Hallo, ich bin Sophie, Ihre digitale Energie-Expertin. Sie können mich jederzeit erreichen.
Die Grundversorgung gewährleistet die Gaslieferung zu einem Standardtarif, sodass alle Haushalte in Deutschland jederzeit automatisch mit Gas versorgt werden. Wenn Sie zum Beispiel in eine neue Wohnung ziehen, wird die Versorgung normalerweise vom örtlichen Grundversorger übernommen.
Davon ausgenommen sind folgende Fälle:
So können Sie Ihren Gas-Grundversorger ermitteln:
Eine Übersicht der Grundversorger in den 100 größten Städten Deutschlands finden Sie im Städtevergleich.
Der Grundversorger ist laut § 36 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) das Energieunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert.
Sobald Sie an Ihrem Wohnort erstmals Gas nutzen, werden Sie automatisch für die Grundversorgung zu einem Standardtarif angemeldet.
Sie können Ihren Vertrag beim Gas Grundversorger schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Vorlagen für die Kündigung und Hinweise, wie Sie fristgerecht kündigen können, finden Sie auf Gasanbieter kündigen.
Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich geregelte Notfallversorgung mit Energie, die maximal drei Monate dauert und vom Grundversorger übernommen wird. Sie gewährleistet, dass Ihre Energieversorgung ohne Unterbrechung sichergestellt ist – ein Blackout ist damit ausgeschlossen.
Ihr Ersatzversorger informiert Sie schriftlich über den Zeitraum der Ersatzversorgung. Eine Kündigungsfrist gibt es hierfür nicht – Sie können jederzeit zu einem neuen Gasanbieter wechseln und einen Vertrag abschließen.
Verbraucher, die derzeit in die Ersatzversorgung fallen, müssen mit höheren Kosten rechnen. Erst nach drei Monaten erfolgt automatisch der Übergang in den günstigeren Grundversorgungstarif.
Grundversorger dürfen künftig die Preise für die Ersatzversorgung an die aktuellen Börsenpreise anpassen. Sie können die Tarife der Ersatzversorgung jeweils zum 1. und 15. eines Monats neu berechnen und ohne Friständerung anpassen. Dadurch können gestiegene Beschaffungskosten unmittelbar an die Kunden weitergegeben werden. Um Transparenz für die Verbraucher zu gewährleisten, müssen zusätzliche Beschaffungskosten separat auf der Rechnung ausgewiesen werden.
Wenn Sie beispielsweise Ihren Gasanbieter wechseln und es zu Verzögerungen bei der Vertragsumstellung kommt, übernimmt während dieser Übergangszeit der Ersatzversorger die Energiebelieferung. Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, bei einem Anbieterwechsel rechtzeitig und korrekt zu kündigen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Gasanbieter kündigen.
Falls Ihr Anbieter Insolvenz anmeldet und die Versorgung einstellt, wechseln Sie ebenfalls automatisch in die Ersatzversorgung. Beachten Sie dabei, dass durch eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes Kunden, die ihren Anbieter kündigen und keinen neuen wählen, direkt in die Ersatzversorgung fallen. Erst nach drei Monaten ist ein Wechsel in die Grundversorgung möglich. Prüfen Sie in diesem Zeitraum mögliche Zusatzkosten, da Ersatzversorgungstarife oft höher ausfallen können.
Um von der Grundversorgung zu einem günstigeren Tarif zu wechseln, geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und Ihren jährlichen Gasverbrauch in den Vergleichsrechner ein. Sollten Sie Ihren Verbrauch nicht genau kennen, können Sie stattdessen Ihre Wohnfläche angeben, um einen geschätzten Wert zu verwenden.
Da der Gasmarkt derzeit sehr volatil ist, passen viele Anbieter ihre Tarife regelmäßig an. Grundversorgungstarife können vorübergehend attraktive Bedingungen bieten, sind jedoch aufgrund fehlender Preisgarantien jederzeit anpassbar. Wenn Sie in der Grundversorgung sind, können Sie Ihren Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen und flexibel wechseln, sobald sich die Marktsituation stabilisiert.
„Das Einsparpotenzial beim Wechsel aus der Grundversorgung ist weiterhin sehr hoch, auch wenn viele Grundversorger ihre Preise zuletzt um bis zu 15 % gesenkt haben. Dennoch sind die Tarife der Grundversorgung meist teurer als Alternativangebote. Verbraucher*innen können aktuell durch einen Anbieterwechsel durchschnittlich 20–30 % ihrer Gaskosten sparen, was je nach Verbrauch mehrere Hundert Euro jährlich ausmacht.“
– Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24 (22. November 2024)
Die Grundversorgung im Gasbereich sichert Ihnen eine automatische Energieversorgung zu einem Standard-Tarif durch den Grundversorger, also das Unternehmen, das in Ihrem Netzgebiet die meisten Haushalte mit Gas versorgt. Die Ersatzversorgung hingegen greift als Notversorgung, wenn Sie vorübergehend keinen festen Gasvertrag haben. Diese Ersatzversorgung ist gesetzlich auf maximal drei Monate beschränkt und kann teurer sein, da die Preise oft an die aktuellen Börsenpreise angepasst werden.
In der Regel befinden Sie sich höchstens drei Monate in der Ersatzversorgung. Danach wechseln Sie automatisch in die Gas-Grundversorgung, sofern Sie bis dahin keinen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen haben.
Wenn Sie in der Ersatzversorgung landen, sollten Sie unbedingt Ihre aktuellen Zählerstände notieren und die Tarife von Alternativanbietern vergleichen. Die Ersatzversorgung kann teurer sein, daher ist es sinnvoll, wenn Sie zeitnah Ihren Gasanbieter wechseln, um von günstigeren Tarifen zu profitieren und die hohen, kurzfristigen Ersatzversorgungspreise zu umgehen.