Grippeimpfung im Betrieb kann als Arbeitsunfall gelten
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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München, 3.12.2015 | 16:37 | kro
Auf dem Arbeitsweg kracht es am häufigsten zwischen sieben und acht Uhr morgens. Das zeigen am Donnerstag veröffentlichte Zahlen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Demnach ereigneten sich im Jahr 2014 knapp 3.200 Wegeunfälle im Straßenverkehr – etwa doppelt so viele wie in der Stunde davor und der Stunde danach.
Eine Impfung über die Firma kann als Arbeitsunfall gelten, wenn der Mitarbeiter anschließend erkrankt. Das gilt laut einem Urteil des BSG aber nicht immer.
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Nach Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung sind Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit deutlich gesunken, während Schulunfälle häufiger vorkamen.