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BSG-Urteil gesetzliche Unfallversicherung: Sturz beim Briefeinwurf nicht versichert

München, 7.5.2019 | 16:05 | kro

Wer auf dem Heimweg von der Arbeit aus dem Auto aussteigt, um private Post in einen ein paar Meter entfernten Briefkasten zu werfen, ist bei einem damit verbundenen Unfall nicht gesetzlich versichert. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am Dienstag entschieden.

Hand mit Brief vor BriefkastenEin privater Briefeinwurf ist nicht immer gesetzlich unfallversichert.
Im verhandelten Fall stieg eine Arbeitnehmerin auf dem Heimweg kurz aus ihrem Auto aus, um einen privaten Brief in einen Briefkasten einzuwerfen. Dabei stürzte sie und das Fahrzeug rollte über ihren Fuß. Aufgrund der erlittenen Verletzungen forderte sie Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die zuständige Berufsgenossenschaft verweigerte die Anerkennung als Wegeunfall. Die Begründung: Die Frau habe die Heimfahrt aus privaten Gründen unterbrochen. Der gesetzliche Unfallschutz hätte erst wieder mit dem Fortsetzen der Fahrt gegolten.

Klage scheitert vor Gericht

Dagegen klagte die Arbeitnehmerin – und scheiterte in letzter Instanz. Die BSG-Richter bestätigten die Sichtweise der Berufsgenossenschaft.

Die Kasseler Richter betonten jedoch, dass eine geringe Unterbrechung des Heimwegs für eine private Erledigung im Vorbeigehen – beispielsweise ein Briefeinwurf in einen direkt am Fußweg gelegenen Briefkasten – weiterhin unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.

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