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Das Wichtigste in Kürze
Die Kinderinvaliditätsversicherung springt ein, wenn das Kind aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit schwerbehindert wird. In Deutschland haben laut dem Statistischen Bundesamt rund 152.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren eine Schwerbehinderung (Invaliditätsgrad 50 Prozent und mehr) – jedes Jahr kommen über 14.000 Fälle dazu.
Über 60 Prozent der Fälle von Schwerbehinderungen bei Kindern und Jugendlichen sind auf eine Krankheit zurückzuführen. Im Versicherungsumfang der Invaliditätsversicherung für Kinder sind üblicherweise unter anderem diese Arten von Unfällen und Krankheiten enthalten:
Bestimmte Auslöser können vom Schutz ausgenommen sein
Je nach Tarif können bestimmte Auslöser von Schwerbehinderungen vom Versicherungsschutz ausgenommen sein – zum Beispiel Psychosen, Neurosen sowie Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen.
Demgegenüber dürfen Behinderungen infolge angeborener Krankheiten nicht mehr vom Schutz der Kinderinvaliditätsversicherung ausgeschlossen werden, sofern die Eltern nichts von der angeborenen Krankheit wussten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Aktenzeichen IV ZR 252/06).
Die Kinderinvaliditätsversicherung leistet in der Regel, wenn das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung von 50 Prozent oder mehr bescheinigt. Dabei wird die Auszahlungssumme – wie bei einer privaten Unfallrente – nicht prozentual an den Grad der Invalidität angepasst, sondern stets in voller Höhe ausbezahlt.
In der Regel sichert man eine monatliche Rente ab. Eine hohe Einmalzahlung, um damit etwa Umbaukosten von mehreren Zehntausend Euro zu finanzieren, lässt sich jedoch meist nicht vereinbaren. Für eine versicherte Rente in Höhe von 1.000 Euro monatlich müssen Eltern mit einem Jahresbeitrag von rund 300 Euro rechnen.
Tarife mit einer einmaligen Auszahlung sind oft günstiger. Der Vorteil hierbei ist, dass der Versicherer den einmal ausbezahlten Betrag nicht zurückfordert, sollte das Kind den Schwerbehindertenstatus – etwa nach einer erfolgreichen Krebsbehandlung – wieder verlieren. Die Zahlung der monatlichen Rente würde in diesem Fall beendet werden.
Da Kinder meist noch ein langes Leben vor sich haben und die Kapitalleistung nach einer gewissen Zeit aufgebraucht sein wird, sollte nach Möglichkeit auch eine Rente abgesichert sein. Diese wird lebenslang ausbezahlt und stellt somit ein Grundeinkommen sicher, auch wenn seine Eltern irgendwann nicht mehr für das Kind sorgen können.
Als besonders gutes Angebot hat Stiftung Warentest in der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 4/2020) einen Tarif der Barmenia ausgezeichnet. Allerdings ist die Höhe einer Kapitalleistung – etwa für nötige Umbaumaßnahmen – auch bei diesem Tarif begrenzt: Im Leistungsfall wird zusätzlich zur Rente eine Einmalzahlung in Höhe der 24-fachen Monatsrente ausgezahlt: im Beispiel mit 1.000 Euro Rente also 24.000 Euro einmalig.
Die Kinderinvaliditätsversicherung sollte möglichst früh abgeschlossen werden. Denn wenn eine Entwicklungsstörung oder ein Krankheitsverdacht beim Kind auftritt, ist unter Umständen kein Abschluss mehr möglich.
Je nach Gesellschaft kann die Versicherung bereits nach ein paar Lebenswochen oder -monaten abgeschlossen werden. Die Vertragslaufzeit endet meist mit dem 18. Geburtstag, abhängig vom Anbieter ist aber auch ein anderes Alter möglich. Im Erwachsenenalter ist dann die Absicherung über eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu empfehlen.
Kinderunfallversicherung ist gute Alternative
Kann aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen keine Kinderinvaliditätsversicherung abgeschlossen werden, ist eine Kinderunfallversicherung eine gute Alternative. Diese schützt das versicherte Kind bei Unfällen aller Art. Dies ist wichtig, da sich der Großteil der Unfälle in der Freizeit und zu Hause ereignet – dort besteht kein Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung.
Beispielhafter Vergleich Kinderinvaliditäts- und Unfallversicherung
Kinderinvalidität |
Kinderinvalidität mit |
Unfallversicherung mit Rente |
|
---|---|---|---|
Leistung bei |
|
|
nur Unfall |
Monatliche Rente |
1.000 € |
1.000 € |
1.000 € |
Einmalige Kapitalleistung |
|
24-fache Monatsrente |
bis 227.500 € |
Unfall-Todesfallleistung |
|
|
5.000 € |
Beitrag pro Kind |
275 € jährlich |
290 € jährlich |
38 € jährlich |
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