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Strompreise Hartz IV deckt Stromkosten Alleinstehender nicht

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Das Arbeitslosengeld II (ALG II) steigt 2020 für Alleinstehende auf 432 Euro. In der Grundversorgung liegen die Kosten für Strom zwanzig Prozent über dem ALG-II-Regelbedarf für Energie. Ein Stromanbieterwechsel hilft, die Kosten für Strom möglichst niedrig zu halten.

Hartz-IV deckt Stromkosten Alleinstehender nicht
Stromkosten liegen für Alleinstehende über dem ALG-II Regelbedarf für Energie.
Der Hartz-IV-Regelsatz für Energie reicht für die monatlichen Strompreise nicht aus. Acht Euro mehr erhalten Alleinstehende 2020, die Bezüge steigen somit auf 432 Euro pro Monat. Empfänger zahlen durchschnittlich 93 Euro mehr als vom ALG II angedacht. Monatlich beträgt die Hartz-IV-Pauschale für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung 38,32 Euro. Verbraucher müssen für 1.500 kWh Strom in der Grundversorgung durchschnittlich 46,08 Euro bezahlen.



Anbieterwechsel senkt Stromkosten

Selbst durch einen Wechsel zu einem der zehn günstigsten Alternativtarife liegen die monatlichen Kosten nach wie vor über dem Regelbedarf. Die monatlichen Kosten betragen dann durchschnittlich 40,08 Euro.

"Trotz der Erhöhung des Hartz-IV-Regelbedarfs vergrößert sich die Lücke zwischen Energiepauschale und den tatsächlichen Stromkosten für Hartz-IV-Empfänger."
Lasse Schmid, Geschäftsführer Energie bei CHECK24