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Als Versicherungssumme – auch Invaliditätssumme oder Grundsumme genannt – bezeichnet man bei der privaten Unfallversicherung den Betrag, den der Versicherer bei einem unfallbedingten und dauerhaften Personenschaden als Einmalzahlung auszahlt.
Wie bei jeder Versicherung ist auch bei der Unfallversicherung die Bestimmung der Höhe der Versicherungssumme sehr wichtig. Vor allem, wenn die ausbezahlte Versicherungssumme den Versicherungsnehmer und seine Angehörigen längerfristig entlasten soll. Die einmalige Auszahlung der Versicherungssumme im Versicherungsfall richtet sich nach dem Invaliditätsgrad, der mithilfe der Gliedertaxe bestimmt wird.
Beispiel: Auszahlung der Versicherungssumme je nach Invaliditätsgrad
Wer bei einem schweren privaten Unfall die Sehkraft eines Auges (Invaliditätsgrad 50 %) und den Hörsinn eines Ohres (Invaliditätsgrad 30 %) vollständig einbüßt, der bekommt von der Versicherung insgesamt 80 % der vereinbarten Versicherungssumme. Die Invaliditätsgrade addieren sich.
Ohne Progression werden maximal 100 Prozent der Versicherungssumme ausbezahlt, selbst wenn der Invaliditätsgrad in Summe darüber liegen sollte. Wenn Sie eine Unfallversicherung inklusive Progression abgeschlossen haben, erhöht sich die Leistung allerdings laut der vereinbarten Progressionsstaffel.
Bei einer Progression von 225 Prozent beträgt die Auszahlung beispielsweise 225 Prozent der versicherten Versicherungssumme, wenn eine Vollinvalidität vorliegt.
Es ist schwer, im Vorfeld die angemessene Versicherungssumme für die private Unfallversicherung festzulegen. Als Faustformel gilt, dass die Versicherungssumme mindestens das Zwei- bis Dreifache des jährlichen Bruttoverdienstes betragen sollte.
Ein anderer Ansatz für die Berechnung der idealen Versicherungssumme orientiert sich am Alter der zu versichernden Person. Wenn der Hauptverdiener einer Familie eine Unfallversicherung abschließt, sollte er folgende Summen abschließen:
Hierbei wird davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer mit steigendem Alter auch mehr verdient. Die Summe sollte in jedem Fall an die individuelle Lebenssituation und möglichen Versorgungslücken angepasst sein.
Bei der privaten Unfallversicherung ist eine Doppelversicherung oftmals möglich. Das heißt, ein Versicherungsnehmer kann bei verschiedenen Anbietern eine Unfallversicherung abschließen. Auf diese Weise kann die Versicherungssumme, die im Schadensfall ausbezahlt wird, ebenfalls erhöht werden.
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