Tabletten aus Auto geholt - bei Sturz kein Versicherungsschutz
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
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München, 19.7.2016 | 15:29 | che
Die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr um fast zwei Prozent gesunken – und das obwohl die durchschnittlichen Arbeitsstunden um 1,5 Prozent angestiegen sind. Das meldete die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) am Dienstag. Auch starben im Vergleich zu 2014 weniger Menschen infolge eines Arbeitsunfalles.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Ein Mitarbeiter, der sich bei einem Fußballturnier des Arbeitgebers verletzt hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner Wohnung, um Schlüssel für die Arbeit abzuholen, kann es sich um einen versicherten Wegeunfall handeln.