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Wie die Einlagensicherung die Spareinlagen von Anlegern in Deutschland schützt

München, 29.08.2024 | 10:00 | amo

Wie die Einlagensicherung in Deutschland und Europa funktioniert, wann sie greift und bis wann geschädigte Anleger im Fall einer Banken-Pleite ihr Geld zurückbekommen, erklären wir hier.

Geldscheine und Münzen in Euro
Die Einlagensicherung schützt bei einer Bankenpleite das Geld der Sparer. Foto: Formatoriginal/500pxg/gettyimages
Dank der Europäischen Einlagensicherung müssen Anleger im Falle einer Bankenpleite nicht um ihre Ersparnisse fürchten. Denn diese schützt Spareinlagen bis zu einer Obergrenze von mindestens 100.000 Euro je Bank und Kunde. Kommt eine Bank in eine finanzielle Schieflage und muss Insolvenz anmelden, ist das Geld der Kleinanleger dank dieses Sicherungssystems geschützt. Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen. 

Was ist die Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung ist ein Sicherungssystem der Banken, das die Anlagen von Privatanlegern in Deutschland und der Europäischen Union (EU) schützt. Gesichert sind dabei Tagesgeld-, Festgeld- und Girokonten sowie Sparguthaben und Sparbriefe. Alle Banken zahlen dafür regelmäßig in den Einlagensicherungsfonds ein, bei dem sie Mitglied sind. Gerät eine Bank in Schieflage, springt die jeweilige Einlagensicherung ein und entschädigt die betroffenen Sparer aus den eingezahlten Beiträgen. Zu unterscheiden ist zwischen 

✓ der gesetzlichen Einlagensicherung,
✓ der freiwilligen Einlagensicherung und
✓ institutssichernden Einlagensystemen.

Dabei sind die Sparsummen inklusive Zinsen bis zu einer bestimmten Höhe geschützt – im Falle der gesetzlichen Einlagensicherung handelt es sich um Summen von bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank – in besonderen Fällen sogar bis zu 500.000 Euro. Die freiwillige Einlagensicherung privater Banken bietet noch umfassenderen Schutz – in manchen Fällen liegt dieser bei mindestens 750.000 Euro pro Kunde und Bank. In anderen Fällen geht der Schutzumfang aber deutlich über diesen Betrag hinaus – die Höhe der exakten Summe können Anleger auf der Webseite des Einlagensicherungsfonds abfragen. Garantiegeber für die gesetzliche Einlagensicherung bei den privaten Banken ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, während das Geld bei der freiwilligen Einlagensicherung der privaten Banken aus dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken kommt. Darüber hinaus gibt es institutssichernde Einlagensysteme von Sparkassen, Landesbanken und den genossenschaftlich organisierten Volks- und Raiffeisenbanken, die als gesetzliche Einlagensicherung anerkannt sind. Innerhalb dieser schützen sich die regional organisierten Landes- und Genossenschaftsbanken sowie Sparkassen gegenseitig. Konkret bedeutet das, dass die Sparkassen, öffentlichen Banken und die Volks- und Raiffeisenbanken gemeinschaftlich haften, wenn eine ihrer Mitgliedsbanken in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

So funktioniert die Einlagensicherung in Deutschland

So funktioniert die Einlagensicherung in Deutschland

Schutzsystem für das Geld der Sparer: Die Darstellung zeigt, wie die Einlagensicherung in Deutschland funktioniert.


Bei Bankpleiten in Ländern der EU kümmert sich die Einlagensicherung des jeweiligen Anlagelandes um die Entschädigung der betroffenen Bankkunden. Gesetzlich geschützt sind – wie bei der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung, laut der EU-Einlagensicherungsrichtlinie maximal 100.000 Euro pro Kunde und Bank.

Wann bekommen Sparer ihr Geld zurück?

Kommt eine Bank in Zahlungsschwierigkeiten und steht kurz vor der Pleite, dann greift die zuständige Finanzaufsicht ein, in Deutschland ist das die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Sie verhängt zunächst ein sogenanntes Moratorium über die betroffene Bank. Praktisch bedeutet das, dass diese Bank während dieser Zeit weder Geld annehmen noch auszahlen kann. Lediglich zur Tilgung ihrer Schulden darf sie Zahlungen akzeptieren. Stellt die BaFin einen Entschädigungsfall fest, leitet die zuständige Entschädigungseinrichtung ein Entschädigungsverfahren ein, über das die Kunden der Bank ihre Einlagen zurückbekommen.

Entschädigungsverfahren: Wie Anleger ihr Geld zurückbekommen

Entschädigungsverfahren: Wie Anleger ihr Geld zurückbekommen

Stellt die Finanzaufsichtsbehörde BaFin einen Entschädigungsfall fest, leitet sie ein Entschädigungsverfahren ein. Dann müssen die geschädigten Sparer ihre Einlagen samt Zinsen innerhalb von sieben Arbeitstagen erstattet bekommen.

Gemäß der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments gilt ab dem Jahr 2024 EU-weit eine Erstattungsfrist von sieben Arbeitstagen ab Vorliegen aller Voraussetzungen. So müssen Bankkunden zum Beispiel ein Auszahlungskonto für die Erstattung angeben.

Wie erkennen Sparer die Einlagensicherung einer Bank?

Eine Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Kunden zu sagen, mit welcher Einlagensicherung sie die angelegten Gelder absichert. Dazu stellen die Banken ihren Kunden einen Informationsbogen zur Verfügung, in dem die entsprechenden Fakten über das für die jeweilige Bank zuständige Einlagensicherungssystem enthalten sind. So muss die Bank zum Beispiel mitteilen, ob sie nur die gesetzliche oder darüber hinaus auch eine freiwillige Einlagensicherung anbietet.

Gibt es einen Unterschied zwischen deutscher und ausländischer Einlagensicherung?

Jede Bank, die in Deutschland tätig ist, muss Mitglied eines Einlagensicherungssystems sein. Welche Einlagensicherung ausländische Banken in Deutschland nutzen, ist abhängig davon, ob die jeweilige Bank

✓ ein selbstständiges Tochterunternehmen nach deutschem Recht oder
✓ lediglich eine Zweigstelle ist.

Ein selbstständiges Tochterunternehmen einer ausländischen Bank fällt, wenn es nach deutschem Recht gegründet wurde, komplett unter deutsches Aufsichtsrecht und ist daher Pflichtmitglied der deutschen gesetzlichen Entschädigungseinrichtung. In Deutschland tätige Zweigstellen von Banken aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der EU sind hingegen über eine Einlagensicherung im jeweiligen Herkunftsland abgesichert. Innerhalb der EU bieten diese einen vergleichbaren Schutz. Geregelt ist das in der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments, die in Deutschland mit dem Einlagensicherungsgesetz umgesetzt wurde. Mit der Richtlinie haben sich die EU-Mitgliedsstaaten zu einer Harmonisierung der europäischen Einlagensicherung und zur Gründung nationaler Einlagensicherungsfonds verpflichtet. Doch auch für Banken außerhalb von EU und EWR gibt es Regelungen: Unselbständige Niederlassungen von Banken aus Ländern außerhalb der EU sind Mitglieder der deutschen gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen. Gründet ein ausländisches Geldhaus eine Tochter in Deutschland, so ist diese ebenfalls Teil der deutschen gesetzlichen Entschädigungseinrichtung.

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