Tabletten aus Auto geholt - bei Sturz kein Versicherungsschutz
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
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München, 3.12.2015 | 16:37 | kro
Auf dem Arbeitsweg kracht es am häufigsten zwischen sieben und acht Uhr morgens. Das zeigen am Donnerstag veröffentlichte Zahlen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Demnach ereigneten sich im Jahr 2014 knapp 3.200 Wegeunfälle im Straßenverkehr – etwa doppelt so viele wie in der Stunde davor und der Stunde danach.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Ein Mitarbeiter, der sich bei einem Fußballturnier des Arbeitgebers verletzt hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner Wohnung, um Schlüssel für die Arbeit abzuholen, kann es sich um einen versicherten Wegeunfall handeln.