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Verbraucherschützer stellen Volksbank ein Ultimatum
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Gericht könnte bald über Strafzinsen entscheiden

München, 03.07.2017 | 15:05 | rkr

Negative Zinsen auf die Ersparnisse zahlen – das hatten Banken bisher meist nur ihren wohlhabendsten Kunden zugemutet. Die Volksbank Reutlingen war drauf und dran, das zu ändern. An ihrem Beispiel könnte sich nun entscheiden, ob Strafzinsen bei Sparkonten überhaupt rechtmäßig sind.

Strafzinsen
Die Verbraucherzentralen wollen Sparer vor negativen Zinsen schützen.
Zinsen, die das Geld auf der Bank aufzehren statt zu vermehren: Strafzinsen scheinen die Gesetze der Finanzwelt auf den Kopf zu stellen. Und das beunruhigt heute nicht nur viele Sparer. Die negativen Zinsen, die zuletzt immer mehr Banken eingeführt haben, könnten sogar rechtwidrig sein. Diese Einschätzung stammt von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Tagesgeldkonten etwa seien als Sparverträge anzusehen, bei denen die Bank als Kreditnehmer auftrete. Daher sei die Bank verpflichtet, Zinsen zu zahlen und keine Entgelte zu nehmen, sagt Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale gegenüber dem Handelsblatt.

Jetzt richtet sich das Augenmerk der Verbraucherzentralen auf die Volksbank Reutlingen. Sie hatte bis vergangene Woche in ihrem Preisaushang negative Zinsen unter anderem auf Giro- und Tagesgeldkonten ausgewiesen. Beim Girokonto sollten diese sogar bereits ab dem ersten Euro fällig werden. Nach einer Abmahnung der Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Sachsen hat die Volksbank sämtliche Negativzinsen aus ihrem Preisverzeichnis gestrichen. Zu einer Klage dürfte es trotzdem kommen. Denn mit der Änderung des Preisverzeichnisses hat die Bank die Forderungen der Verbraucherschützer nur zum Teil umgesetzt. Zusätzlich verlangen sie noch eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung. In dieser solle sich die Volksbank auch für die Zukunft darauf verpflichten, keine Negativzinsen einzuführen. Doch das hat die Volksbank bereits ausgeschlossen, wie unter anderem die FAZ berichtet.

Die Verbraucherzentralen geben der Genossenschaftsbank nun noch bis Donnerstag dieser Woche Zeit, um auch in diesem Punkt einzulenken. Tut die Bank das nicht, wollen die Verbraucherschützer den Fall vor Gericht bringen. Es handle sich hier um einen Präzedenzfall, sagte Kerstin Schultz vom Team Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Sachsen gegenüber der FAZ. Die Verbraucherzentrale will dazu beitragen, die Frage zu klären, ob Strafzinsen überhaupt zulässig sind, sagte Nils Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg dem Handelsblatt: „Wir wollen Rechtssicherheit herstellen und damit an andere Institute ein Signal richten.“
 

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