Wärmepumpen, Wallboxen & Co: Was sich mit §14a EnWG 2024 ändert und wie Sie Stromkosten sparen können.
Hallo, ich bin Sophie, Ihre digitale Energie-Expertin. Sie können mich jederzeit erreichen.
Erfahren Sie alles rund um das Thema Stromanbieter kündigen: Was gibt es zu beachten und wie läuft die Kündigung ab? Müssen Sie selbst den Stromanbieter kündigen oder übernimmt der neue Stromanbieter die Kündigung für Sie? Falls Sie selbst kündigen möchten, nutzen Sie unseren digitalen Kündigungsservice:
In diesen Fällen sollten Sie selbst den Stromvertrag kündigen:
a) Wenn die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrags in weniger als 4 Wochen abläuft.
b) Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Strompreiserhöhung, -senkung oder eines Umzugs Gebrauch machen.
Seit 01.03.2022 gilt: Neu abgeschlossene Verträge können nach der Erstvertragslaufzeit jederzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt maximal einen Monat. Sie können zudem den Vertrag bei der örtlichen Grundversorgung jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Falls Sie noch nie den Stromanbieter gewechselt haben, befinden Sie sich im sogenannten Grundversorgungsvertrag beim örtlichen Versorger. Die Kündigung beim Grundversorger ist gesetzlich geregelt: Sie können jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich den Strom kündigen.
Tipp: Sie müssen nicht selbst den Stromvertrag kündigen. Führen Sie den Stromvergleich durch und wechseln Sie den Stromanbieter. Ihr neuer Anbieter übernimmt die Kündigung für Sie.
Falls Sie Ihren Stromanbieter vor dem 01.03.2022 gewechselt haben, gelten die jeweiligen Bedingungen Ihres Vertrags. Hier sollten Sie diese drei Dinge beachten:
Beispiel fristgerecht Stromanbieter kündigen: | |
---|---|
Lieferbeginn des alten Stromvertrags (Mindestvertragsdauer: 1 Jahr; Kündigungsfrist: 6 Wochen) |
05. Dezember 2023 |
Ende der Mindestvertragsdauer: | 04. Dezember 2024 |
Ende der Kündigungsfrist (Ende der Mindestvertragsdauer minus 6 Wochen) |
23. Oktober 2024 |
Mit CHECK24 fristgerecht wechseln: (mind. 4 Wochen vor Ende der Kündigungsfrist) |
bis zum 24. September 2024 |
Lieferbeginn des neuen Stromvertrags: (am Folgetag nach Ende der Mindestvertragsdauer) |
05. Dezember 2024 |
Auch hier müssen Sie die Mindestlaufzeit überprüfen, um den Stromanbieter zu kündigen. Diese kann z.B. ein oder zwei Jahre betragen. Nach Ablauf dieser Zeit darf sich der Vertrag jedoch nicht mehr automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, wie es früher üblich war. Stattdessen verlängern sich Verträge, die seit dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, „auf unbestimmte Zeit“. Das bedeutet, dass Sie nach der Mindestlaufzeit jederzeit kündigen können. Die Kündigungsfrist beträgt bei neuen Verträgen höchstens einen Monat.
Selbst kündigen – ja oder nein?
Kündigen Sie Ihren Vertrag bitte selbst, wenn
In allen anderen Fällen übernimmt Ihr neuer Versorger die Kündigung für Sie.
Um bei Ihrem Stromanbieter zu kündigen, nutzen Sie in beiden Fällen unseren digitalen Kündigungsservice. Auch eine Kündigung in Textform (E-Mail, Fax oder Post) an Ihren Versorger ist möglich.
Seit Oktober 2016 können Stromkunden ihren Stromvertrag auch per E-Mail kündigen. Eine Unterschrift ist nicht mehr notwendig, um die Wirksamkeit der Kündigung sicherzustellen. Allerdings sollten Sie einige Dinge beim Stromanbieter kündigen per E-Mail beachten:
Anstatt des digitalen Kündigungsservice können Sie Ihrem Stromanbieter auch per E-Mail oder Brief kündigen. Ihr Kündigungsschreiben sollte vor allem folgende Informationen enthalten:
Wenn Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen, sollten Sie unbedingt den Grund der außerordentlichen Kündigung hervorheben:
Denken Sie daran, eine bestehende Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Rechnungsbeträge von Ihrem Konto zu widerrufen, falls dies erforderlich ist. Wenn Sie Ihrem Stromanbieter per Post kündigen möchten, empfiehlt es sich, den Brief als Einschreiben zu verschicken, damit Sie den Zugang sowie das genaue Datum der Kündigung nachweisen können.
Nach der Kündigung und beim Wechsel zum neuen Anbieter ist die Stromversorgung garantiert. Veränderungen an elektrischen Geräten und dem Stromzähler oder Arbeiten an der Stromleitung sind bei einem Anbieterwechsel nicht erforderlich. Auch das Risiko eines Stromausfalls erhöht sich nicht, denn Sie werden weiter aus dem gleichen Stromnetz beliefert. Sollte der neue Stromversorger ausfallen, muss sofort der örtliche Grundversorger einspringen und eine unterbrechungsfreie Stromversorgung sicherstellen.
Wann es sich lohnt, den Stromanbieter zu kündigen:
Ein Umzug ist eine gute Gelegenheit, den Stromanbieter zu kündigen, wenn in der neuen Wohnung bessere und günstigere Tarife verfügbar sind oder der aktuelle Anbieter an der neuen Adresse nicht liefert. Außerdem können Sie von Ökostrom oder attraktiven Wechselprämien profitieren.
Wann es sich nicht lohnt, den Stromvertrag zu kündigen:
Wenn Ihr aktueller Stromanbieter günstige Konditionen bietet und den Vertrag auf die neue Adresse übertragen kann, lohnt sich eine Kündigung nicht unbedingt. Viele Anbieter ermöglichen eine unkomplizierte Vertragsübernahme, sodass Sie ohne Aufwand weiterhin von Ihrem bestehenden Tarif profitieren können.
Wenn Sie sich in der Grundversorgung befinden, können Sie jederzeit innerhalb von zwei Wochen kündigen. Bei alternativen Stromverträgen gelten die entsprechenden Bestimmungen Ihres Vertrags.
Ihren Stromvertrag müssen Sie nur in diesen Fällen selbst kündigen: bei einem Umzug, einer Strompreiserhöhung oder -senkung. Nutzen Sie dafür unseren kostenlosen, digitalen Kündigungsservice. In allen anderen Fällen übernimmt der neue Anbieter die Kündigung bei Ihrem Vorversorger.
Wärmepumpen, Wallboxen & Co: Was sich mit §14a EnWG 2024 ändert und wie Sie Stromkosten sparen können.
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