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Arbeitsunfall: Tödlicher Autounfall vor Schichtende nicht versichert

München, 7.10.2020 | 12:28 | mst

Ein Arbeiter verlässt die Firma plötzlich und ohne auszustempeln. Kurz darauf stirbt er bei einem Autounfall. Dies war kein versicherter Wegeunfall, hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden.
 

Verkehr auf einer AutobahnFür einen tödlichen Autounfall vor Schichtenende sah das Bundessozialgericht keinen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Wer seine Arbeit plötzlich und ohne auszustempeln verlässt, hat bei einem anschließenden Autounfall unter Umständen keinen gesetzlichen Unfallschutz. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts vom Dienstag hervor (Aktenzeichen: B 2 U 9/19 R). Die Richter wiesen damit eine Revision der Witwe zurück.
 
Ihr Ehemann hatte im Jahr 2014 seine Arbeit in der Produktion plötzlich und bei laufender Maschine verlassen. Der Grund dafür konnte nicht ermittelt werden. Ohne in der Firma auszustempeln fuhr er mit dem Wagen los. Auf seiner üblichen Strecke geriet er kurz vor seinem Wohnort auf die linke Fahrbahnspur und prallte frontal mit einem entgegenkommenden Lastwagen zusammen. Der Mann verstarb.

Berufsgenossenschaft wollte nicht zahlen

Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie lehnte die Zahlung von Hinterbliebenenleistungen ab. Es sei nicht klar, ob der Mann tatsächlich auf dem Heimweg gewesen sei. Seine Frau klagte dagegen.
 
Vor dem Sozialgericht hatte sie zunächst Recht bekommen, die Berufungsverhandlung vor dem Landessozialgericht später jedoch verloren. Die Kasseler Richter bestätigten die Entscheidung der Vorinstanz. Es sei nicht zweifelsfrei klar, ob der Verstorbene tatsächlich auf dem Weg nach Hause oder zu einem dritten Ort gewesen war. Daher hatte er keinen gesetzlichen Unfallschutz, urteilte das Bundessozialgericht.

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