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Auf der Dienstreise: Sturz beim Bowling kann Arbeitsunfall sein

München, 8.12.2017 | 12:14 | kro

Ein Sturz beim Bowling während einer Dienstreise kann unter Umständen als Arbeitsunfall gelten. Das hat das Sozialgericht Aachen in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden.

Mann auf Bowling-BahnEin Sturz beim Bowling kann ein Arbeitsunfall sein.
Im verhandelten Fall nahm ein Mann im Auftrag seines Arbeitsgebers an der mehrtägigen betrieblichen Veranstaltung eines Partnerunternehmens teil. Dabei fand unter anderem auch ein Bowling-Turnier für alle Teilnehmer statt.

Der Mann rutschte auf der Bowling-Bahn aus und verletzte sich dabei an der Schulter. Deshalb wollte er Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall jedoch ab.

Zu Unrecht, wie das Sozialgericht Aachen entschied: Der Arbeitnehmer habe mit der Teilnahme am Bowling-Turnier eine Nebenpflicht aus seinem Arbeitsverhältnis erfüllt. Dass das Bowling auch seiner sportlichen Betätigung gedient habe, ändere nichts am hauptsächlich betrieblichen Zweck, so die Richter.

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