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Baggern für die Firma: Kein Unfallschutz bei betrieblichem Volleyballturnier

München, 13.2.2018 | 10:45 | kro

Eine vom Arbeitgeber ausgerichtete Sportveranstaltung, die nicht primär der Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls dient, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Wiesbaden in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden.

Volleyball-Spieler in HalleEine betriebliche Sportveranstaltung ist nicht immer gesetzlich unfallversichert.
Im verhandelten Fall verletzte sich eine Arbeitnehmerin bei einem vom Arbeitgeber veranstalteten Volleyballturnier am Knie. Sie forderte daraufhin Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Anerkennung als Arbeitsunfall wurde jedoch verweigert.

Zu Recht, wie das Sozialgericht Wiesbaden entschied. Aus Sicht der Richter ist die freiwillige Teilnahme an Betriebsveranstaltungen nur unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzlich unfallversicherte Tätigkeit. Hierfür müsse sich die Veranstaltung an alle Betriebsangehörigen richten und das Ziel haben, die Zusammengehörigkeit zu stärken.

Im vorliegenden Fall habe es sich jedoch um eine rein sportliche Veranstaltung mit Wettkampfcharakter für Volleyballinteressierte gehandelt. Ein Rahmenprogramm für nicht sportinteressierte Betriebsangehörige sei nicht hinreichend organisiert worden, so die Richter. Zudem habe sich die Einladung nicht nur an Beschäftigte, sondern auch an Familienmitglieder und andere Zuschauer gerichtet.

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