Sie weniger Strom bzw. Gas verbrauchen, können Sie für die geringere Energiemenge den vollen Preis Ihres Anbieters einsparen.


Energieexpertin Michelle Kleinschmidt
Michelle Kleinschmidt
CHECK24 Energieexpertin
Letzte Änderung am 01.01.2024
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