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Ökostrom Photovoltaik-Anlagen - was sich 2023 ändert

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Seit 01. Januar 2023 gibt es für Photovoltaik-Anlagen Steuerbefreiungen. Die neuen Steuergesetze sollen den Photovoltaik-Ausbau auf Dächern von Privatpersonen und Gewerbe fördern.

 Ökostrom: Photovoltaik-Anlagen – was sich 2023 ändert
Die Steuerbefreiungen für Photovoltaik soll den Ökostrom-Ausbau vorantreiben.
Seit 01. Januar entfällt die Ertragssteuer für Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen. Zuvor mussten alle Anlagen-Betreiber*innen ihre Einnahmen aus dem Verkauf des erzeugten Stroms versteuern. Die Steuerentlastung gilt für eine Nennleistung von 30 kWp bei Einfamilienhäusern und 15 kWp je Gewerbe- bzw. Wohneinheit. Dabei ist es unerheblich wie der erzeugte Ökostrom genutzt wird. So müssen gerade Betreiber kleiner Anlagen nicht mehr extra zur Steuerberatung. Eine weitere Neuerung des Steuergesetzes ist der Wegfall der Umsatzsteuer auf neue PV-Anlagen.  Für die Lieferung, den Erwerb, die Einfuhr sowie die Installation von neuen Photovoltaik-Anlagen und Stromspeichern gilt seit dem 1. Januar 2023 ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz. Verbraucher*innen müssen also nur Nettopreise ohne Mehrwertsteuer zahlen. Auch auf sogenannte Balkon-Solaranlagen muss keine Umsatzsteuer mehr entrichtet werden. Auch Komponenten die für die Installation benötigt werden wie z.B. Wechselrichter und Batteriespeicher entfällt die Umsatzsteuer. Ziel der Steuererleichterungen ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen.