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Beim Gas- oder Stromanbieterwechsel lesen Verbraucher oft Begriffen wie Vertragslaufzeit, Mindestlaufzeit, Erstvertragslaufzeit oder Vertragsverlängerung. Was diese bedeuten, und wie Sie ein gutes Angebot erkennen, erklären wir Ihnen hier. Sie erfahren außerdem, welche Voreinstellungen Ihnen beim Energievergleich helfen, einen kundenfreundlichen Tarif zu finden.
Die Vertragslaufzeit eines Strom- oder Gastarifs beschreibt, wie lange der Vertrag gültig ist. Wenn Sie einen Stromtarif mit einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten abschließen, ist der Vertrag 12 Monate gültig.
In den meisten Fällen gilt bei Strom- und Gasverträgen:
CHECK24 und die Stiftung Warentest empfehlen eine Laufzeit von 12 Monaten. So bleiben Sie flexibel, und Ihre Tarife günstig.
Seit 01. März 2022 gilt das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge. Demnach dürfen Verträge mit einem Jahr Laufzeit nur maximal 25 % teurer sein, als die Jahreskosten eines Vertrags mit zweijähriger Laufzeit.
Ein Beispiel: Verträge, die zum Beispiel über zwei Jahre hinweg 100 Euro im Monat kosten, sollen bei einer Laufzeit von einem Jahr nun noch 125 Euro kosten.
Wenn Sie in einem Vertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit haben bedeutet das, dass sie mindestens drei Monate, bevor der Vertrag zu Ende ist, kündigen müssen.
Im Regelfall können Sie bei einem Umzug Ihren Stromanbieter kündigen. Lesen Sie sicherheitshalber in den AGB Ihres Energieanbieters nach, ob Sie den Vertrag vielleicht mitnehmen müssen. Unter Stromanbieter kündigen bei Umzug lesen Sie alles Wichtige zum Thema.
Bei einer Vertragsverlängerung verlängert sich ein Vertrag um einen gewissen Zeitraum. Hier ein Beispiel: Angenommen, Sie haben einen Stromvertrag mit folgenden Bedingungen abgeschlossen:
Wenn Sie den Vertrag nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist (vor dem 17.11.2022) kündigen, verlängert sich der Vertrag um ein ganzes Jahr und endet nun erst am 15.12.2023 – bei rechtzeitiger Kündigung würde der Vertrag am 15.12.2022 enden.
Seit 1. März 2022 gilt das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge. Für Strom- und Gasverträge, die seit 01. März neu abgeschlossen wurden, gelten geänderte Regelungen. So sind automatische Vertragsverlängerungen dann nur noch zulässig, wenn sich der Strom- oder Gasvertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden kann. Allgemein dürfen Kündigungsfristen maximal einen Monat betragen. Sie können Ihren Vertrag dann jederzeit, mit einer Frist von einem Monat, kündigen. So werden Sie besser vor überlangen Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen geschützt.
Beachten Sie, wenn Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag vor dem 1. März abgeschlossen haben, gelten weiterhin die alten Regelungen. Automatische Verlängerungen bis zu einem Jahr sind in diesem Fall noch zulässig. Eine rechtzeitige Kündigung, um eine automatische Verlängerung zu verhindern, ist notwendig.