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Bei Zahlungsrückständen kann es passieren, dass die Strom- und Gasbelieferung unterbrochen wird. Ab einem offenen Rechnungsbetrag von 100 Euro können Strom- und Gasanbieter eine Sperre verhängen. In Deutschland kommt es deshalb jährlich zu 300.000 Stromsperren und zu 40.000 Gassperren. Wir erklären Ihnen, was Sie bei einer drohenden Gas- oder Stromsperre beachten müssen.
Neben der selten vorkommenden Situation, dass ein Dauerauftrag falsch ausgefüllt wird, sind es vor allem Zahlungsrückstände, die dazu führen, dass Privathaushalten Gas oder Strom gesperrt wird. Solch ein radikaler Schritt kann allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen in die Tat umgesetzt werden.
Unter folgenden Bedingungen darf der Strom- oder Gasanbieter eine Sperre verhängen:
Wenn Ihnen Ihr Energieversorger bereits eine Gas- oder Stromsperre androht, können Sie folgende Sofortmaßnahmen veranlassen:
Sowohl der Prozess des Sperrens als auch des Entsperrens verursachen Kosten zwischen 10 und 146 Euro, die vom Verbraucher beglichen werden müssen. Um weitere Kosten zu vermeiden, sollten Sie deshalb den Energieversorger umgehend kontaktieren und den Sachverhalt klären, bevor eine Gas- oder Stromsperre erfolgt. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über mögliche Kosten.
Posten | Preis |
---|---|
Ausstehender Betrag | 128 € |
Abschlag für den Zeitraum der Stromsperre | 66 € |
Mahngebühren | 5 € |
Kosten für die Sperre | 45 € |
Kosten für die Entsperrung | 95 € |
Gesamtkosten | 334 € |
Es gibt zwei Szenarien, in denen ein Stromanbieter kündigen kann. Beim ersten liegt die Ursache direkt beim Stromversorger, zum Beispiel wenn dieser Insolvenz anmeldet oder die Stromweiterleitung vom Netzbetreiber verweigert. Häufiger ist der Grund für eine Kündigung durch den Stromanbieter aber eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden. Dabei ist zu beachten, dass eine Kündigung nicht gleich eine Stromsperre bedeutet und ein Ersatzversorger bis zur Lösung der Probleme einspringen kann oder sogar muss.
Auch die Stromanbieter haben die schwierige Lage, in der sich weniger wohlhabende Kunden befinden, bereits erkannt und reagieren entsprechend. So werden diesen Kunden günstige Tarife bei einem Anbieterwechsel oder sogenannte Vorkassenzähler angeboten, die sich wie Prepaid-Karten eines Mobiltelefons immer wieder mit Geld aufladen lassen. Kundenfreundliche Anbieter akzeptieren darüber hinaus auch kleine Rückzahlungsraten bei drohender Stromsperre und halten die Kosten für die Sperrung und Entsperrung der Stromzähler verhältnismäßig gering.
Wenn Sie Zahlungsrückstände bei Ihrem Strom- oder Gasanbieter haben, kann dies dazu führen, dass der Anbieter Maßnahmen wie Mahnungen oder Zahlungserinnerungen einleitet. Bei Rückständen ab 100 Euro kann der Anbieter in letzter Konsequenz sogar eine Sperre der Energieversorgung einleiten.
Eine Sperre kann verhängt werden, wenn Ihre Zahlungsrückstände mindestens 100 Euro betragen und Sie trotz Mahnungen nicht zahlen. Ihr Anbieter muss Ihnen die Sperre jedoch mindestens vier Wochen vorher schriftlich ankündigen und Ihnen eine letzte Frist von mindestens acht Tagen geben, um die Rückstände zu begleichen.
In diesem Fall sollten Sie umgehend Kontakt zu Ihrem Energieanbieter aufnehmen. Es kann hilfreich sein, eine Ratenzahlung oder eine Stundung der offenen Beträge anzubieten. Auch die Verbraucherzentrale kann Sie beraten und unterstützen, um eine Lösung zu finden.
Als Verbraucher haben Sie das Recht, dass die Sperre rechtzeitig und schriftlich angekündigt wird. Außerdem muss Ihr Anbieter prüfen, ob die Sperre für Sie unzumutbar ist, z. B. wenn gesundheitliche oder soziale Härtefälle vorliegen. Bei Unklarheiten oder Zweifeln können Sie sich ebenfalls an die Verbraucherzentrale wenden.