Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 1.6.2015 | 10:58 | kro
Bei Arbeitsunfällen waren die Hände im vergangenen Jahr das am häufigsten verletzte Körperteil. Das zeigt eine aktuelle Unfallstatik der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM). Laut einer entsprechenden Mitteilung erlitten die Beschäftigten der BG ETEM 2014 über 22.000 Handverletzungen durch laufende Maschinen, Werkzeuge oder andere Ursachen.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
Das Sozialgericht München hat entschieden: Ein Landwirt, der an Borreliose erkrankt war, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.