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Kinderinvaliditäts­versicherung

Eine Krankheit oder ein Unfall im Kindesalter kann lebenslange gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Schlimmstenfalls können die Betroffenen keine Berufsausbildung abschließen und später nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen. Mit einer Kinderinvaliditäts­versicherung können Eltern sicherstellen, dass ihre Kinder finanziell abgesichert sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kinderinvaliditätsversicherung sichert schwere dauerhafte gesundheitliche Schäden Ihres Kindes ab, die durch Krankheit oder Unfall entstehen.
  • In der Regel zahlt die Versicherung eine lebenslange monatliche Rente, die Ihr Kind finanziell absichert.
  • Versichert sind unter anderem Unfälle, Krebserkrankungen und chronische Krankheiten wie Diabetes oder Epilepsie.
  • Eltern sollten die Versicherung möglichst früh abschließen, da spätere Gesundheitsprobleme des Kindes den Abschluss erschweren können.
  • Eine Kinderunfallversicherung ist eine gute Alternative, wenn Sie keine Invaliditätsversicherung abschließen können.

Die Kinderinvaliditätsversicherung springt ein, wenn das Kind aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit schwerbehindert wird. In Deutschland haben laut dem Statistischen Bundesamt rund 152.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren eine Schwerbehinderung (Invaliditätsgrad 50 Prozent und mehr) – jedes Jahr kommen über 14.000 Fälle dazu.

Was eine Kinder­invaliditäts­versicherung absichert

Über 60 Prozent der Fälle von Schwerbehinderungen bei Kindern und Jugendlichen sind auf eine Krankheit zurückzuführen. Im Versicherungsumfang der Invaliditäts­versicherung für Kinder sind üblicherweise unter anderem diese Arten von Unfällen und Krankheiten enthalten:

  • Unfälle in der Freizeit oder beim Sportunterricht
  • Verkehrsunfälle
  • Verbrennungen und Verbrühungen
  • Vergiftungen mit Folgeschäden
  • Krebserkrankungen (zum Beispiel Leukämie)
  • Kinderlähmung (Polio)
  • Hepatitis
  • Epilepsie
  • Diabetes
  • allergische Erkrankungen (beispielsweise Bronchialasthma)
  • Multiple Sklerose
  • Hirnhautentzündung (etwa nach einem Zeckenbiss)
  • Nieren-Erkrankungen, die eine Dialyse erfordern

Bestimmte Auslöser können vom Schutz ausgenommen sein

Je nach Tarif können bestimmte Auslöser von Schwerbehinderungen vom Versicherungs­schutz ausgenommen sein – zum Beispiel Psychosen, Neurosen sowie Persönlichkeits- und Verhaltens­störungen.

Demgegenüber dürfen Behinderungen infolge angeborener Krankheiten nicht mehr vom Schutz der Kinderinvaliditäts­versicherung ausgeschlossen werden, sofern die Eltern nichts von der angeborenen Krankheit wussten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Aktenzeichen IV ZR 252/06).

Leistungen der Kinderinvaliditäts­versicherung

Die Kinderinvaliditätsversicherung leistet in der Regel, wenn das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung von 50 Prozent oder mehr bescheinigt. Dabei wird die Auszahlungs­summe – wie bei einer privaten Unfallrente – nicht prozentual an den Grad der Invalidität angepasst, sondern stets in voller Höhe ausbezahlt.

In der Regel sichert man eine monatliche Rente ab. Eine hohe Einmalzahlung, um damit etwa Umbaukosten von mehreren Zehntausend Euro zu finanzieren, lässt sich jedoch meist nicht vereinbaren. Für eine versicherte Rente in Höhe von 1.000 Euro monatlich müssen Eltern mit einem Jahresbeitrag von rund 300 Euro rechnen.

Tarife mit einer einmaligen Auszahlung sind oft günstiger. Der Vorteil hierbei ist, dass der Versicherer den einmal ausbezahlten Betrag nicht zurückfordert, sollte das Kind den Schwerbehindertenstatus – etwa nach einer erfolgreichen Krebsbehandlung – wieder verlieren. Die Zahlung der monatlichen Rente würde in diesem Fall beendet werden.

Da Kinder meist noch ein langes Leben vor sich haben und die Kapitalleistung nach einer gewissen Zeit aufgebraucht sein wird, sollte nach Möglichkeit auch eine Rente abgesichert sein. Diese wird lebenslang ausbezahlt und stellt somit ein Grundeinkommen sicher, auch wenn seine Eltern irgendwann nicht mehr für das Kind sorgen können.

Als besonders gutes Angebot hat Stiftung Warentest in der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 4/2020) einen Tarif der Barmenia ausgezeichnet. Allerdings ist die Höhe einer Kapitalleistung – etwa für nötige Umbaumaßnahmen – auch bei diesem Tarif begrenzt: Im Leistungsfall wird zusätzlich zur Rente eine Einmalzahlung in Höhe der 24-fachen Monatsrente ausgezahlt: im Beispiel mit 1.000 Euro Rente also 24.000 Euro einmalig.

Wissenswertes zum Abschluss

Die Kinderinvaliditätsversicherung sollte möglichst früh abgeschlossen werden. Denn wenn eine Entwicklungsstörung oder ein Krankheitsverdacht beim Kind auftritt, ist unter Umständen kein Abschluss mehr möglich.

Je nach Gesellschaft kann die Versicherung bereits nach ein paar Lebenswochen oder -monaten abgeschlossen werden. Die Vertragslaufzeit endet meist mit dem 18. Geburtstag, abhängig vom Anbieter ist aber auch ein anderes Alter möglich. Im Erwachsenenalter ist dann die Absicherung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu empfehlen.

Kinderunfallversicherung ist gute Alternative

Kann aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen keine Kinderinvaliditäts­versicherung abgeschlossen werden, ist eine Kinderunfallversicherung eine gute Alternative. Diese schützt das versicherte Kind bei Unfällen aller Art. Dies ist wichtig, da sich der Großteil der Unfälle in der Freizeit und zu Hause ereignet – dort besteht kein Schutz über die gesetzliche Unfall­­versicherung.

 

Beispielhafter Vergleich Kinderinvaliditäts- und Unfallversicherung

Stand: 08/2020. Versicherungsbeiträge beispielhaft und gerundet. Tarif der Kinderinvalidität von der Barmenia (KISS).
 

Kinderinvalidität
ohne Kapitalleistung

Kinderinvalidität mit
Kapitalleistung

Unfallversicherung mit Rente
und Kapitalleistung

Leistung bei
Unfall und Krankheit

nur Unfall

Monatliche Rente

1.000 €

1.000 €

1.000 €

Einmalige Kapitalleistung

24-fache Monatsrente
(bei 1.000 € Rente 24.000 €)

bis 227.500 €

Unfall-Todesfallleistung

5.000 €

Beitrag pro Kind

275 € jährlich

290 € jährlich

38 € jährlich

Marco Eichmann
Versicherungs-Experte

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