Sparen Sie Zeit und übernehmen Sie Daten aus Ihrem Kundenkonto.
Neuer Kunde? Starten Sie hier.
Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Hilfe und Kontakt
Ihre Energieberatung
Sophie

Hallo, ich bin Sophie, Ihre digitale Energie-Expertin. Sie können mich jederzeit erreichen.

Chat starten
Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Vertragslaufzeit und Vertragsverlängerung

02.02.2022

Beim Gas- oder Stromanbieterwechsel lesen Verbraucher oft Begriffen wie Vertragslaufzeit, Mindestlaufzeit, Erstvertragslaufzeit oder Vertragsverlängerung. Was diese bedeuten, und wie Sie ein gutes Angebot erkennen, erklären wir Ihnen hier. Sie erfahren außerdem, welche Voreinstellungen Ihnen beim Energievergleich helfen, einen kundenfreundlichen Tarif zu finden.

Vertragslaufzeit Strom und Gas

Die Vertragslaufzeit eines Strom- oder Gastarifs beschreibt, wie lange der Vertrag gültig ist. Wenn Sie einen Stromtarif mit einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten abschließen, ist der Vertrag 12 Monate gültig. 
 

Was ist die Mindestvertragslaufzeit und Erstvertragslaufzeit?

  • Mindestvertragslaufzeit/ Mindestlaufzeit: Die Mindestvertragslaufzeit beschreibt, wie lange ein Vertrag rechtskräftig ist. In dem Fall kann der Vertrag nicht vorab gekündigt werden.
  • Erstvertragslaufzeit: Die Vertragslaufzeit, wenn Sie als Kunde bei einem Energieversorger zum ersten Mal einen Vertrag abgeschlossen haben.
     

Strom ohne Vertragslaufzeit

In den meisten Fällen gilt bei Strom- und Gasverträgen:

  • Kurze Vertragslaufzeit: Verbraucherfreundlicher Tarif, mit höheren Kosten verbunden.
  • Lange Vertragslaufzeit: Nicht verbraucherfreundlich, aber meistens viel günstiger.

CHECK24 und die Stiftung Warentest empfehlen eine Laufzeit von 12 Monaten. So bleiben Sie flexibel, und Ihre Tarife günstig. 
 

 

Bei unserem Gas- und Stromvergleich sind 12 Monate Vertragslaufzeit voreingestellt. Informationen dazu und zu weiteren kundenfreundlichen Voreinstellungen finden Sie im Ratgeber zu CHECK24 geprüften Energietarifen.

Häufige Fragen zur Vertragslaufzeit

Neues Gesetz zur Vertragslaufzeit

Seit 01. März 2022 gilt das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge. Demnach dürfen Verträge mit einem Jahr Laufzeit nur maximal 25 % teurer sein, als die Jahreskosten eines Vertrags mit zweijähriger Laufzeit.

Ein Beispiel: Verträge, die zum Beispiel über zwei Jahre hinweg 100 Euro im Monat kosten, sollen bei einer Laufzeit von einem Jahr nun noch 125 Euro kosten.

Was bedeutet "3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit"?

Wenn Sie in einem Vertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit haben bedeutet das, dass sie mindestens drei Monate, bevor der Vertrag zu Ende ist, kündigen müssen.

Vertragslaufzeit Strom Umzug

Im Regelfall können Sie bei einem Umzug Ihren Stromanbieter kündigen. Lesen Sie sicherheitshalber in den AGB Ihres Energieanbieters nach, ob Sie den Vertrag vielleicht mitnehmen müssen. Unter Stromanbieter kündigen bei Umzug lesen Sie alles Wichtige zum Thema.

Vertragsverlängerung

Bei einer Vertragsverlängerung verlängert sich ein Vertrag um einen gewissen Zeitraum. Hier ein Beispiel: Angenommen, Sie haben einen Stromvertrag mit folgenden Bedingungen abgeschlossen:

  • Vertragsbeginn: 16.12.2021
  • Vertragslaufzeit: 1 Jahr
  • Kündigungsfrist: 4 Wochen
  • Vertragsverlängerung: 1 Jahr

Wenn Sie den Vertrag nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist (vor dem 17.11.2022) kündigen, verlängert sich der Vertrag um ein ganzes Jahr und endet nun erst am 15.12.2023 – bei rechtzeitiger Kündigung würde der Vertrag am 15.12.2022 enden.
 

 

Wenn Sie mit unseren empfohlenen Einstellungen einen Strom- oder Gasvergleich machen, sind beim Punkt Vertragsverlängerung "Max 12. Monate" voreingestellt. So können Sie bei einer unbeabsichtigten Verlängerung bald wieder wechseln.

Seit 1. März 2022: Strom- und Gasvertrag jederzeit kündbar

Seit 1. März 2022 gilt das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge. Für Strom- und Gasverträge, die seit 01. März neu abgeschlossen wurden, gelten geänderte Regelungen. So sind automatische Vertragsverlängerungen dann nur noch zulässig, wenn sich der Strom- oder Gasvertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden kann. Allgemein dürfen Kündigungsfristen maximal einen Monat betragen. Sie können Ihren Vertrag dann jederzeit, mit einer Frist von einem Monat, kündigen. So werden Sie besser vor überlangen Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen geschützt.

Beachten Sie, wenn Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag vor dem 1. März abgeschlossen haben, gelten weiterhin die alten Regelungen. Automatische Verlängerungen bis zu einem Jahr sind in diesem Fall noch zulässig. Eine rechtzeitige Kündigung, um eine automatische Verlängerung zu verhindern, ist notwendig.


Energieexpertin Sophia Waider
Sophia Waider
CHECK24 Energieexpertin
Letzte Änderung am 02.02.2022

Kundenbewertungen
CHECK24 Energievergleich
4.9 / 5
7.058 Bewertungen (letzte 12 Monaten)
106.966 Bewertungen (gesamt)