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Wie hoch sollte die Versicherungssumme (Grundsumme) sein?

Als Versicherungssumme – auch Invaliditätssumme oder Grundsumme genannt – bezeichnet man bei der privaten Unfall­versicherung den Betrag, den der Versicherer bei einem unfallbedingten und dauerhaften Personenschaden als Einmalzahlung auszahlt.

Wie bei jeder Versicherung ist auch bei der Unfallversicherung die Bestimmung der Höhe der Versicherungs­summe sehr wichtig. Vor allem, wenn die ausbezahlte Versicherungs­summe den Versicherungs­nehmer und seine Angehörigen längerfristig entlasten soll. Die einmalige Auszahlung der Versicherungs­summe im Versicherungsfall richtet sich nach dem Invaliditätsgrad, der mithilfe der Gliedertaxe bestimmt wird.

Beispiel: Auszahlung der Versicherungssumme je nach Invaliditätsgrad

Wer bei einem schweren privaten Unfall die Sehkraft eines Auges (Invaliditätsgrad 50 %) und den Hörsinn eines Ohres (Invaliditätsgrad 30 %) vollständig einbüßt, der bekommt von der Versicherung insgesamt 80 % der vereinbarten Versicherungssumme. Die Invaliditätsgrade addieren sich.

Ohne Progression werden maximal 100 Prozent der Versicherungssumme ausbezahlt, selbst wenn der Invaliditätsgrad in Summe darüber liegen sollte. Wenn Sie eine Unfallversicherung inklusive Progression abgeschlossen haben, erhöht sich die Leistung allerdings laut der vereinbarten Progressionsstaffel.

Bei einer Progression von 225 Prozent beträgt die Auszahlung beispielsweise 225 Prozent der versicherten Versicherungs­summe, wenn eine Voll­invalidität vorliegt.

Höhe der Versicherungssumme festlegen

Es ist schwer, im Vorfeld die angemessene Versicherungs­summe für die private Unfallversicherung festzulegen. Als Faustformel gilt, dass die Versicherungs­summe mindestens das Zwei- bis Dreifache des jährlichen Bruttoverdienstes betragen sollte.

Ein anderer Ansatz für die Berechnung der idealen Versicherungs­summe orientiert sich am Alter der zu versichernden Person. Wenn der Hauptverdiener einer Familie eine Unfallversicherung abschließt, sollte er folgende Summen abschließen:

  • mit 30 Jahren das Sechsfache seines Jahresbruttolohns
  • mit 40 Jahren das Fünffache seines Jahresbruttolohns und
  • mit 50 Jahren das Vierfache seines Jahresbruttolohns

Hierbei wird davon ausgegangen, dass der Versicherungs­nehmer mit steigendem Alter auch mehr verdient. Die Summe sollte in jedem Fall an die individuelle Lebens­situation und möglichen Versorgungs­lücken angepasst sein.

Bei der privaten Unfallversicherung ist eine Doppelversicherung oftmals möglich. Das heißt, ein Versicherungs­nehmer kann bei verschiedenen Anbietern eine Unfall­versicherung abschließen. Auf diese Weise kann die Versicherungs­summe, die im Schadensfall ausbezahlt wird, ebenfalls erhöht werden.

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