Um ein Tagesgeldkonto zu kündigen, müssen Sie die Bank schriftlich informieren. Wichtig sind dabei die Angaben, um welches Konto es sich handelt, wann es gelöscht werden soll und Ihre Anschrift. Dieses Schreiben reichen Sie postalisch oder persönlich bei der Bank ein. Viele Kreditinstitute bieten Vorlagen dafür an, einige lassen bereits eine Kündigung über das Online-Banking zu. Guthaben wird nach Löschung des Kontos in der Regel automatisch auf das Referenzkonto ausgezahlt. Mit dem CHECK24 Anlagekonto können Sie Tagesgeldkonten flexibel online kündigen.
Mit dem CHECK24 Anlagekonto funktioniert ein Wechsel zwischen verschiedenen Anlagebanken ganz einfach: Dazu werden Ihre Kontaktdaten sowie die IBAN des gewünschten Referenzkontos abgefragt. Dieses wird benötigt, um Geld auf das Tagesgeldkonto zu transferieren. Auf diese Weise soll ein unrechtmäßiger Zugriff auf die Spareinlagen verhindert werden. Als Referenzkonto wird für gewöhnlich das eigene Girokonto genutzt.
Im CHECK24-Geldanlagevergleich können Sie das passende Tagesgeldangebot mit dem Label „CHECK24 Anlagekonto“ auswählen. Haben Sie bereits ein Anlagekonto bei CHECk24, müssen Sie sich nicht erneut legitimieren. Über das CHECK24 Anlagekonto lassen sich alle Tages- und Festgeldanlagen an einem zentralen Ort verwalten. Darüber hinaus stehen die Geldanlage-Experten von CHECK24 telefonisch unter 089 – 24 24 11 15 oder per E-Mail unter anlagekonto@check24.de täglich zur Verfügung und unterstützen Sie bei Fragen.
Um das neue Tagesgeldkonto abzuschließen, müssen Sie ihre Identität bei der Bank nachweisen. Das ist per PostIdent oder über VideoIdent-Verfahren möglich. Bei dieser schnellen und sicheren Option erfolgt die Legitimation bequem von zu Hause aus per Video-Telefonat über das Smartphone, Tablet oder den PC. Dabei gelten höchste Datenschutzstandards: Das Verfahren ist vom Bundesfinanzministerium geprüft. Beim PostIdent-Verfahren identifizieren Sie sich in einer beliebigen Filiale der Deutschen Post bei einem Mitarbeiter oder ebenfalls von zu Hause aus per Video. In allen Fällen ist ein gültiges Ausweisdokument Voraussetzung.
Nach einigen Tagen werden Sie als Neukunde von der Bank über die Eröffnung des Tagesgeldkontos informiert. Als Bestandskunde ist die Eröffnung – ähnlich dem CHECK24 Anlagekonto – bei den meisten Instituten mit nur wenigen Klicks im Online-Banking möglich. Nachdem Sie Ihre Zugangsdaten erhalten haben, können Sie das neue Konto uneingeschränkt nutzen. Wie ein Girokonto auch verfügt es über eine IBAN, die Ein- und Auszahlungen ermöglicht. Die Ersparnisse können nun vom alten Tagesgeldkonto auf das Referenzkonto transferiert und von dort aus wiederum auf das neue Tagesgeldkonto überwiesen werden.
Um ein Tagesgeldkonto zu eröffnen, wird kein Eintrag bei der Schufa hinterlegt. Der Grund ist einfach: Die Schufa gibt Auskunft darüber, wie sicher jemand Geld zurückzahlen könnte. Da Tagesgeld nicht ins Minus rutschen kann, ist diese Information für die Schufa nicht relevant. Auch mehrere Tagesgeldkonten haben keinen Einfluss auf den Schufa-Score. Einige Banken verlangen jedoch, dass der Kunde zusätzlich zum Tagesgeldkonto ein Girokonto abschließt. In diesem Fall wird die Bonität abgefragt und das Girokonto bei der Schufa eingetragen. Mehrere Girokonten mit Disporahmen können sich negativ auf den Schufa-Score auswirken. Entsprechend ist es ratsam, nicht benötigte Girokonten aufzulösen.
Wenn Sie Ihr Tagesgeld immer wieder wechseln möchten, um die besten Zinsangebote wahrzunehmen, sollten Sie auf Angebote achten, die an keine Bedingungen – wie den Abschluss eines Girokontos – geknüpft sind. So können Sie auch mehrere Tagesgeldkonten bei unterschiedlichen Banken parallel führen und das Geld entsprechend immer auf das Konto mit dem besten Zinsangebot transferieren. Über die Zinsgarantie im CHECK24-Tagesgeldvergleich erfahren Sie, wie lange der aktuelle Zins unverändert auf das Tagesgeld gezahlt wird, bevor die Bank diesen wieder anpassen darf. So lässt sich eine Erinnerung für einen erneuten Wechsel einrichten.
Nach der Neueröffnung eines Tagesgeldkontos sollten Sie den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge erteilen und gegebenenfalls bei der alten Bank ändern oder löschen. Mit einem Freistellungsauftrag wird verhindert, dass die Bank die sogenannte Abgeltungssteuer an das Finanzamt abführt. Diese fällt auf Zinserträge an und beträgt 25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Mit dem Freistellungsauftrag bleibt ein Freibetrag von 1.000 Euro – beziehungsweise 2.000 Euro für Verheiratete – steuerfrei.
Einrichtung und Löschung eines Freistellungsauftrages sind kostenlos. Bei vielen Direktbanken können Änderungen direkt auf der Homepage vorgenommen werden. Andernfalls sind vorgefertigte Formulare auf der Internetseite der Banken erhältlich. Der Freistellungsauftrag muss in der Regel bis zum letzten Bankarbeitstag eines Jahres eingereicht werden. Bei einigen Tagesgeldbanken gelten allerdings andere Fristen.
Gehört das Tagesgeldkonto zu einer ausländischen Bank, können zusätzliche Steuern anfallen. Informationen dazu finden Sie im CHECK24-Tagesgeldvergleich unter den Details zur Besteuerung.
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