Eindeutige Adresszuordnung beim Anbieterwechsel – Missverständnisse vermeiden & sicher wechseln.
Hallo, ich bin Sophie, Ihre digitale Energie-Expertin. Sie können mich jederzeit erreichen.
Verbraucher wählen gerne Tarife mit Sofortbonus, denn so wird das erste Belieferungsjahr deutlich günstiger. Wir zeigen, wann sich Gas- und Stromtarife mit Boni lohnen und was Sie bei der Tarifwahl beachten müssen. Anhand von zwei Beispielrechnungen für einen Zwei-Personen-Haushalt und einen Vier-Personen-Haushalt erfahren Sie, wie Sie von einem Tarif mit Sofortbonus profitieren.
Ein Sofortbonus ist eine einmalige Wechselprämie, die bei vielen Gas- und Stromtarifen im ersten Vertragsjahr angeboten wird. Die Auszahlung erfolgt je nach Anbieter innerhalb der ersten drei Monate nach Lieferbeginn. Die Höhe des Sofortbonus variiert je nach Anbieter und Tarif. Bei vielen Tarifen hängt die Bonushöhe von der Postleitzahl an, sowie vom jeweiligen Verbrauch.
Der Sofortbonus ist ein fixer Betrag. Es wird die Summe ausbezahlt, die in Ihren Vertragsunterlagen aufgeführt wird. Er wird nicht höher, wenn Sie mehr Strom oder Gas verbrauchen und auch nicht geringer, wenn Sie weniger verbrauchen. Sie haben zum Beispiel bei Ihrem Anbieterwechsel einen Jahresverbrauch von 2.000 Kilowattstunden angegeben und erhalten drei Monate nach Lieferbeginn einen Sofortbonus von 400 Euro. Wenn Ihr tatsächlicher Jahresverbrauch dann lediglich 1.700 Kilowattstunden beträgt, ändert das nichts an der Bonushöhe, es bleiben 400 Euro. Auch wenn Sie mehr Kilowattstunden verbrauchen als Sie angegeben haben, ändert sich die Höhe des Sofortbonus nicht.
Voraussetzung für die Auszahlung des Bonus ist, dass Ihr neuer Strom- oder Gasanbieter die Energiebelieferung bereits übernommen hat. Der Sofortbonus entfällt, wenn Sie in den letzten sechs Monaten bereits von dem gewählten Energieversorger mit Strom oder Gas beliefert wurden. Sie gelten dann nicht mehr als Neukunde und können nicht von der Wechselprämie profitieren.
Achten Sie deshalb bei der Auswahl Ihres neuen Anbieters auf den dahinterstehenden Energieversorger. Es kann sich dabei um das gleiche Unternehmen handeln, das auch hinter Ihrem aktuellen Versorger steht, jedoch über einen anderen Markennamen und ein unterschiedliches Erscheinungsbild verfügt. In unserem Vergleichsrechner sind deshalb zusammengehörige Vertriebsmarken mit dem Hinweis "Marke der" versehen. In Ausnahmefällen gewähren Strom- und Gasanbieter auch einen Sofortbonus beim Tarifwechsel innerhalb eines Unternehmens.
Der Sofortbonus wird erst ausbezahlt, wenn der neue Gas- oder Stromanbieter die Energiebelieferung begonnen hat. Spätestens drei Monate nach Lieferbeginn wird der Sofortbonus dann auf Ihr Konto überwiesen.
Die Strom- und Gastarife, die Ihnen im Vergleichsergebnis ausgespielt werden, sind unterschiedlich gekennzeichnet. Steht vor dem Sofortbonus die Kennzeichnung „Exklusiv“ erhalten Sie den Sofortbonus von CHECK24. Finden Sie keine Kennzeichnung wird der Sofortbonus direkt von dem jeweiligen Energieanbieter ausbezahlt.
Den CHECK24-Sofortbonus erhalten Sie exklusiv von CHECK24, wenn Sie in den letzten sechs Monaten für Ihre Verbrauchsstelle noch keinen Vertrag mit Ihrem zukünftigen Energieanbieter abgeschlossen haben. Wenn der neue Liefervertrag zustande gekommen ist, erhalten Sie den CHECK24-Sofortbonus drei Monate nach Lieferbeginn. Er wird direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Der Sofortbonus wird nach je nach Anbieter innerhalb der ersten drei Monate nach Lieferbeginn an den Kunden ausbezahlt. Den Neukundenbonus erhalten Kunden üblicherweise erst nach dem ersten Belieferungsjahr. Je nach Energieanbieter wird der Neukundenbonus entweder ausbezahlt oder mit der Jahresrechnung verrechnet.
Während es sich bei einem Sofortbonus um eine einmalige Zahlung handelt, erfolgt bei einem Tarif mit Abschlagsrabatt eine mehrmalige Vergünstigung. Ein Abschlagsrabatt wird entweder direkt mit den monatlichen Abschlägen verrechnet oder Sie erhalten im Laufe des Jahres regelmäßige Gutschriften. Der Abschlagsrabatt ist bei manchen Anbietern verbrauchsabhängig. Die Höhe des Rabatts hängt in diesen Fällen direkt mit dem tatsächlichen Verbrauch zusammen.
Der Sofortbonus belohnt Kunden bereits kurz nach Lieferbeginn mit einer Auszahlung. Durch den Sofortbonus wird das erste Belieferungsjahr sehr günstig. Die konkrete Ersparnis sehen Sie in den folgenden Beispielrechnungen:
2.500 kWh Jahresverbrauch | |
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Grundpreis | 10,38 € pro Monat (124,56 € pro Jahr) |
Arbeitspreis | 31,51 Ct/kWh (787,75 € pro Jahr) |
Sofortbonus | 400 € (einmalige Zahlung) |
Kosten im ersten Jahr | 124,56 € + 787,75 € - 400 € = 512,31 € |
Kosten im zweiten Jahr | 124,56 € + 787,75 € = 912,31 € |
4.250 kWh Jahresverbrauch | |
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Grundpreis | 12,42 € pro Monat (149,02 € pro Jahr) |
Arbeitspreis | 30,15 Ct/kWh (1.296,67 € pro Jahr) |
Sofortbonus | 400 € (einmalige Zahlung) |
Kosten im ersten Jahr | 149,02 € + 1.296,67 € - 400 € = 1.045,69 € |
Kosten im zweiten Jahr | 149,02 € + 1.296,67 € = 1.445,69 € |
In diesen Tabellen wurden für beide Haushalte der Grundpreis und Arbeitspreis auf ein ganzes Jahr aufgerechnet: Der monatlich fällige Grundpreis wurde mit 12, der Arbeitspreis pro Kilowattstunde mit dem jährlichen kWh-Verbrauch multipliziert. Zählt man beide Werte zusammen, erhält man die Summe der jährlich anfallenden Kosten.
Die Rechenbeispiele zeigen die Ersparnisse für Stromkunden im ersten Belieferungsjahr, indem der Sofortbonus von den Kosten im ersten Jahr abgezogen wird:
Ein Tarif mit einem hohen Sofortbonus ist in der Regel im ersten Vertragsjahr deutlich günstiger als ein Tarif ohne Bonus. Im zweiten Jahr entfällt der Bonus und die Kosten steigen.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich ein Sofortbonus – im Gegensatz zu einem Abschlagsrabatt – nicht auf die monatlichen Abschläge auswirkt. Dadurch sind die monatlichen Abschläge eines Tarifs mit Sofortbonus meist etwas höher als bei anderen Tarifen. Die Ersparnis zeigt sich in diesem Fall erst, wenn man alle Kosten auf ein ganzes Jahr aufrechnet.
Der Sofortbonus muss nicht zurückgezahlt werden, auch wenn Sie kein ganzes Jahr von Ihrem neuen Versorger beliefert werden. Voraussetzung für die Auszahlung des Sofortbonus ist, dass der Anbieterwechsel vollzogen ist und der neue Versorger die Belieferung mit Energie übernommen hat. Dies gilt sowohl für den CHECK24-Sofortbonus, als auch für jeden anderen Sofortbonus.
Ein Sofortbonus reduziert die Jahresrechnung üblicherweise nur im ersten Belieferungsjahr. Bei den meisten Tarifen entfällt im zweiten Belieferungsjahr diese Art der Prämie, denn der Sofortbonus ist ähnlich dem Neukundenbonus ein Willkommensbonus für Neukunden. Damit das zweite Belieferungsjahr nicht deutlich teurer wird, empfiehlt es sich, den Anbieter erneut zu wechseln. Achten Sie dabei genau auf die Vertragslaufzeiten. Wer regelmäßig den Gas- und Stromanbieter wechselt, profitiert immer wieder von attraktiven Prämien wie Sofortbonus und Neukundenbonus. Egal ob Tarife mit oder ohne Bonus – mit einem Anbieterwechsel sparen Sie immer.
Eindeutige Adresszuordnung beim Anbieterwechsel – Missverständnisse vermeiden & sicher wechseln.
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