Wärmepumpen, Wallboxen & Co: Was sich mit §14a EnWG 2024 ändert und wie Sie Stromkosten sparen können.
Hallo, ich bin Sophie, Ihre digitale Energie-Expertin. Sie können mich jederzeit erreichen.
Ihre Versorgung mit Strom ist zu jederzeit gesichert – das ist sogar gesetzlich garantiert. Seit dem 22.12.2021 werden Sie von Ihrem lokalen Grundversorger im Ersatzversorgungstarif mit Strom beliefert. Sollten Sie nicht erneut wechseln, gehen Sie drei Monate später automatisch in den Grundversorgungstarif über. Dieser ist in der Regel preisgleich zum Ersatzversorgungstarif. Sie müssen sich um nichts kümmern, alle diese Schritte erfolgen automatisch.
Neukundenboni werden zeitanteilig im Rahmen der Endabrechnung ausbezahlt. Grünwelt/ Stromio wird Ihnen die Endabrechnung innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung der Belieferung zukommen lassen. In der Endabrechnung müssen auch eventuell zu viel gezahlte Abschläge verrechnet werden. Der Anbieter hat zugesagt, dass keine Abschlagszahlungen mehr eingezogen werden. Sie können zudem sicherheitshalber das SEPA-Mandat widerrufen. Wenn Sie für die Überweisung Ihrer monatlichen Abschläge einen Dauerauftrag eingerichtet haben, sollten Sie diesen entsprechend beenden.
Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, Ihre Strom-Zählerstände zeitnah abzulesen und zu dokumentieren. Dies erleichtert eine korrekte Abrechnung. Die Daten sollten Sie auf Nachfrage (per Post oder E-Mail) dem Strom-Netzbetreiber mitteilen.
Wir empfehlen Ihnen zeitnah die Preise der Ersatzversorgung Ihres lokalen Strom-Grundversorgers mit denen der alternativen Stromanbieter zu vergleichen, um mögliche Mehrkosten zu vermeiden.
Aufgrund der extremen Strompreissteigerung kalkulieren mehrere Anbieter aktuell ihre Tarife neu. Deshalb kann auch der Grundversorgungstarif zeitweise günstige Konditionen bieten. Prüfen Sie bei Ihrem Grundversorger genau, ob abweichende Neukundenpreise in der Ersatzversorgung aufgerufen werden. Diese Preise für Neukunden sind oftmals deutlich höher. Sie können Ihren Vergleichstarif bei CHECK24 entsprechend anpassen. Beachten Sie zudem, dass Grund- und Ersatzversorgungstarife keine Preisgarantie bieten und es in diesen Tarifen jederzeit zu Preiserhöhungen kommen kann. Tarife der Ersatzversorgung können Sie mit einer Frist von zwei Wochen jederzeit kündigen und dann erneut wechseln.
Nutzen Sie unseren Vergleich und wählen Sie einen Tarif mit mindestens 12 Monaten Preisgarantie. Dies ist bei allen von uns voreingestellten Tarifen sichergestellt. So schützen Sie sich vor weiter steigenden Preisen.
Um einen reibungslosen Wechsel sicherzustellen, wählen Sie im Wechselantrag bei CHECK24 folgende Einstellungen:
Ihr neuer Versorger wird Ihren Auftrag so schnell es geht prüfen und die Belieferung zum frühestmöglichen Zeitpunkt beim Netzbetreiber anfragen.
In unserem Vergleichsergebnis zeigen wir Ihnen nur Anbieter an, die die Bundesnetzagentur als Energieversorger zugelassen hat. Auch Grünwelt/ Stromio ist von der Bundesnetzagentur zugelassen. Als unabhängiges Vergleichsportal werden wir Ihnen auch weiterhin einen transparenten und neutralen Marktvergleich über alle diese Anbieter in Deutschland bieten. Der Belieferungsstopp ist sehr bedauerlich, aber sicherlich auch der absolut außergewöhnlichen Kostenexplosion im Strommarkt geschuldet, die manche Anbieter in diesem Ausmaß nicht rechtzeitig haben kommen sehen.
Bei CHECK24 stehen Sie als Kunde immer im Mittelpunkt. Daher unterstützen wir Sie auch in dieser schwierigen Situation und werden für Ihre Verbraucherrechte eintreten. Gerne sind wir bei weiteren Fragen für Sie da. Schreiben Sie uns einfach an stromanbieter@check24.de.
Ihre Versorgung mit Strom ist zu jederzeit gesichert. Seit heute werden Sie von Ihrem lokalen Grundversorger im Ersatzversorgungstarif mit Strom beliefert. Sollten Sie nicht erneut wechseln, gehen Sie drei Monate später automatisch in den Grundversorgungstarif über. Sie müssen sich um nichts kümmern, alle diese Schritte erfolgen automatisch.
Neukundenboni werden zeitanteilig im Rahmen der Endabrechnung ausbezahlt. Grünwelt/Stromio wird Ihnen die Endabrechnung innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung der Belieferung zukommen lassen. In der Endabrechnung müssen auch eventuell zu viel gezahlte Abschläge verrechnet werden. Der Anbieter hat zugesagt, dass keine Abschlagszahlungen mehr eingezogen werden. Sie können zudem sicherheitshalber das SEPA-Mandat widerrufen. Wenn Sie für die Überweisung Ihrer monatlichen Abschläge einen Dauerauftrag eingerichtet haben, sollten Sie diesen entsprechend beenden. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, Ihre Strom-Zählerstände zeitnah abzulesen und zu dokumentieren. Dies erleichtert eine korrekte Abrechnung. Die Daten sollten Sie auf Nachfrage (per Post oder E-Mail) dem Strom-Netzbetreiber mitteilen.
Wir empfehlen Ihnen zeitnah die Preise der Ersatzversorgung Ihres lokalen Strom-Grundversorgers mit denen der alternativen Stromanbieter zu vergleichen, um mögliche Mehrkosten zu vermeiden.
Aufgrund der extremen Strompreissteigerung kalkulieren mehrere Anbieter aktuell ihre Tarife neu. Deshalb kann auch der Grundversorgungstarif zeitweise günstige Konditionen bieten. Prüfen Sie bei Ihrem Grundversorger genau, ob abweichende Neukundenpreise in der Ersatzversorgung aufgerufen werden. Diese Preise für Neukunden sind oftmals deutlich höher. Sie können Ihren Vergleichstarif bei CHECK24 entsprechend anpassen. Beachten Sie zudem, dass Grund- und Ersatzversorgungstarife keine Preisgarantie bieten und es in diesen Tarifen jederzeit zu Preiserhöhungen kommen kann. Tarife der Ersatzversorgung können Sie mit einer Frist von zwei Wochen jederzeit kündigen und dann erneut wechseln.
Um einen reibungslosen Wechsel sicherzustellen, wählen Sie im Antrag bei CHECK24 folgende Einstellungen:
Ihr neuer Versorger wird Ihren Auftrag so schnell es geht prüfen und die Belieferung zum frühestmöglichen Zeitpunkt beim Netzbetreiber anfragen.
Da Sie bereits den Wechsel zu einem anderen Anbieter beauftragt haben, kann dieser ggf. den Wechsel beschleunigen. Bitte wenden Sie sich für die Abstimmung direkt an Ihren neuen Anbieter und leiten Sie Ihre neue Kündigungsbestätigung weiter zur Prüfung. Sollte dieser den Wechsel nicht vorziehen, können sie entweder bis zum Wechseldatum die Ersatzversorgung/ Grundversorgung beibehalten oder jetzt einen alternativen Tarif neu abschließen. Prüfen Sie bei Ihrem Grundversorger genau, ob abweichende Neukundenpreise in der Ersatzversorgung aufgerufen werden. Diese Preise für Neukunden sind oftmals deutlich höher. Dieser neue Vertrag überschreibt alle anderen beginnenden Verträge, wenn das aktuelle Wechseldatum mehr als einen Monat in der Zukunft liegt. Sie müssen nichts weiter tun.
Die vertraglich vereinbarte Belieferung wird in diesem Fall nicht zustande kommen. Sie fallen somit zum ursprünglich vereinbarten Lieferbeginn in den Ersatzversorgung Ihres lokalen Strom-Grundversorgers zurück. Wir empfehlen Ihnen zeitnah die Preise der Ersatzversorgung Ihres lokalen Strom-Grundversorgers mit denen der alternativen Stromanbieter zu vergleichen, um mögliche Mehrkosten zu vermeiden. Aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten im Markt, kann oftmals aber auch der Grund- bzw. Ersatzversorgungstarif vorübergehend günstige Konditionen bieten. Prüfen Sie bei Ihrem Grundversorger genau, ob abweichende Neukundenpreise in der Ersatzversorgung aufgerufen werden. Diese Preise für Neukunden sind oftmals deutlich höher.
Generell sollten der Anbieter keine weiteren Abschläge einziehen. Ums sicherzugehen empfehlen wir Ihnen:
Die aktuelle Lage am Strommarkt und die extremen Strompreiserhöhungen haben vielfältige Gründe:
Weitere Informationen zu den Rekordpreisen bei Strom finden sie hier.
Wärmepumpen, Wallboxen & Co: Was sich mit §14a EnWG 2024 ändert und wie Sie Stromkosten sparen können.