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Die Grundversorgung ist die Energiebelieferung mit Gas zu einem Standard-Tarif, sodass jeder Haushalt in Deutschland automatisch zu jedem Zeitpunkt mit Gas versorgt wird. Wenn Sie beispielsweise in eine neue Wohnung ziehen, werden Sie normalerweise vom Gas Grundversorger des neuen Wohnorts beliefert. Dabei gibt es folgende Ausnahmen:
Ihren Gas-Grundversorger können Sie ganz einfach herausfinden:
Die Grundversorger der 100 größten Städten Deutschlands finden Sie im Städtevergleich.
Der Grundversorger ist immer das Energieunternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet die Mehrzahl an Haushaltskunden versorgt (nach Energiewirtschaftsgesetz § 36 Abs. 1 S. 1 EnWG).
Sobald Sie an Ihrem Wohnort zum ersten Mal Energie verbrauchen, werden Sie automatisch für die Grundversorgung zu einem Standardtarif angemeldet.
Sie können den Vertrag bei Ihrem Grundversorger mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen schriftlich kündigen. Vorlagen zur Kündigung und Informationen, wie Sie fristgerecht kündigen können, finden Sie auf Stromanbieter kündigen.
Unter Ersatzversorgung versteht man die gesetzlich verankerte Notversorgung mit Energie. Diese besteht maximal drei Monate und wird vom Grundversorger übernommen. Ihr Anspruch auf Ersatzversorgung ist gesetzlich garantiert, sodass es nicht zu Versorgungsunterbrechungen kommen kann – Sie müssen also nicht mit einem Blackout rechnen.
Ihr Ersatzversorger teilt Ihnen schriftlich den Zeitraum der Ersatzversorgung mit. Für die Ersatzversorgung gibt es keine Kündigungsfrist – Sie können jederzeit einen Vertrag mit einem neuen Anbieter abschließen.
Verbraucher, die aktuell in die Ersatzversorgung fallen, müssen mit hohen Preisen rechnen und werden erst nach drei Monaten in den günstigeren Grundversorgungstarif aufgenommen.
Grundversorger können ihre Preise in der Ersatzversorgung zukünftig an den aktuellen Börsenpreisen ausrichten. Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ersatzversorgungstarife jeweils zum ersten und 15. eines Monats neu zu ermittelt und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. So ist es für Grundversorger möglich, höhere Beschaffungskosten direkt an ihre Kunden weiterzugeben. Damit für den Verbraucher erkenntlich ist, ob zusätzliche Beschaffungskosten in ihre Rechnung eingeflossen sind, müssen diese gesondert ausgewiesen werden.
Wenn Sie zum Beispiel Ihren Energieanbieter wechseln und es zu Verzögerungen bei der Vertragsumstellung kommt, springt im Zeitraum zwischen beiden Verträgen der Ersatzversorger ein. Damit es nicht dazu kommt, ist es wichtig, beim Gasanbieterwechsel fristgerecht zu kündigen. Infos dazu finden Sie unter Gasanbieter kündigen. Auch für den Fall, dass Ihr Anbieter Insolvenz anmeldet und seine Energiebelieferung einstellt, fallen Sie automatisch in die Ersatzversorgung. Bitte beachten Sie: aufgrund einer Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes, fallen Kunden, die ihren aktuellen Versorger kündigen und aktiv keinen neuen wählen, aktuell automatisch in die Ersatzversorgung. Erst nach drei Monaten können Sie in die Grundversorgung wechseln. Achten Sie auf eventuell anfallende Mehrkosten.
Um aus der Grundversorgung zu einem günstigeren Tarif zu wechseln, müssen Sie nur Ihre Postleitzahl und Ihren Gasverbrauch im Jahr in den Vergleichsrechner eingeben. Wenn Sie Ihren Verbrauch nicht kennen, können Sie einfach auf Ihre Wohnfläche klicken und den jeweiligen Schätzwert verwenden. Aufgrund der extrem dynamischen Situation am Gasmarkt kalkulieren viele Gasanbieter die Tarife neu. Grundversorgungstarife können vorübergehend attraktive Konditionen bieten, sich aber aufgrund der fehlenden Preisgarantie jederzeit ändern. Sie können den Grundversorgungstarif mit einer Frist von zwei Wochen kündigen und später wechseln, wenn sich der Markt beruhigt hat.
"Obwohl viele Grundversorger zum neuen Jahr Preissenkungen angekündigt haben, sollten besonders Kund*innen in der Grundversorgung einen Anbieterwechsel in Betracht ziehen. Dadurch sparen Gaskund*innen im Schnitt 35 Prozent der Gaskosten und das sofort. Um günstig durch den Heizwinter zu kommen, sollten Verbraucher*innen jetzt ihren Anbieter wechseln."
– Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24 (08. Dezember 2023)