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Sparkassen sprechen sich gegen EU-Einlagensicherung aus

München, 23.06.2015 | 11:20 | bme

Am 3. Juli wird die Europäische Einlagensicherung in nationales Recht umgesetzt. Die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken sprechen sich im Vorfeld gegen eine gemeinsame Einlagensicherung für alle europäische Bankkunden aus. Das berichtete die Online-Ausgabe des Handelsblatts am Montag.

Sparschwein und Uhr nebeneinander: Bald ändert sich die gesetzliche Einlagenischerung
Die Sparkassen und Raiffeisenbanken sprechen sich gegen eine EU-weite Einlagensicherung aus.
Es wäre brandgefährlich, wenn bei einer Bankenrkrise wie der in Zypern auch Sparer in allen anderen Ländern kalte Füße bekämen und ihre Konten plündern würden, sagte Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) am Montag. Fahrenschon forderte zudem Brandmauern zwischen den einzelnen Sicherungsfonds. „Die Gelder, die wir für die Sicherheit der Sparkassenkunden in Deutschland zur Seite legen, dürfen nicht für Krisenbanken in anderen Ländern eingesetzt werden“, so der DSGV-Präsident weiter. Auch der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Uwe Fröhlich hält eine gemeinsame Einlagensicherung dem Handelsblatt zufolge für den gänzlich falschen Weg. Die Bankenunion dürfe keine Transferunion sein, so Fröhlich weiter.

Auslöser für diese Stellungnahmen war ein von den Präsidenten der fünf wichtigsten EU-Institutionen ausgearbeiteter Vorschlag, der die Wettbewerbsfähigkeit der Staaten der Eurozone weiter stärken soll. Zudem sollen Mitgliedstaaten Macht abgeben und die Eurozone so enger zusammenwachsen. Vorgelegt hatten den Bericht Donald Tusk, Präsident des Europäischen Rates, EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, EZB-Präsident Mario Draghi, EU-Parlamentspräsident Martin Schulz und Eurogruppenchef Jeroen Dijsselbloem. Bereits am Donnerstag soll im Rahmen des EU-Gipfels darüber beraten werden.


Das ändert sich ab 3. Juli bei der gesetzlichen Einlagensicherung

Ab dem 3. Juli kommt es zu zahlreichen Änderungen bei der gesetzlichen Einlagensicherung, für Verbraucher sind diese durchweg positiv. Beispielsweise unterliegen dann auch Fremdwährungskonten der gesetzlichen Einlagensicherung. Zudem erhöht sich der Schutzumfang von maximal 100.000 Euro pro Kunde und Bank unter besonderen Umständen auf 500.000 Euro. Das gilt etwa für Geldeingänge aus Immobilienverkäufen oder auch Zahlungen aus Abfindungen. Diese besonders schutzwürdigen Einlagen sind dann bis zu sechs Monate lang gesetzlich geschützt.

Das Entschädigungsverfahren ist für Verbraucher künftig außerdem unbürokratischer geregelt. Beispielsweise müssen Sparer keinen Antrag mehr stellen, sondern erhalten im Pleitefall einer Bank automatisch ihre Entschädigung. Bankkunden werden künftig auch besser informiert. Banken sind verpflichtet, ihre Kunden auf den Kontoauszügen regelmäßig darüber in Kenntnis zu setzen, ob und in welcher Höhe ihre Ersparnisse durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt sind. Einmal jährlich erhalten Verbraucher von ihrem Geldinstitut zudem einen Informationsbogen, der sie über den Schutz der Einlagen und das für sie zuständige Einlagensicherungssystem informiert.

 

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