Tabletten aus Auto geholt - bei Sturz kein Versicherungsschutz
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
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München, 3.5.2016 | 14:53 | kro
Der Vatertag – beziehungsweise Christi Himmelfahrt – ist einer der unfallträchtigsten Tage des Jahres. Schuld ist der Alkohol: So passieren an diesem Tag 2,4-mal mehr Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss als im Durchschnitt. Darauf weist die Unfallforschung der Versicherer (UDV) unter Berufung auf Zahlen des Statistischen Bundesamts hin.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Das bestätigt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Ein Mitarbeiter, der sich bei einem Fußballturnier des Arbeitgebers verletzt hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner Wohnung, um Schlüssel für die Arbeit abzuholen, kann es sich um einen versicherten Wegeunfall handeln.