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Als Rooming-in bezeichnet man, wenn bei einem Krankenhausaufenthalt eine Begleitperson mit in die Klinik aufgenommen wird.
Nach einem Unfall kann es sinnvoll sein, dass eine Begleitperson zusammen mit dem Verletzten im Krankenhaus aufgenommen wird, um eine optimale stationäre Behandlung sicherzustellen. Das ist in der Regel bei kleineren Kindern der Fall, die im Krankenhaus behandelt werden müssen.
Bei der privaten Unfallversicherung übernehmen leistungsstarke Tarife die Mehrkosten für ein Rooming-in. Die Versicherung zahlt dann einen festgelegten Kostenzuschuss für jede Nacht, die ein Elternteil zusammen mit dem verletzten Kind im Krankenhaus verbringt.
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt auch die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten dafür. Meist zahlt die Krankenkasse nur in den ersten Lebensjahren des Kindes für die Unterbringung eines Elternteils.
In der privaten Krankenversicherung hängt es vom Tarif ab, ob und wann die Kosten für ein Rooming-in erstattet werden.
Darüber hinaus können Sie die Kosten für Rooming-in mit einer Krankenhauszusatzversicherung absichern.
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Unfallversicherungen leisten bei Unfällen Kapitalzahlungen – abhängig vom Invaliditätsgrad. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Unfallrente in den Unfallschutz zu integrieren. Lassen Sie sich Angebote zur Unfallversicherung berechnen – völlig kostenlos und unverbindlich!
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