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Wird eine private Unfallversicherung abgeschlossen, ist die Kurkostenbeihilfe bei den meisten Versicherungsanbietern keine Standardleistung. Sie kann manchmal zusätzlich abgeschlossen werden und verursacht höhere Beitragszahlungen. Es gibt jedoch einzelne Versicherungsanbieter, die eine Kurkostenbeihilfe ohne einen Mehrbeitrag bei der Unfallversicherung bereits einschließen.
Nach einem Unfall wird oftmals die Beihilfe für einen Zeitraum von wenigstens drei Wochen erbracht. Bei kürzeren Kuren kann es zu einer Ablehnung des Antrags auf Kostenübernahme kommen. Für die Zahlungen gelten üblicherweise Obergrenzen, die von Versicherungsnehmern und Versicherungsgesellschaften vereinbart werden.
Ein Anspruch auf die Kurkostenbeihilfe besteht nur, wenn die Leistungen binnen drei Jahren nach einem Unfallereignis abgerufen werden. Relevant für die Bewilligung der Zahlung ist zudem ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit der Maßnahmen bestätigt. Anders verhält sich die Sachlage bei Antritt von Rehabilitationsmaßnahmen, die nicht zwingend mit einem Aufenthalt an einem anderen Ort einhergehen und vor allem auf medizinische Betreuung ausgerichtet sind.
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