Eindeutige Adresszuordnung beim Anbieterwechsel – Missverständnisse vermeiden & sicher wechseln.
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Bei Umzug müssen Sie selbst Ihren Gasanbieter oder Stromanbieter kündigen. Falls Sie sich noch in der Grundversorgung befinden, ist der Umzug der ideale Zeitpunkt für einen Gas- oder Stromanbieterwechsel. Damit Sie auch in Ihrem neuen Zuhause problemlos Energie beziehen können, haben wir für Sie die wichtigsten Umzugstipps zusammengefasst. Mit unserem Kündigungsservice ist die Kündigung in wenigen Minuten erledigt.
Bei einem Umzug gewähren Grundversorger und Alternativanbieter ihren Kunden in vielen Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Sie müssen Ihren Strom- bzw. Gasanbieter also selbst kündigen, wenn Sie ausziehen. Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie den AGB Ihres Energieanbieters. Meist besteht eine Extraklausel für Umzüge. Wichtig: Wenn Sie Ihren aktuellen Vertrag vor Ende der Laufzeit kündigen, entfallen eventuelle Boniauszahlungen, die an bestimmte Mindestlieferzeiten gekoppelt sind. Auch hier empfiehlt es sich, die AGB Ihres Strom- oder Gasanbieters noch einmal sorgfältig zu lesen.
Einige Stromanbieter oder Gasanbieter bieten an, den Vertrag an den neuen Wohnort mitzunehmen. Im Vorfeld sollten Sie allerdings prüfen, ob Ihr Anbieter Sie auch am neuen Wohnsitz mit Energie beliefern kann. Um festzustellen, ob der Vertrag im neuen Zuhause fortgesetzt werden kann, muss lediglich die neue Postleitzahl in den Stromvergleich oder Gasvergleich eingegeben werden. Da bestimmte Tarife nur regional angeboten werden, können Sie Ihren Anbieter zwar in diesem Fall behalten, werden aber zu anderen Konditionen mit Strom bzw. Gas beliefert. Am besten setzen Sie sich spätestens sechs Wochen vor Auszug mit Ihrem Energieanbieter in Verbindung, um Ihre Optionen zu besprechen.
Damit es keinen Ärger mit der Abrechnung gibt, sollten Sie sich vor Ihrem Auszug auf jeden Fall den Zählerstand Ihres Strom- bzw. Gaszählers notieren. Sie können den Zählerstand auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren, so müssen Sie keine losen Zettel aufbewahren, sondern haben den Zählerstand praktisch abgespeichert. Übergeben Sie den Zählerstand an Ihren Energieversorger, damit er korrekt abrechnen kann. Mit dem notierten Zählerstand können Sie genau belegen, wie viel Kilowattstunden Sie bis zu Ihrem Auszug verbraucht haben und müssen keine Kosten übernehmen, die eventuell durch Nachmieter oder Sanierungsarbeiten entstehen. Sie bezahlen nur die Kilowattstunden, die Sie auch verbraucht haben und können Streitigkeiten vermeiden.
Ein Umzug eignet sich besonders gut für einen Stromanbieterwechsel bzw. Gasanbieterwechsel. Sie müssen im Wechselantrag lediglich angeben, dass es sich um einen Neueinzug handelt und Ihr Einzugsdatum vermerken. Da der Wechsel zu einem neuen Versorger drei bis zehn Wochen dauern kann, sollten Sie den Anbieterwechsel frühzeitig durchführen. Für den Wechsel benötigen Sie die Zählernummer des Strom- bzw. Gaszählers in Ihrer neuen Wohnung. So kann der neue Energieversorger die Energiebelieferung gleich im Anschluss übernehmen. Für den Fall, dass sich der Lieferbeginn etwas verzögert, springt in der Zwischenzeit der örtliche Grundversorger ein und übernimmt die Ersatzversorgung.
Folgende Punkte sind wichtig, wenn Sie beim Umzug den Strom- bzw. Gasanbieter wechseln:
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich innerhalb von sechs Wochen nach dem Umzug beim Grundversorger oder neuen Stromanbieter anzumelden. Üblicherweise droht keine Strafe, wenn man diese Frist verstreichen lässt. Der bis dahin genutzte Strom muss allerdings auch rückwirkend bezahlt werden. Strom anmelden sollte also am besten vor Umzug erledigt sein.
Damit Sie direkt nach Einzug von Ihrem bisherigen oder Ihrem neuen Stromanbieter mit Energie beliefert werden, sollten Sie mindestens sechs Wochen vor Ihrem Umzug den Strom ummelden. Setzten Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Versorger in Verbindung, um die Konditionen bei Umzug zu besprechen.
Wenn Ihr derzeitiger Stromanbieter Sie auch an der neuen Adresse mit Strom beliefern kann, können Sie Ihren Stromvertrag an Ihrem neuen Wohnort fortführen. Viele Stromanbieter haben Ihren AGB sogar festgelegt, dass sich Stromkunden dazu verpflichten den Stromvertrag auch bei Umzug fortzuführen.
Beim Umzug sollten Sie Gas etwa vier bis sechs Wochen vor dem Einzug anmelden. Prüfen Sie, ob Ihr bisheriger Gasanbieter auch am neuen Wohnort liefert, und kündigen Sie den bestehenden Vertrag rechtzeitig. So stellen Sie sicher, dass die Gasversorgung pünktlich zum Einzug bereitsteht.
In der Regel meldet der Mieter das Gas selbst an, da der Gasvertrag auf seinen Namen läuft. Der Vermieter stellt lediglich sicher, dass die Leitungen und Anschlüsse funktionsfähig sind.
Ja, beim Umzug haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht für Ihren Strom- oder Gasvertrag, wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann. Informieren Sie am besten Ihren Anbieter rechtzeitig über den Umzug.
Eindeutige Adresszuordnung beim Anbieterwechsel – Missverständnisse vermeiden & sicher wechseln.
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