Hier erfahren Sie das Wichtigste zur Kündigung Ihres Stromanbieters auf einen Blick:
Wenn Ihr Stromanbieter eine Preiserhöhung ankündigt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt, sobald Ihnen Ihr Anbieter die geplante Strompreiserhöhung schriftlich angekündigt hat. Die Frist, die Ihnen Ihr Anbieter für die Kündigung einräumt, steht in der Regel ebenfalls in der schriftlichen Mitteilung. Meistens gilt das Sonderkündigungsrecht 2 Wochen ab Ankündigung der Preiserhöhung. Die genauen Voraussetzungen und Fristen, zu denen Sie bei Preiserhöhungen Ihren Vertrag kündigen können, können Sie zudem den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Vertrages entnehmen.
Bitte beachten Sie: Ein Sonderkündigungsrecht müssen Sie selbst wahrnehmen und in Textform an Ihren Anbieter übersenden. Es reicht nicht aus, einen anderen Stromanbieter damit zu beauftragen. Die Sonderkündigung kann dabei in Form einer E-Mail, eines Fax oder per Post erfolgen. Wichtig hierbei ist auf das Sonderkündigungsrecht zu verweisen.
Sie können auch einfach unsere Vorlage für das Sonderkündigungsrecht oder unseren Kündigungsservice nutzen:
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