Sparen Sie Zeit und übernehmen Sie Daten aus Ihrem Kundenkonto.
Neuer Kunde? Starten Sie hier.
Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Hilfe und Kontakt
Ihre Energieberatung
Sophie

Hallo, ich bin Sophie, Ihre digitale Energie-Expertin. Sie können mich jederzeit erreichen.

Chat starten
Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Stromverträge für Solaranlagen: Worauf achten?

19.07.2024

Die Nachfrage nach erneuerbaren Energiequellen für den Heimgebrauch steigt stetig. Viele entscheiden sich für Photovoltaik-Anlagen oder Balkonkraftwerke, um selbst Strom zu erzeugen. Doch was bedeutet dies für den Stromvertrag? Können Sie mit installierten Solarpanels spezielle Verträge abschließen? In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, worauf Sie bei Stromverträgen für die eigenen Solaranlagen achten sollten.

Das gilt für Balkonkraftwerke

Anders als Solaranlagen werden Balkonkraftwerke (BKW) lediglich als Mini-Solaranlagen betrachtet. Diese sind unabhängig von Ihrem Stromanbieter und den damit verbundenen Stromverträgen. Sie können problemlos einen herkömmlichen Stromvertrag abschließen, ohne Ihrem Anbieter mitteilen zu müssen, dass Sie ein Balkonkraftwerk installiert haben und nutzen. Eine Meldepflicht gegenüber dem Stromanbieter besteht nicht. Zudem sind keine speziellen Filtereinstellungen für Ihren Stromvergleich in Bezug auf ein Balkonkraftwerk erforderlich.

 

Obwohl es keine explizite Meldepflicht gegenüber Ihrem Stromanbieter gibt, könnte es dennoch von Vorteil sein, Kontakt aufzunehmen. Da Ihr Stromverbrauch beim Stromanbieter durch den erzeugten Strom Ihres Balkonkraftwerks spürbar reduziert wird, empfiehlt es sich, die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen anzupassen. Durch eine entsprechende Anpassung können Sie vermeiden, am Ende des Jahres eine hohe Rückzahlung zu erhalten, indem Sie monatlich weniger zahlen.

Wo Balkonkraftwerke trotzdem angemeldet werden müssen

Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Mini-Solaranlage auf Ihrem Balkon zu installieren, müssen Sie diese zwar nicht beim Stromanbieter anmelden, jedoch bei Ihrem Stromnetzbetreiber. Außerdem müssen Sie sich noch beim Marktstammdatenregister registrieren. Falls Sie dazu mehr erfahren wollen, besuchen Sie einfach unseren Ratgeber über Balkonkraftwerk anmelden.

Jetzt passenden Stromvertrag für Ihr Balkonkraftwerk finden


Energieexpertin Marie Gottschall
Marie Gottschall
CHECK24 Energieexpertin
Letzte Änderung am 19.07.2024
Kundenbewertungen
CHECK24 Energievergleich
4.9 / 5
7.062 Bewertungen (letzte 12 Monaten)
106.970 Bewertungen (gesamt)