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SPD und Union erwägen Abschaffung der Abgeltungssteuer

München, 15.05.2014 | 09:04 | bme

Die seit 2009 in Deutschland erhobene Abgeltungssteuer steht offenbar auf der Kippe. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge hat die SPD vorgeschlagen, Kapitalerträge künftig wieder individuell gemäß dem jeweiligen Einkommen aus den Anlagen zu besteuern. Während Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) der Idee gegenüber aufgeschlossen ist, kommt eine klare Absage von der CSU.

Finanzamt
Die 2009 eingeführte Abgeltungssteuer könnte schon bald wieder abgeschafft werden.
Die Abgabe nach einem individuellen Einkommenssteuersatz zu erheben, käme für einzelne Bürger einer Steuererhöhung gleich, sagte der bayerische Finanzminister Markus Söder der Süddeutschen Zeitung. Dies habe die Union im Wahlkampf jedoch abgelehnt. Fällt die Abgeltungssteuer weg, wären vor allem Spitzenverdiener betroffen: Sie würden dadurch wieder mit bis zu 45 Prozent besteuert.

Ursprünglich sollte die Abgeltungssteuer verhindern, dass immer mehr Bundesbürger ihr Geld ins Ausland schaffen. Da die kontoführende Bank die Abgabe direkt an das Finanzamt abführt, ohne dass der Kunde sie in der Steuererklärung angeben muss, gilt sie dann als abgegolten. Die Gefahr von einer massenhaften Steuerflucht der Deutschen ist mittlerweile jedoch deutlich geringer: Die Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) plant ein Abkommen, demzufolge sich Schwellen- und Industrieländer ab 2017 automatisch über die Kapitaleinkünfte von ausländischen Anlegern informieren.  In der vergangenen Woche hatten auch Steueroasen wie die Schweiz und Singapur diesem Informationsaustausch zugestimmt.

Die Abgeltungssteuer betrifft sämtliche Kapitalerträge wie etwa Dividenden oder Zinserträge auf Tagesgeld- und Festgeldkonten. Diese werden derzeit mit einem Zinssatz von 25 Prozent besteuert, auf die zusätzlich ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent fällig wird - insgesamt also ein Steuersatz von 26,38 Prozent. Die Sparerfreibeträge liegen für Alleinstehende bei 801 Euro, bei Verheirateten bei 1.602 Euro pro Jahr. Um den Sparer-Pausch geltend zu machen, müssen Anleger ihrer Bank einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge erteilen.

 

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