Schüler beim Blumenpflücken fürs Referat nicht versichert
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt musste entscheiden, ob ein Schüler, der eine Blume für ein Referat pflückt, dabei gesetzlich unfallversichert ist.
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München, 8.12.2017 | 12:14 | kro
Ein Sturz beim Bowling während einer Dienstreise kann unter Umständen als Arbeitsunfall gelten. Das hat das Sozialgericht Aachen in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt musste entscheiden, ob ein Schüler, der eine Blume für ein Referat pflückt, dabei gesetzlich unfallversichert ist.
Drei neue Erkrankungen wurden in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Betroffene können damit einfacher Leistungen der Unfallversicherung beantragen.
Aktuelle Zahlen der gesetzlichen Unfallversicherung zeigen: Die Zahl der Arbeitsunfälle geht zurück. Aber die Erwerbstätigen fühlen sich immer gestresster.