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Gibt es bei der Unfallversicherung eine Gesundheitsprüfung?

Wenn Sie eine private Unfallversicherung abschließen, müssen Sie eine Risikoprüfung durchlaufen. Dazu gehört in der Regel auch eine Gesundheitsprüfung. Ob und welche Fragen Sie zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten müssen, hängt allerdings ganz vom Versicherer ab.

Häufig stellt die Versicherung eine Frage, die auf bestimmte gesundheitliche Probleme abzielt. Das können zum Beispiel Drogenmissbrauch, Epilepsie, Multiple Sklerose, Osteoporose oder Diabetes sein. Dann müssen Sie angeben, ob Sie im Abfragezeitraum wegen einer der aufgelisteten Vorerkrankungen ärztlich behandelt wurden oder Medikamente einnehmen mussten.

Es gibt mittlerweile jedoch einige Gesellschaften, die auf eine Gesundheitsprüfung ganz verzichten. In diesem Fall müssen Sie keine Fragen zu möglichen Vorerkrankungen beantworten.

Gesundheitsfragen sorgfältig beantworten

Bei den Gesundheitsfragen sollten Sie nicht schummeln, sondern möglichst wahrheitsgemäß antworten. Verschweigen Sie etwa ein gesundheitliches Problem, kann der Versicherer die Leistung nach einem Unfall kürzen oder sogar ganz verweigern.

Bei Vorschäden kann die Leistung gekürzt werden

Allerdings bedeutet dies nicht automatisch, dass Vorerkrankungen keinen Einfluss auf die Höhe einer späteren Leistung haben. Meist berücksichtigen die Versicherer Vorerkrankungen nämlich ab einem gewissen Mitwirkungsanteil.

Hat ein körperliches Gebrechen – etwa eine alte Sportverletzung – die Folgen einer Unfallverletzung verschlimmert, kann die Versicherung die Leistung um den Mitwirkungsanteil kürzen. Nur wenn ein Tarif ausdrücklich auf einen solchen Mitwirkungsanteil verzichtet, haben Vorschäden keinerlei Auswirkungen.

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