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Verbraucherzentrale: Negative Einlagezinsen für Privatkunden sind nicht rechtmäßig

München, 18.02.2015 | 12:54 | lsc

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält Negativzinsen für Kleinanleger für rechtlich unzulässig. Das teilten die Verbraucherschützer am Mittwoch mit. Bei Neuverträgen wäre es zwar möglich, negative Zinsen zu vereinbaren. Die Bezeichnung „Sparkonto“ wäre dann allerdings irreführend.

Stapel von Goldmünzen davor ein roter abwärts zeigender Pfeil
Gegen Negativzinsen würde der Verbraucherzentrale Bundesverband juristisch vorgehen.
Würden Banken bei bestehenden Privatkonten negative Einlagezinsen erheben, widerspreche dies der aktuellen Rechtslage, erklärte Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Negativzinsen könnten allenfalls bei neuen Verträgen vereinbart werden. Banken und Sparkassen, die künftig negative Zinsen erheben wollten, dürften dann allerdings nicht mehr wie bisher mit der vollen Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung werben. Daher sei eine massive Ausbreitung des Negativzinses letzten Endes nicht sehr wahrscheinlich, höhere oder neu eingeführte Bankgebühren hingegen schon.

Dass die Banken die negativen Einlagezinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) an Verbraucher weitergeben würden, ist Müller zufolge auch aus ökonomischer Sicht völlig unsinnig. Denn Banken seien vom aktuellen Einlagezins der EZB in Höhe von minus 0,2 Prozent nur indirekt betroffen. Wie stark sich die Niedrigzinspolitik der Zentralbank auf das Ergebnis auswirke, sei vom Geschäftsmodell jeder einzelnen Bank abhängig. Mit Konsumenten- und Unternehmenskrediten lässt sich jedoch nach Ansicht der Verbraucherschützer nach wie vor Geld verdienen.  

Rechtlich gelten für Spareinlagen die Regeln eines Darlehensvertrags. Kern des Darlehensvertrags ist eine gegenseitige Verpflichtung der Vertragspartner. Verbraucher überlassen ihrer Bank ihr Erspartes und erhalten dafür im Gegenzug Zinsen. Sollten Banken negative Zinsen verlangen, käme es nach Ansicht des vzbv allerdings zu einer einseitigen Umkehrung dieser Verpflichtungen. Kunden würden dann der Bank ihr Geld geben und dafür gleichzeitig Zinsen bezahlen. Das wäre nach Einschätzung der Verbraucherschützer unzulässig. Für den Fall, dass Banken negative Zinsen von ihren Privatkunden verlangen würden, behält sich der vzbv daher rechtliche Schritte vor.

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