Tabletten aus Auto geholt - bei Sturz kein Versicherungsschutz
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
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München, 1.6.2015 | 10:58 | kro
Bei Arbeitsunfällen waren die Hände im vergangenen Jahr das am häufigsten verletzte Körperteil. Das zeigt eine aktuelle Unfallstatik der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM). Laut einer entsprechenden Mitteilung erlitten die Beschäftigten der BG ETEM 2014 über 22.000 Handverletzungen durch laufende Maschinen, Werkzeuge oder andere Ursachen.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Ein Mitarbeiter, der sich bei einem Fußballturnier des Arbeitgebers verletzt hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner Wohnung, um Schlüssel für die Arbeit abzuholen, kann es sich um einen versicherten Wegeunfall handeln.