Sparen Sie Zeit und übernehmen Sie Daten aus Ihrem Kundenkonto.
Neuer Kunde? Starten Sie hier.
Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Hilfe und Kontakt
Ihre Energieberatung
Sophie

Hallo, ich bin Sophie, Ihre digitale Energie-Expertin. Sie können mich jederzeit erreichen.

Chat starten
Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Grundversorgung Gas:
Infos zu Grund- und Ersatzversorgung

19.12.2022

Was ist die Gas Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist die Energiebelieferung mit Gas zu einem Standard-Tarif, sodass jeder Haushalt in Deutschland automatisch zu jedem Zeitpunkt mit Gas versorgt wird. Wenn Sie beispielsweise in eine neue Wohnung ziehen, werden Sie normalerweise vom Gas Grundversorger des neuen Wohnorts beliefert. Dabei gibt es folgende Ausnahmen:

  • Sie haben selbst den Vertrag mit Ihrem alten Gasanbieter auf Ihren neuen Wohnort übertragen.
  • Es existiert bereits ein Gasvertrag für Ihren neuen Zähler.
     

Wer ist mein Grundversorger?

Ihren Gas-Grundversorger können Sie ganz einfach herausfinden:

  • Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch in den Gasrechner ein.
  • Klicken Sie auf "vergleichen".
  • Über dem ersten Gastarif sehen Sie den Punkt "Vergleichstarif" – hier ist automatisch der Grundversorger für den angegebenen Wohnort ausgewählt.

Die Grundversorger der 100 größten Städten Deutschlands finden Sie im Städtevergleich.

Der Grundversorger ist immer das Energieunternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet die Mehrzahl an Haushaltskunden versorgt (nach Energiewirtschaftsgesetz § 36 Abs. 1 S. 1 EnWG).

Bin ich in der Grundversorgung?

Sobald Sie an Ihrem Wohnort zum ersten Mal Energie verbrauchen, werden Sie automatisch für die Grundversorgung zu einem Standardtarif angemeldet.
 

Tipp beim Neueinzug

Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen, notieren Sie sich die Zählernummer von Gas- und Stromzähler und halten Sie am Einzugsdatum alle Zählerstände fest – am besten mit Foto und im Übergabeprotokoll der Wohnung.

Sie benötigen diese Informationen für:

  • Ihren Grundversorger: So kann dieser nachvollziehen, ab wann Sie Energie verbraucht haben und eine korrekte Abrechnung erstellen.
  • Ihren neuen Energieanbieter: Um aus der teuren Grundversorgung herauszukommen, machen Sie am besten einen Energievergleich und wechseln zu einem günstigen Energieanbieter. Dieser benötigt Ihre Daten für einen Vertragsabschluss.

Wie Grundversorger kündigen?

Sie können den Vertrag bei Ihrem Grundversorger mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen schriftlich kündigen. Vorlagen zur Kündigung und Informationen, wie Sie fristgerecht kündigen können, finden Sie auf Stromanbieter kündigen.

Was ist die Ersatzversorgung?

Unter Ersatzversorgung versteht man die gesetzlich verankerte Notversorgung mit Energie. Diese besteht maximal drei Monate und wird vom Grundversorger übernommen. Ihr Anspruch auf Ersatzversorgung ist gesetzlich garantiert, sodass es nicht zu Versorgungsunterbrechungen kommen kann – Sie müssen also nicht mit einem Blackout rechnen.

Ihr Ersatzversorger teilt Ihnen schriftlich den Zeitraum der Ersatzversorgung mit. Für die Ersatzversorgung gibt es keine Kündigungsfrist – Sie können jederzeit einen Vertrag mit einem neuen Anbieter abschließen.

Aktuelle Änderungen innerhalb der Ersatzversorgung

Verbraucher, die aktuell in die Ersatzversorgung fallen, müssen mit hohen Preisen rechnen und werden erst nach drei Monaten in den günstigeren Grundversorgungstarif aufgenommen.

Grundversorger können ihre Preise in der Ersatzversorgung zukünftig an den aktuellen Börsenpreisen ausrichten. Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ersatzversorgungstarife jeweils zum ersten und 15. eines Monats neu zu ermittelt und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. So ist es für Grundversorger möglich, höhere Beschaffungskosten direkt an ihre Kunden weiterzugeben. Damit für den Verbraucher erkenntlich ist, ob zusätzliche Beschaffungskosten in ihre Rechnung eingeflossen sind, müssen diese gesondert ausgewiesen werden. 

In der Ersatzversorgung gelandet? Das sollten Sie beachten:

  1. Aktuelle Zählerstände notieren: Falls Sie bei plötzlichem Ausfall Ihres alten Anbieters in die Ersatzversorgung rutschen, notieren Sie sich zunächst den aktuellen Zählerstand und übermitteln Sie diesen an den Grundversorger. So können Abschläge besser eingeschätzt werden und Sie vermeiden ggf. unnötig hohe Verbrauchswerte.
  2. Nachfragen: Fragen Sie bei dem Grundversorger nach, ob Sie nicht schon früher aus dem Ersatzversorgungstarif in die günstigere Grundversorgung wechseln können.
  3. Tarife bei Alternativanbietern vergleichen: Trotz der aktuellen Energiekrise kann sich ein Vergleich mit Alternativanbietern lohnen. Vergleichen Sie deshalb die Gaspreise in unserem CHECK24 Gasvergleich.

Wann befinde ich mich in der Ersatzversorgung?

Wenn Sie zum Beispiel Ihren Energieanbieter wechseln und es zu Verzögerungen bei der Vertragsumstellung kommt, springt im Zeitraum zwischen beiden Verträgen der Ersatzversorger ein. Damit es nicht dazu kommt, ist es wichtig, beim Gasanbieterwechsel fristgerecht zu kündigen. Infos dazu finden Sie unter Gasanbieter kündigen. Auch für den Fall, dass Ihr Anbieter Insolvenz anmeldet und seine Energiebelieferung einstellt, fallen Sie automatisch in die Ersatzversorgung. Bitte beachten Sie: aufgrund einer Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes, fallen Kunden, die ihren aktuellen Versorger kündigen und aktiv keinen neuen wählen, aktuell automatisch in die Ersatzversorgung. Erst nach drei Monaten können Sie in die Grundversorgung wechseln. Achten Sie auf eventuell anfallende Mehrkosten.

Aus der Grundversorgung zu einem günstigen Gasanbieter wechseln

Um aus der Grundversorgung zu einem günstigeren Tarif zu wechseln, müssen Sie nur Ihre Postleitzahl und Ihren Gasverbrauch im Jahr in den Vergleichsrechner eingeben. Wenn Sie Ihren Verbrauch nicht kennen, können Sie einfach auf Ihre Wohnfläche  klicken und den jeweiligen Schätzwert verwenden. Aufgrund der extrem dynamischen Situation am Gasmarkt kalkulieren viele Gasanbieter die Tarife neu. Grundversorgungstarife können vorübergehend attraktive Konditionen bieten, sich aber aufgrund der fehlenden Preisgarantie jederzeit ändern. Sie können den Grundversorgungstarif mit einer Frist von zwei Wochen kündigen und später wechseln, wenn sich der Markt beruhigt hat.

Ein Gaswechsel aus der Grundversorgung lohnt sich

"Obwohl viele Grundversorger zum neuen Jahr Preissenkungen angekündigt haben, sollten besonders Kund*innen in der Grundversorgung einen Anbieterwechsel in Betracht ziehen. Dadurch sparen Gaskund*innen im Schnitt 35 Prozent der Gaskosten und das sofort. Um günstig durch den Heizwinter zu kommen, sollten Verbraucher*innen jetzt ihren Anbieter wechseln."

– Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24 (08. Dezember 2023)


Energieexpertin Michelle Kleinschmidt
Michelle Kleinschmidt
CHECK24 Energieexpertin
Letzte Änderung am 19.12.2022

Jetzt neuen Gastarif sichern

Kundenbewertungen
CHECK24 Energievergleich
4.9 / 5
8.717 Bewertungen (letzte 12 Monaten)
106.450 Bewertungen (gesamt)