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Das Verletztengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Es wird gezahlt, wenn ein Versicherter nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig wird und die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber abgelaufen ist – meist während einer länger andauernden medizinischen Rehabilitation.
Die Höhe des Verletztengeldes hängt bei der gesetzlichen Unfallversicherung vom Jahreseinkommen des Versicherten ab. Es beträgt 80 Prozent des regelmäßigen Bruttoverdienstes, maximal aber das bisherige Nettoeinkommen. Von der Zahlung abgezogen werden Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Bei versicherten Selbstständigen gelten besondere Regelungen. Hier wird das kalendertägliche Verletztengeld nach dem 360. Teil des Einkommens aus dem Kalenderjahr des Vorjahres berechnet.
Auch für Schüler und Studierende gibt es einen Anspruch auf Verletztengeld, wenn sie eine bezahlte Beschäftigung ausgeübt haben. Berufstätige Eltern, die ihr verletztes Kind pflegen, können unter bestimmten Voraussetzungen von der Berufsgenossenschaft ein Kinderpflege-Verletztengeld erhalten.
Die Zahlung des Verletztengeldes endet mit dem Eintritt der Arbeitsfähigkeit. Wer nach einem Unfall an Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation teilnimmt, erhält ein Übergangsgeld.
Tagegeld bei der privaten Unfallversicherung
Bei der privaten Unfallversicherung gibt es eine ähnliche Leistung – das Tagegeld. Auch das Tagegeld soll das Arbeitseinkommen nach einem Unfall ersetzen und wird gezahlt, wenn der Versicherte arbeitsunfähig ist. Es ist vor allem für Freiberufler und Selbstständige sinnvoll, die nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind.
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