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Die Nachfrage nach erneuerbaren Energiequellen für den Heimgebrauch steigt stetig. Viele entscheiden sich für Photovoltaik-Anlagen oder Balkonkraftwerke, um selbst Strom zu erzeugen. Doch was bedeutet dies für den Stromvertrag? Können Sie mit installierten Solarpanels spezielle Verträge abschließen? In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, worauf Sie bei Stromverträgen für die eigenen Solaranlagen achten sollten.
Anders als Solaranlagen werden Balkonkraftwerke (BKW) lediglich als Mini-Solaranlagen betrachtet. Diese sind unabhängig von Ihrem Stromanbieter und den damit verbundenen Stromverträgen. Sie können problemlos einen herkömmlichen Stromvertrag abschließen, ohne Ihrem Anbieter mitteilen zu müssen, dass Sie ein Balkonkraftwerk installiert haben und nutzen. Eine Meldepflicht gegenüber dem Stromanbieter besteht nicht. Zudem sind keine speziellen Filtereinstellungen für Ihren Stromvergleich in Bezug auf ein Balkonkraftwerk erforderlich.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Mini-Solaranlage auf Ihrem Balkon zu installieren, müssen Sie diese zwar nicht beim Stromanbieter anmelden, jedoch bei Ihrem Stromnetzbetreiber. Außerdem müssen Sie sich noch beim Marktstammdatenregister registrieren. Falls Sie dazu mehr erfahren wollen, besuchen Sie einfach unseren Ratgeber über Balkonkraftwerk anmelden.