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Arbeitsrecht-Urteil: Zeckenbiss ist kein Dienstunfall

München, 20.7.2017 | 12:24 | kro

Ein Zeckenbiss muss nicht als Dienstunfall anerkannt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Mittwoch entschieden.

Zecke auf BlattEin Zeckenbiss ist kein Dienstunfall.
Im verhandelten Fall eilte ein Polizist im Nachtdienst einem von der Autobahn abgekommenen Pkw-Fahrer im danebenliegenden Waldstück zu Fuß zu Hilfe. Beim Duschen nach der Schicht bemerkte er eine Verdickung im Steißbeinbereich, die beim Duschen vor dem Dienst nach seinen Angaben noch nicht da gewesen war.

Erst vier Tage später entdeckte er eine Zecke an der Stelle. Das Polizeipräsidium lehnte die Anerkennung des Zeckenbisses als Dienstunfall ab. Dagegen klagte der Polizist – jedoch in erster und zweiter Instanz erfolglos.

Aus Sicht der Richter war der Zeckenstich zeitlich und örtlich nicht bestimmbar und somit unklar, ob sich dieser während des Dienstes ereignet hatte. Dies sei jedoch für eine Anerkennung als Dienstunfall erforderlich. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

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