Die CHECK24-Richtlinien zum Verbraucherschutz für Strom und Gas sichern Sie als Verbraucher auf dem hart umkämpften Energiemarkt ab: Im Stromvergleich und Gasvergleich werden voreingestellt nur Tarife angezeigt, die diesen Richtlinien entsprechen. Nur wenn Sie diese Voreinstellungen deaktivieren, werden alle Angebote angezeigt. Schließlich ist es unser Anliegen, dass Sie als Kunde von einem Wechsel zu einem anderen Strom- oder Gasanbieter profitieren.
Auch wenn ein Tarif den CHECK24-Richtlinien zum Verbraucherschutz entspricht, können sich Fragen ergeben. In diesem Fall (sowie bei generellen Fragen zum Wechselvorgang) können Sie sich über unsere Hotline (089 - 24 24 11 66) an unsere Energieexperten, die Ihnen mit Tipps und Ratschlägen gerne weiterhelfen, an sieben Tagen in der Woche wenden.
Das Engagement von CHECK24 geht über diese Richtlinien zum Verbraucherschutz noch hinaus: Unsere Experten nehmen zusätzlich die Vertragsbedingungen (AGB) aller Tarife unter die Lupe und geben anhand von Kriterien wie Laufzeit, Kündigungsfrist und Preisgarantie eine Bewertung ab. Diese AGB-Bewertung wird in Form von Punkten unter der Rubrik "Tarifdetails" angezeigt. Wie verbraucherfreundlich die AGB eines Anbieters sind, ist damit auf den ersten Blick erkennbar.
Darüber hinaus sorgen auch die Kundenbewertungen für mehr Transparenz: Alle Strom- und Gaskunden, die über CHECK24 ihren Anbieter gewechselt haben, werden jeweils kurze Zeit nach Vertragsabschluss und erneut nach Ablauf des ersten Vertragsjahres per E-Mail um eine Bewertung Ihres Energieversorgers gebeten. Dabei ist technisch sichergestellt, dass die Ergebnisse nicht durch Mehrfachantworten verfälscht werden können. Anhand der Erfahrungen anderer Kunden können Verbraucher auf diese Weise erkennen, wie gut ihr Wunschanbieter beim Service und der Bearbeitung des Wechselvorgangs abschneidet. Diese Erfahrungen können eine wertvolle Hilfestellung bei der Entscheidung für oder gegen einen Anbieter sein.
Im Strom- und Gasvergleich werden grundsätzlich alle Anbieter berücksichtigt, die nach §5 EnWG von der Bundesnetzagentur zugelassen wurden oder eine ältere Zulassung besitzen. Es werden grundsätzlich alle Tarife für Privat- und Gewerbekunden im Vergleichsrechner dargestellt, die im Internet veröffentlicht werden und für Neukunden abschließbar sind. Nicht berücksichtigt werden Bestandskundentarife sowie Angebote für spezielle Zielgruppen wie Kombinationsangebote für Strom und Gas oder Sozialtarife. Sonderaktionen können in der Preisberechnung berücksichtigt werden, sofern die Tarifinformationen öffentlich im Internet verfügbar sind.
CHECK24 behält sich vor, Anbieter oder Tarife nicht zu listen oder aber als nicht den Richtlinien entsprechend zu kennzeichnen, wenn Zweifel an der Eigentümerstruktur, der Mittelherkunft- oder Mittelverwendung, der Rechtmäßigkeit von Tarifen und Angeboten oder anderen Serviceleistungen eines Strom- oder Gasanbieters bestehen. Eine Übersicht der Anbieter, die derzeit nicht im Vergleichsrechner gelistet werden, finden Sie hier.
Alle Berechnungen des Vergleichsrechners erfolgen auf Basis der Angaben des Nutzers zum Postleitzahlengebiet und dem jährlichen Verbrauch. Angegeben werden die Preise für die Energielieferungen im ersten Vertragsjahr. In die Preisberechnung fließen sämtliche Preisbestandteile wie Grund- und Arbeitspreis, Boni oder Öko-Aufschläge mit ein, welche im oder nach Ablauf des ersten Vertragsjahres fällig werden, ohne dass dabei das Vertragsverhältnis länger als 12 Monate bestehen muss.
Sämtliche Boni werden in der Regel nur Neukunden gewährt. Als Neukunde gilt, wer in den letzten 6 Monaten an der Lieferadresse für das jeweilige Energieprodukt noch keine Verträge mit dem Versorgungsunternehmen geschlossen hat. Boni, welche auch an Tarifwechsler (Wechsel innerhalb des gleichen Anbieters) ausbezahlt werden, sind explizit als solche gekennzeichnet.
Verbrauchsabhängige und prozentuale Boni beziehen sich immer auf den tatsächlichen Verbrauch innerhalb des jeweils vereinbarten Zeitraums (in der Regel die ersten zwölf Belieferungsmonate).
Es wird im Vergleichsergebnis grundsätzlich zwischen Sofortboni, abschlagsreduzierenden Boni/Rabatten und Neukundenboni unterschieden:
Eine Vertragskündigung zum Ablauf des zwölften Belieferungsmonats darf nicht zum Verlust eines Sofortbonus, eines abschlagsreduzierten Bonus / Rabatts oder eines Neukundenbonus führen.
Weitere Bonusarten:
CHECK24 behält sich vor, unverhältnismäßig hohe Boni und andere Preisgestaltungen, welche Verbraucher über höhere langfristige Kosten eines Angebotes hinwegtäuschen könnten, mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen oder nicht zu berücksichtigen.
Zudem müssen Tarife mit Boni eine Preisgarantie bis zur Fälligkeit der Bonusauszahlung enthalten, um den CHECK24-Richtlinien zu entsprechen.
CHECK24 unterscheidet dabei zwischen den folgenden Preisgarantiearten:
Energieversorger sind verpflichtet, gegenüber Neukunden im ersten Abrechnungszeitraum Abschlagszahlungen so zu bemessen, dass die Summe der durch den Kunden zu leistenden Abschlagszahlungen höchstens dem voraussichtlichen Rechnungsbetrag (exklusive etwaiger Boni) aus dem vertraglich vereinbarten Verbrauch und den vertraglich vereinbarten Konditionen des Kunden für den ersten Abrechnungszeitraum entsprechen.
Ein in Jahresrechnungen/Endabrechnungen zugunsten von Kunden entstandenes Guthaben muss durch die Energieversorger spätestens 2 Wochen nach Erstellung der Jahresrechnung/Endabrechnung ohne zusätzliche Bedingungen, Voraussetzungen oder der Notwendigkeit der Aufforderung durch den Kunden ausgezahlt werden.
Pakettarife müssen während ihrer Erstvertragslaufzeit mindestens über eine Preisfixierung verfügen, so dass die bei Vertragsabschluss geltenden Tarifpreise nicht willkürlich vom Anbieter erhöht werden können.
Bekannte Erhöhungen von Steuern und Abgaben, insbesondere der EEG-Umlage zur Ökostrom-Förderung, müssen rechtzeitig in die Preise eingerechnet werden, damit Verbraucher vor plötzlichen Preissprüngen nach Vertragsabschluss geschützt werden.
Tarife, die den CHECK24-Richtlinien nicht entsprechen, werden in der Standardeinstellung des Vergleichsrechners für Strom und Gas nicht angezeigt. Diese können durch den Verbraucher selbst in der Ergebnisliste hinzugefügt werden, indem er die Sucheinstellungen aktiv entsprechend verändert. CHECK24 behält sich eine Anpassung der Richtlinien zum Verbraucherschutz an aktuelle Marktentwicklungen vor. Im Falle gehäufter Beschwerden über einen Anbieter behält sich CHECK24 zudem vor, dessen Angebote durch Warnhinweise zu kennzeichnen, als nicht den CHECK24-Richtlinien zum Verbraucherschutz entsprechend einzustufen oder ganz aus dem Vergleichsrechner zu entfernen. Trotz größter Sorgfalt kann CHECK24 im Einzelfall keine Haftung für die Korrektheit der Angaben übernehmen.
Über die CHECK24 Service-Hotline 089 - 24 24 11 66 sind wir von Montag bis Sonntag von 8.00 bis 22.00 Uhr für Sie erreichbar. Natürlich können Sie uns Ihre Fragen auch per E-Mail an energie@check24.de schicken. Wir werden Ihnen umgehend antworten.