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Wie verhalte ich mich im Versicherungsfall?

Die private Unfallversicherung leistet, wenn es nach einem Unfall bleibende Schäden an einem Körperteil gibt oder man ein Körperteil ganz verliert. Die Versicherung zahlt dann eine Leistung aus, die sich nach dem Grad der Invalidität und der vereinbarten Grundsumme richtet.

Damit Sie eine Leistung erhalten, müssen Sie einen Unfall rechtzeitig melden. Wir erklären Ihnen, wie Sie sich nach einem Unfall verhalten sollten, damit Sie keine Leistungsansprüche verlieren.

  1. Unfall melden
  2. Unfallanzeige
  3. Leistungsprüfung
  4. Meldefristen

1. Unfall melden

Ihre Gesundheit hat absoluten Vorrang. Wenn sich also ein Unfall ereignet hat, sollten Sie sich, falls nötig, zunächst von einem Arzt oder im Krankenhaus behandeln lassen. Wenn es ein schwerer Unfall war und Sie davon ausgehen, dass ein dauerhafter Gesundheitsschaden bleiben könnte, sollten Sie Ihre Versicherung so schnell wie möglich kontaktieren.

Leistungsfall über CHECK24 melden

Haben Sie Ihre Unfallversicherung über CHECK24 abgeschlossen, können Sie einen Leistungsfall online über das CHECK24 Versicherungscenter melden. Auch unsere Kundenberater helfen Ihnen bei der Meldung eines Unfalls an den Versicherer gerne weiter.

2. Unfallanzeige

Im zweiten Schritt müssen Sie den Versicherer ausführlich über den Unfall informieren und eine Unfallanzeige abgeben. Hierfür haben die meisten Gesellschaften eigene Formulare. Die Versicherung fragt hier nach Einzelheiten zum Unfall wie zum Beispiel:

  • genauer Zeitpunkt des Unfalls
  • Unfallhergang
  • medizinische Behandlungen und Befunde

Das Formular müssen Sie wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen und an die Versicherung schicken.

3. Leistungsprüfung

Die Versicherung wird auf Grundlage der Unfallanzeige prüfen, ob ein Anspruch auf Leistungen besteht. Steht fest, dass der Unfall versichert war und es zu bleibenden Schäden gekommen ist, wird die Versicherung die vereinbarte Leistung auszahlen – in der Regel eine einmalige Invaliditätsleistung. Je nach Tarif und vereinbarten Zusatzleistungen wird auch ein Krankenhaustagegeld, ein Frakturgeld oder eine monatliche Rente ausgezahlt.

Meist kann die Versicherung anhand der Befunde entscheiden, ob bleibende unfallbedingte Gesundheitsschäden vorliegen. In schwierigen Fällen kann die Versicherung auch einen externen Gutachter hinzuziehen – wenn etwa nicht klar ist, ob bereits bestehende Krankheiten oder Gebrechen die Einschränkungen mitverursacht haben oder welchen Grad die Invalidität hat.

4. Meldefristen

Bei der privaten Unfallversicherung gibt es zwei wichtige Meldefristen, die für einen Leistungsanspruch entscheidend sind.

  1. Meldefrist bei Invalidität
    Wenn Sie einen Unfall erleiden, sollten Sie dies unverzüglich Ihrem Versicherer melden. Unverzüglich bedeutet hierbei in der Regel ohne schuldhaftes Verzögern. Wird eine Invalidität (dauerhafte Einschränkung der Gesundheit) erst später festgestellt, kann diese innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall gemeldet werden. Es gibt allerdings auch Tarife, die eine verlängerte Meldefrist von bis zu 24 oder 36 Monaten haben. Wichtig dabei ist, dass die Invalidität von einem Arzt diagnostiziert und dokumentiert werden muss.
  2. Meldefrist bei einem Unfalltod
    Für Leistungen bei einem Unfalltod hängt die Meldefrist vom Tarif ab, meist beträgt sie 48 Stunden. Es gibt auch Versicherungen mit einer längeren Meldefrist für eine Todesfallleistung – zum Beispiel sieben oder 21 Tage.

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