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Wegeunfall

Ein Wegeunfall ist ein Unfall, der sich auf dem Weg zwischen privater Wohnung und Arbeit ereignet. Bei einem Wegeunfall sind Beschäftigte über die gesetzliche Unfall­versicherung (DGUV) abgesichert.

Als Wegeunfall zählen vor allem folgende Unfälle:

  • Unfall auf dem Weg zur / von der Arbeitsstelle
  • Unfall auf dem Weg zu / von einem Arbeitseinsatz (z.B. Kundenbesuch)
  • Unfall auf dem Weg zu / von einer Einrichtung, in der ein Kind während der Arbeit betreut wird (z.B. Kinderkrippe, Kindergarten)

Versicherungsschutz für Kinder, Schüler und Studenten

Auch für Kinder, Schüler und Studenten ist der Weg zur Kindertagesstätte, Schule oder Universität abgesichert. Haben sie auf dem direkten Weg dorthin oder von dort einen Wegeunfall, leistet die gesetzliche Unfall­versicherung.

Voraussetzungen für den gesetzlichen Schutz

Die DGUV zahlt in der Regel nur, wenn der Versicherte den unmittelbaren Weg nimmt. Wer beispielsweise einen Umweg zum Supermarkt macht, um private Einkäufe zu erledigen, ist auf dieser Strecke nicht gesetzlich unfallversichert. Ein Umweg ist nur in Ausnahmefällen versichert – wenn der Arbeitsplatz dadurch etwa in kürzerer Zeit oder verkehrsgünstiger ohne Stau erreicht werden kann.

Der gesetzliche Versicherungsschutz beginnt zu Hause, sobald man die äußere Haustür durchschreitet. Stürzt man noch in der Wohnung oder im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses, gilt dies nicht als Wegeunfall. Mit dem Betreten des Firmengeländes endet der versicherte Weg.

Die Wahl des Verkehrsmittels ist dem Versicherten freigestellt. Der Versicherungs­schutz gilt daher unabhängig davon, ob man mit dem Auto, Fahrrad, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß unterwegs ist.

Wie ein Arbeitsunfall im Betrieb muss auch ein Wegeunfall dem Arbeitgeber gemeldet werden. Bei Verletzungen muss ein spezieller Durchgangsarzt (D-Arzt) aufgesucht werden.

Urteile: Was gilt als versicherter Wegeunfall?

Diese Tabelle stellt die verhandelten Fälle in vereinfachter Form dar. Die Entscheidung, ob ein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung vorliegt, hängt immer vom Einzelfall ab.
Tätig­keit Als Wege­unfall ver­sichert? Begrün­dung/Bedin­gung Akten­zeichen
Abstecher zum Tanken nein nicht bewiesen, dass Tanken tatsächlich nötig war L 10 U 3706/21
Tabletten aus dem Auto holen nein Einnahme von Medika­menten ist Privatsache L 21 U 40/21
Schlüssel und Unterlagen abholen even­tuell nur versichert, wenn es sich um eine Weisung des Arbeit­gebers handelt B 2 U 15/22 R
Weg vom Home­office ins Wohnzimmer ja Wege im Home­office sind Wegen in einer Betriebs­stätte gleich­gestellt S 16 U 49/22
„S-Bahn-Surfen“ auf dem Heimweg von der Schule ja Schüler sind besonders schutz­bedürftig und handeln nicht immer rational B 2 U 3/21 R
Weg zur Kaffee­maschine im Büro ja Besorgung von Nahrungs­mitteln ist versichert L 3 U 202/21
Weg zum Hörgeräte-Geschäft nein Hörgeräte sind keine Arbeits­geräte, wenn sie auch privat genutzt werden L 3 U 148/20
Weg vom Bett zum Homeoffice ja Weg ins Home­office ist ein Betriebsweg B 2 U 4/21 R
Weg aus dem Urlaub zur Arbeit even­tuell nur die direkte Anfahrt aus dem Urlaub zur Arbeit ist versichert B 2 U 2/20 R

Wie verhalte ich mich nach einem Wegeunfall?

Wie bei jedem Unfall sollten Sie sich zuerst medizinisch versorgen lassen. Geben Sie dann – am besten direkt am Tag des Unfalls – Ihrem Arbeitgeber Bescheid, dass Sie einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder dem Nachhauseweg hatten. Für leichte Unfälle besteht eine Meldefrist von drei Tagen, schwere Unfälle müssen hingegen sofort gemeldet werden.

Führt der Unfall zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit, müssen Sie zu einem Durchgangsarzt. In der Regel hat Ihr Arbeitgeber eine Liste mit Durchgangsärzten, die Sie aufsuchen können.

Jeden Unfall melden!

Melden Sie Ihrem Arbeitgeber jeden Unfall, der sich auf dem Arbeitsweg ereignet – auch wenn es sich um eine vermeintlich kleine Verletzung handelt wie etwa ein Kratzer am Knie nach einem Sturz. Sollten sich daraus wider Erwarten gesundheitliche Komplikationen und Folgeschäden ergeben, erhalten Sie eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung nur, wenn der Unfall fristgerecht gemeldet wurde.

 

Sicher unterwegs mit privatem Versicherungsschutz

Unfälle unterwegs fallen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Mit einer privaten Unfallversicherung sichern Sie sich dagegen rund um die Uhr ab. Egal, ob Sie geschäftlich oder privat unterwegs sind – mit einer privaten Unfallpolice sind Sie jederzeit abgesichert!

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