Eindeutige Adresszuordnung beim Anbieterwechsel – Missverständnisse vermeiden & sicher wechseln.
Hallo, ich bin Sophie, Ihre digitale Energie-Expertin. Sie können mich jederzeit erreichen.
angesichts der steigenden Strom- bzw. Gaspreise sind Verbraucher daran interessiert, zu einem Strom- oder Gasanbieter mit günstigeren Tarifen zu wechseln. Doch viele sind verunsichert – etwa weil der neue Anbieter schlagartig die Preise erhöht oder weil die Belieferung mit Strom oder Gas nicht funktioniert. Wir empfehlen Ihnen die Preise zeitnah zu vergleichen. Unabhängig von der Vertragslaufzeit haben Sie bei einer Preiserhöhung immer ein Sonderkündigungsrecht. Aufgrund der langfristigen Beschaffungsstrategie können Grundversorgungstarife vorübergehend attraktive Konditionen bieten, die sich aber aufgrund der fehlenden Preisgarantie jederzeit ändern können.
Um im Sinne des Verbrauchers möglichst optimale Tarife beim Stromvergleich bzw. Gasvergleich zu berücksichtigen, wurden bereits einige empfehlenswerte Voreinstellungen vorgenommen – etwa bei der Vertragslaufzeit, der Zahlweise oder auch der Preisgarantie. Diese Einstellungen sind automatisch hinterlegt, wenn der Tarifvergleich gestartet wird.
Natürlich lassen sich diese Filtermöglichkeiten jederzeit ganz leicht selbst anpassen, indem Haken an entsprechender Stelle gesetzt oder entfernt werden. So können Sie beim CHECK24-Vergleichsrechner die Tarifauswahl an Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse anpassen – die Möglichkeiten sind hier vielfältig. Es werden dementsprechend in der Ergebnisliste nur die Tarife angezeigt, die ihre gewünschten Anforderungen erfüllen. Nachfolgend haben wir einige weitere Empfehlungen für Sie zusammengestellt und näher erläutert.
Verbraucherschützer und CHECK24 raten zu einer Vertragslaufzeit von maximal 12 Monaten. Damit bleiben Sie flexibel und können nach Ablauf der Liefervereinbarung erneut den Tarif mit dem günstigsten Preis aussuchen. Für Privatkunden gilt: Verträge mit Beginn ab dem 01.03.2022 können nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit jederzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dabei maximal einen Monat.
Für alle anderen Kunden empfehlen wir eine maximal sechswöchige Kündigunsgfrist und eine Vertragsverlängerung von maximal 12 Monaten.
Damit innerhalb der Vertragslaufzeit keine böse Preisüberraschung droht, ist eine Preisgarantie über den gleichen Zeitraum ratsam. Hier gibt es verschiedene Stufen: Bruttopreisgarantie, Nettopreisgarantie sowie die Preisfixierung. Die Bruttopreisgarantie sichert sämtliche Bestandteile des Strompreises ab – hier bleibt der Strompreis also während der Vertragslaufzeit wirklich stabil. Die Kehrseite: Oftmals sind diese Tarife sehr teuer.
Bei der Nettopreisgarantie sind Kunden vor Preiserhöhungen aller Preisbestandteile sicher, mit Ausnahme der Mehrwert- und Stromsteuer. Auch diese Tarife sind oftmals teurer als Tarife ohne Preisgarantie oder mit einfacher Preisfixierung. Die Preisfixierung umfasst alle Bestandteile bis auf Steuern und Abgaben (z.B. EEG-Umlage, KWK-Umlage, Konzessionsabgabe) – hier kann der Strom- oder Gasanbieter also Preiserhöhungen vornehmen, sobald die Mehrwert-, beziehungsweise Stromsteuer steigt oder staatlich veranlasste Abgaben teurer werden.
Bei der Zahlweise rät CHECK24 zur monatlichen Abschlagszahlung. Zwar sind sogenannte Vorkasse-Tarife, bei denen die vereinbarte Strommenge bereits im Voraus für ein Jahr bezahlt wird, in der Regel deutlich günstiger. Doch das finanzielle Risiko trägt der Kunde. Im Falle einer möglichen Insolvenz des Strom- oder Gasanbieters ist ein Großteil der gezahlten Summe in der Regel verloren. Wer dieses Risiko nicht scheut, kann beim Vergleich auch Vorauskasse-Tarife berücksichtigen lassen.
Viele Strom- und Gasanbieter bieten Tarife mit Neukundenbonus an. Wird die Voreinstellung nicht geändert, wird der Bonus bereits beim Jahrespreis berücksichtigt. In den Preisdetails sieht der Verbraucher dann, welche Abschlagshöhe gezahlt werden muss. Der Bonus wird in der Regel – wenn nicht anders vereinbart – nach der Belieferung von 12 Monaten mit der Jahresendabrechnung verrechnet. Lediglich ein Sofortbonus wird bereits nach einer kürzeren Belieferungszeit ausgezahlt – in der Regel ca. 60 Tage nach Belieferungsbeginn. Ein Abschlagsrabatt wird bereits mit den Abschlägen verrechnet. Wird er prozentual auf die Gesamtkosten gegeben, erfolgt nach 12 Monaten eine Bereinigung vom geschätzten auf den tatsächlichen Verbrauch.
Bei Pakettarifen bucht der Verbraucher eine festgelegte Energiemenge, die innerhalb eines Jahres aufgebraucht werden kann. Auch hier bieten viele Strom- und Gastarife deutliche Ersparnisse. Zu beachten ist hier jedoch, dass nicht verbrauchte Kilowattstunden am Ende des Jahres verfallen. Allerdings lohnen sich diese Verträge nur dann, wenn der tatsächliche Verbrauch mit der bestellten Menge übereinstimmt. Wird weniger verbraucht, verfallen die Restmengen am Ende des Jahres. Eine Rückzahlung gibt es nicht. Fällt der Energiebedarf dagegen höher aus, wird der Mehrverbrauch zu einem erhöhten Preis in Rechnung gestellt, der meist über den ortsüblichen Tarifen liegt. Pakettarife entsprechen daher nicht nicht den CHECK24 empfohlenen Einstellungen. Pakettarife sind nur für Kunden mit einem stabilen, gut abschätzbaren Verbrauch interessant.
Neben den Pakettarifen gibt es noch weitere sogenannte Sondertarife. Einige Tarife sehen beispielsweise noch einen Sonderabschlag vor, der noch vor Lieferbeginn zu zahlen ist. Dadurch entfällt eine mögliche Bonitätsprüfung. Das gezahlte Geld erhalten Kunden zwar in der Regel nach Vertragsende zurück, doch wird es nicht verzinst. Bei einer Insolvenz wäre das Geld allerdings möglicherweise verloren. Daher zeigt CHECK24 diese Tarife bei der automatischen Voreinstellung nicht an.
Tarife mit Mehr-/Minderverbrauchsaufschlag sind meist besonders günstig, doch weicht der tatsächliche Verbrauch am Ende vom angegebenen Verbrauch bei Vertragsabschluss hab, kann das sehr teuer werden. Tritt dieser Fall ein, erhöht sich automatisch der Arbeitspreis, der pro Kilowattstunde bezahlt werden muss. Dadurch ist es möglich, dass die Rechnung trotz eines gesunkenen Verbrauchs steigt. Fällt der Energiebedarf höher aus, erhöht sich die Rechnung sogar überproportional.
Mit der Voreinstellung von CHECK24 werden alle Tarife mit einer vorhandenen Weiterempfehlungsquote angezeigt. Diese Einstellung kann jederzeit konfiguriert werden. Die Tarife können nach einer Weiterempfehlungsquote von mindestens 50 Prozent bis mindestens 95 % gefiltert werden. Tarife mit einer geringen Weiterempfehlungsquote werden in der Ergebnisliste anhand eines roten Warnhinweises gekennzeichnet.
Als Entscheidungshilfe wird in der Ergebnisliste neben jedem Stromtarif angezeigt, wie zufrieden andere Kunden mit dem jeweiligen Stromanbieter waren. An der Anzahl der Sterne kann die Kundenzufriedenheit abgelesen werden, dabei stehen fünf Sterne für die beste Wertung. Gute Kundenbewertungen weisen auf eine hohe Zufriedenheit hin.
In Zeiten der Energiewende bieten auch immer mehr Strom- und Gasanbieter Öko-Tarife an. Mit dem Bezug von Ökostrom oder Ökogas können Verbraucher damit ihren Teil zum Klimaschutz beitragen - und dennoch Geld sparen. Wer sich vorgenommen hat, auf regenerative Energieversorgung umzusteigen, kann bei den Filtereinstellungen einfach ein Häkchen bei Ökostrom, beziehungsweise Biogas oder Klimatarifen setzen. Stromkunden haben zusätzlich die Wahl zwischen Öko Basis und Öko KlimaPlus – letztere Tarife sichern durch Zertifikate zu, dass der Ökostromanbieter tatsächlich Strom einkauft, der komplett ökologisch erzeugt wurde oder aber nachweislich in die lokale Ökostrom-Erzeugung investiert wurde.
Bei der Tarifwahl sollte nicht alleine der Preis ausschlaggebend sein, Verbraucher sollten auch auf Vertragsbedingungen achten. Wenn Sie alle Empfehlungen berücksichtigen bei Ihrer Suche, werden Sie ganz leicht einen passenden und fairen Tarif finden.
Worauf Sie bei der Tarifauswahl achten sollten:
Die benötigten Daten sind:
Mit den hier bereitgestellten nützlichen Tipps zur Tarifwahl sind Sie nun bestens gerüstet für einen Anbieterwechsel. Sparen kann so einfach sein - starten Sie jetzt mit dem Tarifvergleich und wechseln Sie einfach, schnell und risikolos. Eine Unterbrechung Ihrer Energieversorgung haben Sie dabei nicht zu befürchten.
Letzteres gilt übrigens auch für den äußerst seltenen Fall einer Insolvenz des Strom- oder Gasanbieters. Die Belieferung mit Strom oder Gas übernimmt vorübergehend der örtliche Grundversorger, wenn Ihr Anbieter aufgrund von Insolvenz die Versorgung einstellt. Kunden eines insolventen Energieanbieters haben das Recht, sofort zu einem neuen Energieversorger zu wechseln.
Eindeutige Adresszuordnung beim Anbieterwechsel – Missverständnisse vermeiden & sicher wechseln.
Verwirrt vom Tarifdschungel? Mit der CHECK24 Tarifbewertungen erkennen Sie auf einen Blick, welcher Anbieter wirklich hält, was er verspricht.