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Strom Gesetz zur Spitzenglättung zurückgezogen
| jha
Der umstrittene Entwurf zum „Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz“ (SteuVerG) wurde vom Bundeswirtschaftsministerium zurückgezogen. Vom Tisch sind die Pläne allerdings nicht.
Hersteller von E-Autos kritisieren das Vorhaben.
Komplett vom Tisch sind die Pläne zur Spitzenlast allerdings nicht. Der Entwurf der Arbeitsebene habe nach Erklärung einer Ministeriumssprecherin nicht die Billigung des Ministers gefunden. Minister Peter Altmaier (CDU) lege größten Wert darauf, dass der Hochlauf der Elektromobilität schnell und für alle Beteiligten verlässlich erfolge. Es sind neue Gespräche zwischen Altmaier und den Automobilherstellern sowie den Verteilernetzbetreibern angekündigt. Danach soll ein neuer Vorschlag vorgelegt werden, der für alle Beteiligten akzeptabel sei. Ursprünglich sollte das im Rahmen einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eingeführt werden. Dabei ging es dem Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) nach um ein Modell der unangekündigten Markteingriffe durch das Netzmonopol. Konkret sollte der Verbrauch von Strom von Einrichtungen wie Speichern, Elektrofahrzeugen oder Wärmepumpen von den Netzbetreibern begrenzt werden können, um Spitzen bei der Last zu glätten. Währen der bne die Rücknahme des Entwurfs begrüßte, reagierte der Verband kommunaler Unternehmen(VKU) mit Kritik am Vorgehen des Wirtschaftsministeriums. Uneinigkeit herrscht auch darüber, ob das Gesetz im Sinne der Verbraucher ist oder nicht. Besondern Hersteller von E-Autos kritisieren das Vorhaben sehr. Für Kunden würde sich die Spitzenglättung in Abschaltung äußern. Nach Angaben der "Welt am Sonntag" sollte es mit der Spitzenglättung möglich sein, dass steuerbare Einrichtungen wie E-Autoladestationen und Wärmpumpen für bis zu zwei Stunden pro Tag keinen Strom bekommen, wenn andernfalls eine Überlastung des Netzes droht.
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