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Netznutzungsentgelte für Strom und Gas

14.10.2024

Die Netznutzungsentgelte (Netzentgelte) sind Gebühren, die von den Gas-und Stromnetzbetreibern für die Nutzung der Strom- und Gasnetze erhoben werden. Diese Entgelte müssen die Strom- und Gasanbieter an die Netzbetreiber entrichten. Die Netzbetreiber sind für die Lieferung von Strom und Gas und den Ausbau der Verteilnetze zuständig.

Wichtiges zum Netzentgelt

  1. Durch das Ende der Subventionierung der Übertragungsnetzentgelte steigen die Netznutzungsentgelte 2024. Das sorgt für Mehrkosten bei Verbrauchern.
  2. Die Entgelthöhe wird von der Bundesnetzagentur festgelegt und variiert je nach Region.
  3. Mit den Netznutzungsentgelten begleichen die Netzbetreiber die Kosten für Betrieb, Ausbau und Instandhaltung der Gas- und Stromnetze.
  4. Die Gas- und Stromanbieter müssen die Netzentgelte an die zuständigen Netzbetreiber entrichten.
  5. Als Teil des Strompreises werden die Netznutzungsentgelte an die Verbraucher weitergegeben und machen 25 Prozent des Strompreises aus. Beim Gaspreis entfallen 28 Prozent auf die Netznutzungsentgelte.

Netznutzungsentgelte 2024

Im Jahr 2024 sind die Netzentgelte für Verbraucher*innen inklusive der Subventionierung um durchschnittlich 11 % bzw. 46 € netto (bei einem Verbrauch von 5.000 kWh) im Vergleich zum Vorjahr 2023 gestiegen. Damit hat sich die Netznutzung für Strom im Schnitt um 24 % für Haushalte erhöht.

 

Wie entwickeln ich die Netznutzungsentgelte 2025?

Wie sich die Netznutzungsentgelte im Jahr 2025 entwickeln, ist zum jetzigen Zeitpunkt seitens der Verteilnetzbetreiber noch nicht final festgelegt. Für 2025 sind jedoch bereits Reformen in der Diskussion, die eine gerechtere Verteilung der Netzkosten anstreben. Die Bundesnetzagentur plant voraussichtlich, dass Haushalte in Regionen mit hohen Kosten von sinkenden Netzentgelten profitieren.

Wie berechnet sich die Höhe der Netznutzungsentgelte?

Die Höhe der Netznutzungsentgelte wird von der Bundesnetzagentur reguliert. Grundlage für die Preisberechnung sind die Netzentgeltverordnungen für Strom (StromNEV) und Gas (GasNEV). Die Bundesnetzagentur nutzt das Prinzip der Anreizregulierung, damit die Netzbetreiber keine beliebig hohen Netzentgelte erheben können. So wird auch sichergestellt, dass die Gas- und Strompreise für Endverbraucher nicht ungehindert in die Höhe schnellen. Aktuell machen die Netzentgelte beim Strompreis 25 Prozent beim Gaspreis 28 Prozent aus.

Anreizregulierung durch die Bundesnetzagentur

Durch die Anreizregulierung wird sichergestellt, dass gewisse Erlösobergrenzen nicht überschritten werden. Zudem verpflichten sich die Netzbetreiber dazu, ihre Kosteneffizienz zu belegen. Wenn die Bundesnetzagentur die Kosteneffizienz eines Netzbetreibers bemängelt, muss sie gesteigert werden. Die Anreizregulierung gewährleistet den Netzbetreibern je nach Qualität der Gas-und Stromnetze zudem Zu- oder Abschläge auf die Netzerlöse . Mit den Zuschlägen schafft die Bundesnetzagentur für die Netzbetreiber einen Anreiz zum effizienten Wirtschaften. So sorgt die Anreizregulierung für eine gute Netzqualität und regt die Netzbetreiber zur Reinvestition in die Strom- und Gasnetze an.

Wieso gibt es regionale Unterschiede bei den Netzentgelten?

Bei der Höhe der Netzentgelte gibt es große regionale Unterschiede. So unterscheiden sich die Preise für 4.000 kWh Strom je nach Region bis zu 200 Euro. Die Netzentgelte für Gas können pro Jahr bis zu 400 Euro schwanken. Gerade in ländlichen Gebieten ist die Entgelthöhe oftmals viel höher als in der Stadt. Das liegt an der Kostenverteilung: Denn je weniger Abnehmer auf einen Kilometer Gas- oder Stromleitung kommen, desto höher sind die Netzentgelte. Je höher die Bevölkerungsdichte, desto geringer fallen die Netzkosten aus.

Hohe Netzentgelte meiden und Stromkosten senken

Wer in einer Region mit hohen Netznutzungsentgelten wohnt, hat eine einfache Möglichkeit, seine Stromkosten zu senken. Nutzen Sie Ihre Chance und wechseln Sie den Stromanbieter. So sparen Sie im Jahr mehrere hundert Euro und entgehen den starken regionalen Preisschwankungen.


Energieexpertin Marie Gottschall
Marie Gottschall
CHECK24 Energieexpertin
Letzte Änderung am 14.10.2024
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