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Stromvertrag kündigen – direkt online mit unserem Kündigungsservice

Informieren Sie sich umfassend über das Thema der Kündigung von Stromverträgen: Welche Aspekte müssen berücksichtigt werden und wie verläuft der Kündigungsprozess? Ist es erforderlich, dass Sie selbst den Stromvertrag kündigen oder übernimmt der neue Stromanbieter diese Aufgabe für Sie? Wenn Sie die Kündigung selbst durchführen möchten, nutzen Sie unseren digitalen Kündigungsservice:

 

Kündigungsservice

Stromvertrag kündigen in 2 Minuten! Kündigungsservice nutzen und komplett digital kündigen.

Kündigungsservice nutzen

Das Wichtigste zur Kündigung

  1. Wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln, wird der neue Anbieter die Kündigung für Sie übernehmen.
  2. In diesen Fällen sollten Sie selbst kündigen: 

    a) Wenn die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrags in weniger als 4 Wochen abläuft.

    b) Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Strompreiserhöhung oder eines Umzugs Gebrauch machen.

  3. Seit dem 1. März 2022 können neu abgeschlossene Verträge jederzeit nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt maximal einen Monat. Sie können zudem den Vertrag bei der örtlichen Grundversorgung jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

  4. Auch bei einer Kündigung bleibt die Versorgungssicherheit gewährleistet.

Kündigungsfristen beim Stromvertragswechsel

Grundversorgungsvertrag

Wenn Sie bisher noch nie den Stromanbieter gewechselt haben, befinden Sie sich im Grundversorgungsvertrag. Für die Kündigung beim Grundversorger, gilt eine gesetzlich geregelte Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Tipp: Wenn Sie nach Ihrem Stromvergleich den Stromanbieter wechseln wollen, übernimmt der neue Anbieter die fristgerechte Kündigung für Sie.

 

Stromvertrag bei Alternativanbieter

Falls Sie Ihren Stromanbieter bereits gewechselt haben, müssen Sie die jeweiligen Bedingungen Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und Kündigungsfrist Ihres Vertrags beachten. Die Kündigungsfrist ist bei Alternativanbietern also sehr variabel und sollte dem Stromvertrag entnommen werden können.

 

Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?

a) Bei einer Strompreiserhöhung

Falls Ihr Stromanbieter eine Strompreiserhöhung ankündigt, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt ab der schriftlichen Ankündigung der Preiserhöhung und kann in der Regel bis zu zwei Wochen danach geltend gemacht werden. Die genauen Voraussetzungen und Fristen können sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Vertrages entnehmen.

 

b) Bei einem Umzug

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Zählerstände sowohl an Ihrem alten als auch an Ihrem neuen Wohnort dokumentieren. Wenn Sie den Stromanbieter für Ihren neuen Wohnort wechseln möchten, wählen Sie beim Stromwechsel die Option "Neueinzug" aus und geben Sie Ihre Kontaktdaten ein. Die spezifischen Bestimmungen und Fristen können Sie Ihrem Stromvertrag entnehmen.

 

Tipp

In beiden Fällen können Sie von unserem kostenlosen und digitalen Kündigungsservice Gebrauch machen. Sie können Ihre Kündigung allerdings auch in Textform (E-Mail, Fax oder Post) beim Vorversorger einreichen. Bei einer Kündigung per E-Mail sollten Sie jedoch darauf achten, diese als Nachweis abzuspeichern und eine Bestätigung der Kündigung vom Stromanbieter einfordern.

 

Was muss eine Kündigung beinhalten?

In der Regel reicht eine informelle Textnachricht aus, um den Stromanbieter zu kündigen. Die Kündigung sollte jedoch die folgenden Informationen enthalten:

  • Ihren Namen und Anschrift
  • Name und Anschrift des Stromanbieters
  • Kunden- und Zählernummer
  • Kündigungsgrund
  • fristgerechter Kündigungszeitpunkt
  • Bitte um Bestätigung der Kündigung
  • Ort, Datum und ggf. Unterschrift

Wenn Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen, heben Sie zusätzlich den Grund für Ihre außerordentliche Kündigung hervor.

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