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    Solidaritätszuschlag

    Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungssteuer, die in Deutschland auf Kapitalertrags-, Einkommen- und Körperschaftssteuern zusätzlich aufgeschlagen wird. Er wird vom Bund erhoben und beträgt 5,5 Prozent derjenigen Steuer, die als Bemessungsgrundlage dient. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen führt die Bank den Solidaritätszuschlag zusammen mit der Abgeltungssteuer direkt ab. Um dies zu vermeiden, sollten Anleger einen Freistellungsauftrag erteilen, mit dem sie einen bestimmten Freibetrag geltend machen können.

    Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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