Jeder fünfte Sportunfall passiert auf zwei Brettern
Rund jeder fünfte Sportunfall passiert beim Skifahren. Laut aktuellen Zahlen des GDV ist es damit nach Fußball die verletzungsträchtigste Sportart.
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München, 8.12.2017 | 12:14 | kro
Ein Sturz beim Bowling während einer Dienstreise kann unter Umständen als Arbeitsunfall gelten. Das hat das Sozialgericht Aachen in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden.
Rund jeder fünfte Sportunfall passiert beim Skifahren. Laut aktuellen Zahlen des GDV ist es damit nach Fußball die verletzungsträchtigste Sportart.
Ein aktuelles Urteil bestätigt: Wer auf seinem Arbeitsweg einen Tankstopp einlegt, verliert den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Immer mehr Radfahrer verunfallen ohne jegliche Fremdeinwirkung. Das zeigen aktuelle Zahlen der Unfallforschung der Versicherer (UDV) für 2023.